Antrag 285/I/2024 Verzicht auf den Rückgriff auf die „Minderjährigenhaftung“ nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei Rückforderungen der Jobcenter

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, im Verwaltungsverzug außerdem die SPD-Mitglieder im Berliner Senat und in den Bezirksämtern bzw. in den Gremien der Berliner Jobcenter werden aufgefordert, alle entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften so anzupassen, dass junge Erwachsene nicht mehr von Rückzahlungsaufforderungen der Jobcenter für überzahlte Leistungen betroffen werden,  die während ihrer Minderjährigkeit gezahlt wurden, die sie selbst aber gar nicht erhalten haben.

 

Dafür fordern wir:

  1. Die vollständige Abschaffung des Rückgriffs auf die in § 1629a BGB verankerte beschränkte Minderjährigenhaftung beim Betreiben von Rückzahlungsforderungen der Jobcenter für während der Minderjährigkeit der Kinder an ihre Eltern zu Unrecht gezahlte Leistungen.
  2. Sollte dies nicht umsetz- bzw. durchsetzbar sein, muss mindestens sichergestellt werden, dass die entsprechenden Schreiben der Jobcenter an die betroffenen volljährig gewordenen jungen Erwachsenen in verständlicher Form darauf hinweisen, dass nach der gegenwärtigen Rechtslage (BGB, SGB II) ein solcher haftungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch nur in Frage kommt, sofern der oder die Jugendliche zum Zeitpunkt des Eintritts in die Volljährigkeit ein eigenes Vermögen von mehr als 15.000 Euro besitzt.
  3. Das Verfahren für den gegenwärtig erforderlichen Vermögensnachweis muss möglichst einfach gestaltet werden und in den Schreiben der Jobcenter verständlich beschrieben sein.
  4. Im Rahmen einer Altfallregelung soll auf das weitere Betreiben von Forderungen der Jobcenter, die aus der Zeit vor der Büger:innengeldgesetz-Reform stammen, verzichtet werden.
  5. Weiterhin mit Nachdruck, dass die von uns und der SPD beschlossene Kindergrundsicherung schnellstmöglich umgesetzt wird. Diese muss so ausgestaltet sein, dass eine Konfrontation der jungen Leute mit Rückforderungsaufforderungen ausgeschlossen ist. Die Kindergrundsicherung soll Kindern und Jugendlichen gleichwertige Startchancen ins Leben ermöglichen und das darf nicht durch Rückforderungsaufforderungen gefährdet werden.