Archive

Antrag 281/I/2024 Vereinsamung verhindern – Maßnahmen überprüfen

21.04.2024

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert,

  1. darauf hinzuwirken, dass der Senat eine Evaluierung der Maßnahmen vornimmt, die auf Bezirksebene darauf abzielen, Vereinsamung entgegenzuwirken,
  2. sich über den Bundesrat für einen länderübergreifenden „best practices“-Informationsaustausch einzusetzen und neue Ansätze zur Bekämpfung von Vereinsamung im Rahmen von Pilotprojekten zu unterstützen,
  3. sich dafür einzusetzen, dass der Senat einmal in jeder Legislaturperiode einen Evaluierungsbericht zu den Förderungsmaßnahmen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Stadt – einschließlich der Aktivitäten zur Überwindung von Vereinsamung – vorlegt.

 

Antrag 280/I/2024 Vereinsamung verhindern – Maßnahmen überprüfen

21.04.2024

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert,

  1. im Bundestag die Einsetzung einer Enquête-Kommission zum Problem „Vereinsamung in der modernen Gesellschaft“ zu beantragen. Die Kommission soll zur Sensibilisierung für das Thema beitragen und bis spätestens zur Mitte der nächsten Legislaturperiode die komplexen Gründe für Vereinsamung bei den verschiedenen Altersgruppen analysieren sowie Handlungsempfehlungen erarbeiten, wie der Vereinsamung entgegengewirkt und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden kann.
  2. sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung dem Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und den zu seiner Förderung ergriffenen Maßnahmen – einschließlich der Aktivitäten zur Überwindung von Vereinsamung –vorlegt.

 

Antrag 147/I/2024 Bessere Suchtprävention und Hilfestellungen für suchtkranke Geflüchtete

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung setzen sich dafür ein, die Suchtprävention und die Behandlungsmöglichkeiten für suchterkrankte Geflüchtete auszuweiten und zu verbessern.

 

Dazu gehört:

  • Eine bedarfsorientierte Versorgung, auch wenn ein Krankenversicherungsschutz gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz noch nicht oder nur eingeschränkt besteht. Bei der Prüfung der Ansprüche und Unterstützung bei der Vermittlung sollten unbedingt Drogen- und Suchtberatungsstellen eingeschaltet werden.
  • Eine stärkere allgemeine Sensibilisierung und Aufklärung der versorgenden Einrichtungen über die sprachlichen und asylrechtlichen Barrieren von geflüchteten Suchterkrankten, entsprechende Hilfsangebote in Anspruch nehmen zu können.
  • Finanzierung und Ausbau von relevanten Sprachkompetenzen und niedrigschwelligen Sprachmittlerdiensten im Hilfesystem, da eine Inanspruchnahme von Angeboten der Eingliederungshilfe, insb. psychosoziale Betreuung und betreutes Wohnen, ohne Sprachkompetenz kaum möglich ist. Geflüchtete werden häufig aufgrund fehlender Sprachkenntnisse bei Entzugskrankenhäusern, Substitutionspraxen und Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) abgelehnt und nicht behandelt.
  • Eine schnellere Kostenübernahme durch das LAF bei Behandlungen, da manche Träger der Eingliederungshilfe das LAF aufgrund langsamer Zahlungen als Kostenträger ablehnen und dies bedeutet ein höheres Risiko für die Träger und lange Wartezeiten für Betroffene.
  • Eine stärkere Kontrolle und Umsetzung der geregelten Zuständigkeiten. In der Eingliederungshilfe werden trotz geregelter Zuständigkeiten, die Hilfesuchenden hin- und hergeschoben. Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) verweisen auf niedergelassene Behandler*innen, diese wiederum aufgrund hoher Auslastung an die PIAs.
  • Eine Ausweitung der zielgruppenorientierten präventiven Aufklärung über Drogenkonsum und die negativen Folgen z.B. in Migrantenselbstorganisationen, Integrationskursen und in LAF- und ASOG-Einrichtungen.
  • Mehr Förderung von Versorgungsforschung innerhalb der Suchtmedizin für innovative Therapieansätze und Modellprojekte.

 

Antrag 286/I/2024 Verstetigung der Grundversorgung in der Berliner Obdachlosenhilfe

21.04.2024

Die Berliner Kältehilfe hat in den vergangenen Jahren einen grundsätzlichen Beitrag zum Schutz obdachloser Menschen in den Wintermonaten geleistet. Mit der Bereitstellung von Notschlafplätzen und der klaren Regelung, dass für die Inanspruchnahme keinerlei Legitimation oder Bedarfsprüfung erforderlich ist, wird ein dringend benötigter Zufluchtsort für Menschen in Not geschaffen. Dabei muss jedoch auch anerkannt werden, dass die Herausforderungen und Gefahren, denen obdachlose Menschen ausgesetzt sind, sich nicht nur auf die kalten Monate beschränken. Obdachlose sind das ganze Jahr über mit vielfältigen Schwierigkeiten konfrontiert, die von Krankheiten über tätliche Angriffe bis hin zu Vereinsamung reichen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir:

Die jeweils zuständigen SPD-Fraktionen in in Bezirk und Land sowie die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat sollen sich für folgende Forderungen einsetzen:

  1. Die Obdachlosenhilfe wird durch die Bereitstellung von ganzjährigen sicheren, barrierefreien und geeigneten Räumlichkeiten gestärkt. Eine ausreichende und nachhaltige Finanzierung muss gewährleistet werden, um die Abhängigkeit von Ehrenamtlichen bei der Versorgung schwer pflegebedürftiger Wohnungsloser zu verringern. Es bedarf einer Sockelfinanzierung, um eine notwendige kontinuierliche personelle und sachliche Ausstattung zu gewährleisten. Zeitlich befristete Projektfinanzierungen können im Bedarfsfall ausschließlich ergänzend wirken. 
  2. Das System der Kältehilfe soll professionalisiert werden, um sicherzustellen, dass auch obdachlose Menschen mit psychischen Einschränkungen adäquat betreut werden. Grundsätzlich dürfen keine Menschen, z.B. Menschen mit Suchterkrankungen,  ausgegrenzt werden. Zunehmend werden die Notwendigkeiten, die auch zu anderen Jahreszeiten eine professionelle, im Bedarfsfall auch zusätzliche Unterstützung nötig machen werden. 
  3. Es wird sichergestellt, dass Betroffene nicht direkt aus Kliniken und Krankenhäusern in die Obdachlosigkeit entlassen werden.Dazu müssen mehr Einrichtungen geschaffen werden, die eine adäquate Versorgung sicherstellen.
  4. In den Wintermonaten wird die Anzahl der Schlafplätze erhöht. Die Festlegung des Bedarfs soll in enger Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen erfolgen. Die neuen Plätze müssen dort eingerichtet werden, wo sie am dringendsten benötigt werden, ohne die weniger frequentierten Außenbezirke gegenzurechnen.
  5. Die Einsetzung des im Koalitionsvertrag beschlossenen Rats der Obdachlosenhilfe, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Ressorts und Ebenen zusammensetzt, um eine koordinierte und effektive Umsetzung von Maßnahmen für Wohnungs- und Obdachlose zu erzielen, wird priorisiert vorangetrieben.

 

Antrag 282/I/2024 Rente - aber sicher, als Umlagesystem stärken und ausbauen!

21.04.2024

Die Ampel-Koalition plant die Umsetzung eines kapitalgedeckten Fonds als weiteren Baustein für die Rente.

Daher fordern wir:

  1. Für eine stabile, sichere Rente ist in erster Linie die gesetzliche Rente zu stärken. Hierfür braucht es Bereitschaft und Bemühungen, die Sozialpartnermodelle für tarifungebundene Unternehmen und Personen, zu öffnen und so das staatliche Rentensystem für weitere rund 4 Millionen Beschäftigte attraktiv zu machen. Eine Stärkung des Generationenkapitals hätte zur Folge, dass sich das Rentenniveau dauerhaft auf 48% stabilisiert, bzw. perspektivisch bis zu 53% steigen kann. Ein Finanzierungsanteil durch Erträge aus einem kapitalgedeckten Fonds bei der gesetzlichen Rentenversicherung darf den Wert und die Akzeptanz der gesetzlichen Rente nicht gefährden. Durch die Einführung der kapitalgedeckten Teilfinanzierung darf es nicht dazu kommen, dass etwaige Verluste durch Erhöhung der Beitragszahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kompensiert werden.
  2. Das Fonds-Kapitalvermögen der gesetzlichen Rente soll als staatliches Lenkungsinstrument zur Investition in nachhaltige, fortschrittliche und gesellschaftlich erforderliche Projekte ausgestaltet werden. Hierzu gehören beispielsweise der Ausbau erneuerbarer Energien, nachhaltige Mobilität oder das Erreichen sozialer Zielstellungen. Es bedarf klarer ethischer, sozialer und ökologischer Regeln, nach denen für die Rente zweckgebundene Gelder an globalen Finanzmärkten angelegt werden dürfen. Dazu zählt, dass nur in Unternehmen investiert werden darf, die an allen Stellen entlang ihrer Lieferkette für gute Arbeit und faire Arbeitsbedingungen stehen.
  3. Betriebsrenten mit finanzieller Beteiligung der Arbeitgeber sollen verpflichtend und flächendeckend zur Absicherung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt werden. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers sollen Möglichkeiten geschaffen werden, dass bereits erwirtschaftete Versorgungspunkte vom neuen Rententräger übernommen werden. Kleinere und mittelständische Betriebe sind bei der Umsetzung zu unterstützen.
  4. Wir fordern die Einführung der Erwerbstätigenrente. Auch Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Politikerinnen und Politiker und alle Beschäftigten, die bislang über eigene Versorgungswerke Altersvorsorge betreiben, sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, um stetere und bessere Versicherungsverläufe, zu erreichen. Gleiches gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Pflichten der Solidargemeinschaft sind von allen zu tragen.
  5. Sachgrundlose Befristungen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse müssen der Vergangenheit angehören. Unter diesen Bedingungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine stabilen Renten erwirtschaften. Es bedarf eines neuen gesetzlichen Rahmens, um Scheinselbstständige und Arbeiterinnen und Arbeitnehmer in der sog. “Gig Economy” zu schützen. Kurzfristige Beschäftigungsmöglichkeiten gehören auf den Prüfstand und sind tendenziell abzuschaffen. Der Abschluss von Sozialversicherungsabkommen mit weiteren Ländern muss vorangetrieben werden.
  6. Die zum 1. Januar 2021 eingeführte Grundrente ist als gerechte Komponente im Solidarsystem konzeptionell weiter zu entwickeln. Die Einkommensgrenzen, die u. a. als Parameter bei der Grundrentenberechnung gelten, sind in Anbetracht der steigenden Lebenshaltungskosten zu erhöhen.
  7. Alle Anstrengungen, die zu einer Verbesserung von Vereinbarkeit von Familie, Privatleben und Beruf führen, sind mit der Zielsetzung zu intensivieren, dass die Teilzeitquote sinkt und die Erwerbstätigkeit insgesamt steigt.
  8. Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander. Es sind alle Mittel auszuschöpfen, um mehr soziale Gerechtigkeit und Umverteilung zu organisieren. Hierzu gehören Instrumente wie die Erbschafts- und Vermögenssteuer. Die Kapitalertragssteuer ist deutlich anzuheben.