Antrag 284/I/2024 Die Sonderregelung zur Antragsfrist für Leistungen nach § 37 SGB II verlängern!
Status:
Annahme mit Änderungen
AntragstellerInnen:
KDV Friedrichshain-Kreuzberg
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Bundesparteitag möge beschließen:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages, die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Senat sollen sich dafür einsetzen, dass die Sonderregelung zur Antragsfrist für Leistungen nach § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB II verlängert wird.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages, die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Senat sollen sich dafür einsetzen, dass die Sonderregelung zur Antragsfrist für Leistungen nach § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB II wieder eingeführt wird.
Überweisen an:
AH Fraktion, Bundesparteitag 2025, Landesgruppe
Beschluss:
Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages, die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Senat sollen sich dafür einsetzen, dass die Sonderregelung zur Antragsfrist für Leistungen nach § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB II wieder eingeführt wird.
Überweisen an:
AH Fraktion, Bundesparteitag 2025, Landesgruppe
Stellungnahme(n):
Beschluss BPT 2025: überwiesen an SPD-Bundestagsfraktion
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 8 2026:
Hierfür ist nicht das Abgeordnetenhaus zuständig.
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Die ursprünglich von der vorherigen Bundesregierung beschlossene Sonderregelung wurde angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine und die infolge steigenden Energiepreise beschlossen und mit einem Auslaufdatum versehen.
Im Rahmen der im Koalitionsvertrag vereinbarten Überführung des Bürgergeldes in die Neue Grundsicherung wurde eine Sonderregelung der Antragsfristen für Leistungen nach § 37SGB II nicht erneut eingeführt.
Aufgrund der bestehenden hohen Energie- und Lebenshaltungskosten sehen wir auch weiterhin Handlungsbedarf, den Preisdruck für Mieter:innen mit kleinem Einkommen sowie Grundsicherungbeziehende zu mildern. Im Rahmen eines Maßnahmenpakets wurde für das Jahr 2026 eine Senkung der Netzentgelte vereinbart. Hinzukommt die Ab-schaffung der Gasspeicherumlage, um private Haushalte bei den Energiekosten zu ent-lasten.
Angesichts der steigenden Energiekosten in Folge des Iran-Krieges hat sich die Regie-rungskoalition zudem auf ein Energieentlastungsprogramm verständigt. Es beinhaltet die zeitlich befristete Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin sowie die Entlas-tung der Arbeitnehmer:innen durch die Ermöglichung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro durch die Arbeitgeber.
Weiteres Vorgehen:
Die Landesgruppe setzt sich innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion auch weiterhin da-für ein, die finanzielle Belastung durch hohe Energie- und Mietkosten für Mieter:innen mit kleinem Einkommen sowie Grundsicherungbeziehende einzudämmen und nach Möglichkeit zu senken.
This Antrag was published on Sonntag, 21. April 2024 at 13:19.