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Antrag 292/I/2024 Initiative für eine grundlegende Reform der Kältehilfe und Stärkung der Unterstützungsstrukturen für vulnerable Gruppen in Berlin

21.04.2024

Wir fordern die SPD Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhaus, des Senats und die zuständigen Stellen auf, die folgenden genannten Maßnahmen zu prüfen, zu unterstützen und umzusetzen, um die Kältehilfe umfassend zu reformieren und die Unterstützungsstrukturen für vulnerable Gruppen und wohnungslose Menschen nachhaltig zu verbessern. Die Umsetzung dieser Reform ist ein entscheidender Schritt, um die Würde und Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu fördern.#

Es ergeben sich folgende dringende Handlungsbedarfe:

  • Eine Förderung der Bereitstellung spezialisierter Unterkünfte für queere, insbesondere transsexuelle und non-binäre Personen ist einzurichten, um den besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden.
  • Eine Förderung der Bereitstellung spezialisierter Unterkünfte für Menschen mit Behinderung ist einzurichten, um den besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden.
  • Konkrete Schritte zur Umsetzung des Masterplans 2030 sind anzugehen, inklusive der Überprüfung und möglichen Anpassung der Zeitpläne, um realistische und erreichbare Meilensteine zu setzen.
  • Anhebung des Tagessatzes für die Unterbringung im Rahmen der Kältehilfe und Umstellung der Finanzierung auf einen gemeinsamen Topf, um eine bedarfsgedeckte Verteilung der Mittel zu gewährleisten und Bezirke, die sich stark für Wohnungsloseneinrichtungen einsetzen, angemessen zu unterstützen.
  • Die Auslage von Informationen zu existierenden Beschwerdestellen in allen Einrichtungen, wie zum Beispiel das Kontaktformular für den Bürger- und Polizeibeauftragten um Transparenz und Zugänglichkeit, ist zu gewährleisten.
  • Notwendiger Ausbau des Angebots von Tagesaufenthalten mit Fokus auf das Stadtzentrum mit Anbindung von Sozialberatung, um die überlasteten existierenden Tagesaufenthalte zu entlasten.
  • Erstellung einer Statistik zu Todesfällen durch Kältetod und andere Ursachen im Zusammenhang mit Obdachlosigkeit, welche von der Gerichtsmedizin an den Senat zu melden sind.

Antrag 236/I/2024 25 Jahre Investitionsprogramm für Klimaneutralität Berlins

21.04.2024

Die SPD-Mitglieder im Senat und die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich bei den anstehenden Verhandlungen zur Finanzierung der nötigen Klimaschutzinvestitionen in Berlin für folgende Überlegungen bei einem eigenen zu entwickelnden Finanzierungskonzept einzusetzen:

 

  1. Die Klimaneutralität zu erreichen, ist die vielleicht wichtigste Herausforderung für die nächsten 25 Jahre. Die – zumindest relativ – wohlhabenden Staaten wie Deutschland und damit auch die deutschen Bundesländer müssen im Interesse globaler Gerechtigkeit auf jeden Fall dieses Ziel erreichen.
  2. Verschiedene Studien zeigen den Investitionsbedarf für ein klimaneutrales Deutschland auf. Wir beziehen uns hier auf eine der KfW von 2021, die die erforderlichen Investitionen auf insgesamt etwa 6000 Milliarden Euro (zu heutigen Preisen) schätzt, wobei im Rahmen der bisherigen privaten und öffentlichen Investitionspfade etwa 4100 Milliarden Euro zustande kommen und umgesetzt werden, aber etwa 1900 Milliarden zusätzlich umgesetzt werden müssen. Für die öffentlichen Investitionen im Bundesland Berlin geht es dabei jährlich um etwa 590 Millionen Euro, etwa 1,7% des aktuellen jährlichen Haushaltsvolumens.
  3. Für die SPD kommt es nicht in Frage, sozialstaatliche Leistungen oder die hohen Mittelbereitstellungen für ein kostenfreies Bildungssystem oder die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in der wachsenden Stadt Berlin zu kappen, um diese zusätzlichen Investitionen zu erbringen. Natürlich ist es richtig, notwendig und wichtig, daran zu arbeiten, wie diese Leistungen produktiver und effizienter erbracht werden können. Es wäre aber eine Illusion, dass ohne massive Einschnitte dort die Klimaneutralität möglich wäre ohne alternative Finanzierungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
  4. Also bedarf es zusätzlicher Finanzierungsmöglichkeiten für etwa 25 Jahre. Weder die Bundesregierung noch der Berliner Senat haben dazu eine Struktur entwickelt, sondern sich in Umgehungsmanövern in Sachen Schuldenbremse verlaufen, einerseits bei der Umbuchung von Corona Netto-Neuverschuldung, andererseits bei einem Klimafonds mit jährlicher Notlagenerklärung bis mindestens 2045. Diese Umgehungsmanöver hat das Bundesverfassungsgericht mittlerweile untersagt.
  5. Eine Möglichkeit kann nun darin bestehen, die Schuldenbremse zu ändern und für Klimainvestitionen zu lockern. Das wird vielfach gefordert und ist auch unterstützenswert. Es macht aber politisch keinen Sinn darauf zu warten. Gegenwärtig ist diese Möglichkeit auf Bundesebene blockiert und diese Blockade kann viele Jahre anhalten.
  6. Also kommt es auf eine schuldenbremsenverträgliche Lösung an, die über mehrere – oder notfalls alle – Jahre durchhaltbar ist. Drei sich ergänzende Ansätze liegen auf der Hand.
  7. Ein erster Ansatz zielt auf eine Änderung der Konjunkturkomponente, die auch für Klimainvestitionen eingesetzt werden kann, wenn der politische Wille dazu vorhanden ist. Die Konjunkturkomponente kann stärker auf die Zulassung von Investitionen in konjunkturellen Schwächeperioden und deren positiver Beschäftigungswirkungen ausgerichtet werden – insbesondere indem die Tilgungsphase über den Konjunkturzyklus später einsetzt. Der Bundesfinanzminister signalisierte eine Offenheit für diesen Ansatz.
  8. Ein zweiter Ansatz, der im Rahmen der Schuldenbremse grundsätzlich möglich ist, zielt auf einen wirtschaftlich profitabel ausgerichteten Deutschlandfonds. Das ging in der bisherigen Diskussion weitgehend unter. Warum ist das im Rahmen der jetzt gültigen Schuldenbremse möglich? Durch Eigenkapital- Einschüsse in wirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen mit einer Ausrichtung auf Klima-Innovation steht der Kreditaufnahme im Rahmen der Netto-Neuverschuldung eine Steigerung des Vermögenswerts gegenüber. Unter der Voraussetzung, dass der Fonds wirtschaftlich betrieben wird und deshalb Dividenden erhält und positive Veräußerungserlöse erzielen kann und wird, wird die Kreditfinanzierung eines solchen Fonds nach der Schuldenbremse nicht angerechnet.
  9. Ein dritter Ansatz zielt auf einen großen Förder-Darlehens-Fonds zur Klimatransformation. Ein solcher Fonds macht besonders Sinn in Zeiten sich normalisierender Zinssätze. Förderdarlehen mit niedrigen Zinsen oder im Fall der höchsten Förderwirkung auch null Prozent. Zinsen schaffen Investitionsanreize. Manchmal ist es auch möglich, so Investitionen überhaupt wirtschaftlich werden zu lassen. (West-)Deutschland hat die Erfahrung gemacht, dass größere gesellschaftliche Herausforderungen gut mit Darlehen gelöst werden können. Der wirtschaftliche Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg erfolgte zu wesentlichen Teilen mit den Darlehen des Marshall-Plans. Der soziale Wiederaufbau in den zerstörten Städten bestand in der Bauleistung des sozialen Wohnungsbaus ebenfalls aus Darlehen.
  10. Der schuldenbremsenverträgliche Typ Darlehen ist zudem besonders gut geeignet, die Klima-Transformation zu finanzieren, weil es dort um den einen ‚Typus der Investition’ geht, der ‚Investitionen vorzieht’. Langlaufende Darlehen können in Zeiten sich normalisierender Zinsen Fördervorteile erzeugen. Wenn statt 30% Zuschuss zu einer Wärmepumpen 60% an 15-jährigem zinslosem Darlehen gegeben werden, entsprechen die Finanzvorteile bei einem ratierlichen Darlehen mit 4% in etwa dem Zuschusswert.
  11. Klimaschutz-Investitionen im Wohnungsbau können und werden auch seit vielen Jahren als Darlehen vergeben. Zusätzliche Programme können die Transformation zur Klimaneutralität gerade beim Wohnen beschleunigen. Investitionen zur Transformation der Industrie mit günstigen Krediten – bei besonders innovativen Ansätzen bis hin zur Freistellung von Zinszahlungen – zu unterstützen, zu beschleunigen und die Produktion der entsprechenden Güter industriell skalieren zu helfen, sollte ein weiterer Schwerpunkt eines solchen Darlehensfonds sein.
  12. Ein neues Themenfeld können Energie-Contracting-Maßnahmen sein, die bei der Beleuchtung sowie der energetischen Optimierung dann gut funktionieren, wenn Amortisation erfolgen kann.
  13. Bei dieser Konstruktion eines Darlehensfonds, der als Treuhandvermögen z.B. der IBB zur Bewirtschaftung anvertraut werden kann, entsteht kein der Schuldenbremse unterliegender Fall von Neuverschuldung, da die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ja nicht in der Zu- kunft die Kredite zurückzahlen müssen, sondern die Investoren, die im Übrigen auch von den Investitionen in Zukunft profitieren. Ein solcher Fonds muss und kann vermutlich größer sein als ein auf Netto-Neuverschuldung ausgerichteter Klimafonds – in Berlin geht es dabei eher um 15 als um 10 Milliarden Euro. Ein solcher Darlehensfonds kann ansprechen (i) private Investitionen sowie (ii) Investitionen von städtischen oder anderen öffentlichen Unternehmen, vo sie eine Transformationsaufgabe zu bewältigen haben. Er ist nicht geeignet für die Maßnahmen, die Teil des öffentlichen Kernhaushaltes sind und bleiben – wie die energetische Ertüchtigung von Polizeiwachen und Schulen.
  14. Große Investitionen über längere Zeiträume gelingen dann, wenn im politischen Raum längerfristige finanzpolitische Orientierungen verabredet werden können. Das ist gegenwärtig noch nicht der Fall. Wie schnell es möglich sein wird, Deutschland klimaneutral werden zu lassen, hängt auch und vielleicht entscheidend davon ab, dass es zu über längere Zeiträume durchhaltbaren Investitionsprogrammen kommt, die gleichzeitig schuldenbremsenverträglich sind und von der Größenordnung her der Herausforderung zur Vermeidung einer Klimakatastrophe entsprechen.

 

Antrag 118/I/2024 Keine Einführung einer diskriminierenden Bezahlkarte für Asylsuchende in Berlin

21.04.2024

Die Mitglieder der SPD im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert,

  1. die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende zu stoppen,
  2. sicherzustellen, dass auch Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung einen einfachen Zugang zu einem kostenfreien Basiskonto erhalten, welches ihnen Zugriff auf staatliche Geldleistungen ermöglicht.

 

Antrag 120/I/2024 Briefkästen für Gemeinschaftsunterkünfte

21.04.2024

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) dafür einzusetzen, dass in allen in Berlin im Auftrag des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) betriebenen Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete Briefkastenanlagen für deren Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung gestellt werden.

Antrag 174/I/2024 Einbürgerungen auch für sozial benachteiligte Personen ermöglichen

21.04.2024

Die Mitglieder der SPD im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sicher-zustellen, dass Personen, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII beziehen, ohne dies zu vertreten zu haben, über die Ermessenseinbürgerung gemäß § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) eingebürgert werden. Das Ermessen ist regelmäßig positiv auszuüben (gebundenes Ermessen), soweit allein dieser Umstand der Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG entgegensteht.

 

Diese Anwendungspraxis muss in den neuen Verfahrenshinweisen zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VAB) des Landesamts für Einwanderung (LEA) im Zusammenhang mit § 8 StAG geregelt sein.

 

Die SPD Bundestagsfraktion und die SPD Mitglieder des Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bundeseinheitlich die Ausübung des Ermessens bei Einbürgerungsanträgen von Personen, die ihre Erwerbslosigkeit wegen physischen bzw. psychologischen Handicaps bzw. der Pflege von Angehörigen mit entsprechenden Handicaps bzw. minderjährigen Angehörigen ohne Versorgungsmöglichkeiten nicht zu vertreten haben, als gebundenes Ermessen mit Befürwortungsentscheidung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen  auszuüben ist.