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Antrag 159/I/2024 Entwicklung und Durchführung einer Normenprüfung für Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in Berlin gemäß UN-BRK

21.04.2024

Das Land Berlin verpflichtete sich 2021 in seinem neugefassten Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) dazu, bei der Erstellung von Gesetzentwürfen und dem Erlass von untergesetzlichen Regelungen sowie im bestehenden Recht sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert oder in ihrem Recht auf gleichberechtigte, volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigt werden. Wir begrüßen daher die auf Antrag der Regierungsfraktionen im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 25.1.2024 erfolgte öffentliche Anhörung zum Thema „Umsetzung der Normenkontrollprüfung des Landesgleichberechtigungsgesetzes § 8“.

 

Schon einmal – in den Jahren 2013/2014 – beauftragte das Land Berlin die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention damit, das Berliner Landesrecht im Hinblick auf die Umsetzung der UN-BRK zu überprüfen und entsprechende Schritte vorzuschlagen. Und was ist in den darauffolgenden 10 Jahren geschehen? Noch immer findet Im Land Berlin keine Überprüfung von bestehendem oder künftigem Recht statt, die den Anforderungen von § 8 Absatz 4 LGBG und Artikel 4 Absatz 1 UN-BRK genügt.

 

Auch im Land Berlin sollte für die Überprüfung von bestehendem sowie künftigem Recht die Verwendung eines Normenprüfrasters verpflichtend vorgeschrieben sein. Zentrale Fragen sind, wie diese Normenprüfung ausgestaltet werden soll und wie dafür gesorgt wird, dass eine solche Normenprüfung regelmäßig und im Sinne der UN-BRK seriös durchgeführt wird.

 

Dafür fordern wir jedes einzelne sozialdemokratische Mitglied im Senat auf:

  1. umgehend dazu beizutragen, geeignete verpflichtende Regelungen zur regelmäßigen Durchführung der Normenprüfung für das Land Berlin zu entwickeln und die verpflichtenden Normenprüfungen gemäß § 8 Absatz 4 des LGBG auch kontinuierlich durchzuführen,
  2. bei der Normenprüfung die Beteiligung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und den Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen sowie die Koordinierungsstellen und Arbeitsgruppen in den Senatsverwaltungen entsprechend den Regelungen des LGBG frühzeitig und von Anfang an zu beteiligen,
  3. bei der Erstellung von Gesetzentwürfen und dem Erlass von untergesetzlichen Regelungen sowie im bestehenden Recht sicherzustellen, dass diese Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren oder in ihrem Recht auf gleichberechtigte, volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigen,
  4. in regelmäßigen Abständen eine Evaluation der fortdauernden Anwendung des Normenprüfrasters durch eine unabhängige Stelle vorzunehmen, u.a. um neue, heute noch nicht erkennbare Handlungsbedarfe adäquat darzustellen.

 

Wir fordern von unseren sozialdemokratischen Mitgliedern im Berliner Abgeordnetenhaus,

  • bei jedem Gesetz zu überprüfen, ob eine entsprechende Normenprüfung stattgefunden hat und falls nein, das Gesetz so lange nicht zu verabschieden, bis die entsprechenden Prüfschritte erfolgt sind.

 

Das Normenprüfraster bzw. Fragen der Relevanzprüfung sind so auszugestalten, dass Mitarbeiter*innen der Verwaltungen in jedem Bearbeitungsprozess die Betroffenheit von Menschen mit Behinderungen problemlos erkennen können (Mittelbare Betroffenheit); ür die Beschäftigten der Verwaltungen sind alsbald Fortbildungen zur Anwendung des Normenprüfrasters anzubieten.

 

Im Berliner Maßnahmenplan ist die Überprüfung der landesrechtlichen Regelungen als eine dauerhafte Querschnittsaufgabe darzustellen, und die zu überprüfenden Regelungen sind zusätzlich in dem entsprechenden Handlungsfeld der jeweiligen Senatsverwaltung konkret zu benennen.

 

Um die Anwendung eines Normenprüfrasters im oben genannten Sinn bei der Überprüfung künftigen Rechts sicherzustellen, bedarf es einer rechtlich verbindlichen Regelung. Dies sollte verbindlich in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO II) verbindlich vorgeschrieben werden. Da diese Regelung allerdings nur für Gesetze und Rechtsverordnungen gelten würde, braucht es für weitere untergesetzliche Regelungen zudem eines Senatsbeschlusses, der die Verpflichtung zur Prüfung sämtlicher landesrechtlicher Regelungen geltenden als auch zukünftigen Rechts anhand des Normenprüfrasters bekräftigt.

Antrag 233/I/2024 Nutzung der Alten Münze

21.04.2024

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Abgeordnetenhausfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Alte Münze im Sinne der Koalitionsvereinbarung und dem parlamentarischen Beschluss von 2018 und im Sinne der neuen Liegenschaftspolitik nachhaltig als Kulturstandort für die Freie Szene und die Clubs von Berlin zu entwickeln, wobei die Alte Münze insbesondere ein Ort der Produktion und Aufführung von Musik werden soll.

Der Prozess für ein Betreibermodell und Nutzungskonzept möge nun zu einem nachhaltigen Abschluss durch einen bereits 2023 entwickelten Beirat weitergeführt und zum Ergebnis gebracht werden.

 

Die Vergabe im Direktverfahren an ein einzelnes Unternehmen als Generalmieter kommt nicht in Betracht.

Antrag 31/I/2024 Öffentliche Förderung des geplanten HOGA Campus nur mit entsprechender Beteiligung der Wirtschaft und Sozialpartnerschaft

21.04.2024

Eine öffentliche Förderung des von der DEHOGA Berlin geplanten „HOGA Campus“ durch das Land Berlin muss an klare Bedingungen geknüpft werden. Dazu gehören eine umfangreiche finanzielle Beteiligung des Hotel- und Gaststättenwesens, beispielsweise auch durch eine Ausbildungsplatzumlage. Bereits in den Entscheidungen bei der Planung, Umsetzung und späteren Steuerungsaufgaben des HOGA Campus muss eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Rahmen einer Sozialpartnerschaft gewährleistet sein. Hier sollen Vertreter der zuständigen Fachgewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in den Gremien (Steuerungsgruppe, Kuratorium oder andere) stimmberechtigte Partner sein.

Antrag 30/I/2024 Nutzung des ICC (Internationales Congress Centrum)

21.04.2024

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Abgeordnetenhausfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das ICC im Rahmen des laufenden Konzeptverfahrens nachhaltig auch für die Nutzung durch die Freie Szene, die Kunstproduktion und Kulturpräsentation entwickelt wird.

 

Bei Vorlage der Bewerbungen aus dem Konzeptverfahren ist deshalb auf eine dauerhafte Mischung von Branchen/Akteur:innen der Kultur und der Kreativwirtschaft zu achten, diese dauerhaft zu sichern und ggfs. mit Förderinstrumenten des Bundes wie des Landes zu verzahnen. Die Sicherstellung der dargestellten Nutzungsmischung soll deshalb bereits bei der Erstellung der Bewertungsmatrix Berücksichtigung finden.

 

Bei der Nutzung des ICC steht dabei die Gemeinwohlorientiertheit und Offenheit für die Stadtgesellschaft im Vordergrund der Standortentwicklung und Programmatik. Kooperationen mit geeigneten Dritten wie Institutionen, Verbänden sowie Akteur*innen der Kulturlandschaft sind adäquat einzubeziehen und Prozesse transparent darzustellen. Einer gemeinwohlorientierten Nutzung ist in dem privatwirtschaftlichen Nutzungs­konzept insbesondere bei der Gestaltung der Mieten und der Auswahl von Mieter:innen ein maßgeblicher Stellenwert einzuräumen. Zudem soll eine Nutzung als Messe- und Kongressstandort weiterhin möglich bleiben.

 

Die vorhandenen Möglichkeiten zur Probe und Aufführung musikalischer Darbietungen zusätzlich zur Freien Szene, wie sie derzeit das Deutsche Symphonie-Orchester Berlin (DSO) nutzt, sollen am Standort durch technische Modernisierung auch für die Zukunft gesichert werden.

 

Zugleich soll die kombinierte Nutzung durch die o.g. Dritten sowie die Nutzung für Akteur:innen der kultur- und kreativwirtschaftlichen Branchen und Unternehmen geprüft werden.

 

Über den Fortschritt der Maßnahmen soll eine regelmäßige Berichterstattung erfolgen.

Antrag 85/I/2024 Auszubildende und Studierende gleichwertig unterstützen - für ein Azubiwerk in Berlin!

21.04.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der AGH-Fraktion sowie des Senats auf, sich für die Einrichtung eines Azubiwerks in Berlin einzusetzen. Mittelfristiges Ziel der Errichtung eines Azubiwerks muss mindestens eine Wohnraumversorgungsquote in Höhe der des Studierendenwerks (aktuell etwa 5%) sein, um Auszubildende und Studierende in Berlin gleichwertig zu unterstützen. Hierfür muss eine auskömmliche Anschubfinanzierung und langfristige Finanzierungssicherheit gewährleistet sein.

 

Gleichzeitig halten wir an unserer Forderung nach einer Ausbildungsumlage fest und fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der AGH-Fraktion sowie des Senats auf, sicherzustellen, dass diese noch in dieser Legislatur umgesetzt wird, sollte das Ziel des Bündnisses für Ausbildung, bis Ende 2025 rund 2000 zusätzliche Ausbildungsverhältnisse zu schaffen, nicht erreicht werden.