Antrag 174/I/2024 Einbürgerungen auch für sozial benachteiligte Personen ermöglichen

Status:
Annahme

Die Mitglieder der SPD im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sicher-zustellen, dass Personen, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII beziehen, ohne dies zu vertreten zu haben, über die Ermessenseinbürgerung gemäß § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) eingebürgert werden. Das Ermessen ist regelmäßig positiv auszuüben (gebundenes Ermessen), soweit allein dieser Umstand der Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG entgegensteht.

 

Diese Anwendungspraxis muss in den neuen Verfahrenshinweisen zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VAB) des Landesamts für Einwanderung (LEA) im Zusammenhang mit § 8 StAG geregelt sein.

 

Die SPD Bundestagsfraktion und die SPD Mitglieder des Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bundeseinheitlich die Ausübung des Ermessens bei Einbürgerungsanträgen von Personen, die ihre Erwerbslosigkeit wegen physischen bzw. psychologischen Handicaps bzw. der Pflege von Angehörigen mit entsprechenden Handicaps bzw. minderjährigen Angehörigen ohne Versorgungsmöglichkeiten nicht zu vertreten haben, als gebundenes Ermessen mit Befürwortungsentscheidung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen  auszuüben ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Streichung Adressat BPT + Annahme (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

+ Überweisung Landesgruppe

 

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der SPD im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sicher-zustellen, dass Personen, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII beziehen, ohne dies zu vertreten zu haben, über die Ermessenseinbürgerung gemäß § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) eingebürgert werden. Das Ermessen ist regelmäßig positiv auszuüben (gebundenes Ermessen), soweit allein dieser Umstand der Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG entgegensteht.

 

Diese Anwendungspraxis muss in den neuen Verfahrenshinweisen zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VAB) des Landesamts für Einwanderung (LEA) im Zusammenhang mit § 8 StAG geregelt sein.

 

Die SPD Bundestagsfraktion und die SPD Mitglieder des Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bundeseinheitlich die Ausübung des Ermessens bei Einbürgerungsanträgen von Personen, die ihre Erwerbslosigkeit wegen physischen bzw. psychologischen Handicaps bzw. der Pflege von Angehörigen mit entsprechenden Handicaps bzw. minderjährigen Angehörigen ohne Versorgungsmöglichkeiten nicht zu vertreten haben, als gebundenes Ermessen mit Befürwortungsentscheidung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen  auszuüben ist.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2026:
SenInnSport

Stellungnahme des Senat-SenInnSports 2026:
Im Einbürgerungsverfahren wird die Voraussetzung der eigenstän-digen Lebensunterhaltssicherung individuell geprüft. Ausnahmen gelten für die Gastarbeitergeneration, Vollzeiterwerbstätige (mindes-tens 20 Monate innerhalb der letzten zwei Jahre) sowie für Perso-nen in familiärer Gemeinschaft mit Erwerbstätigen und Kindern. Zu-dem sieht die 2024 in Kraft getretene Reform des Staatsangehörig-keitsrechts eine Härtefallregelung vor, wenn die Sicherung des Le-bensunterhalts– etwa aufgrund von Krankheit, Behinderung oder der Pflege von Angehörigen – unverschuldet nicht möglich ist. In den VAB S des LEA sind die im Gesetz möglichen Ermessensspiel-räume großzügig ausgeübt worden, um Einbürgerungen im Ermes-sensweg weiter zu ermöglichen.

Stellungnahme der Landesgruppe 2026: 
Die seit Mai 2025 gültigen Anwendungshinweise sehen eine Ermessensreduktion und einen Verweis auf die einschlägigen völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, vor.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich weiterhin dafür ein, dass wie vor der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (2024) ein unverschuldeter Bezug von Sozialleistungen nicht zum Ausschluss von der Einbürgerung herangezogen werden darf.

In der aktuellen Koalition steht jedoch nach der Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung (und der Beibehaltung aller progressiven Ampel-Reformen im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts) keine weitere Gesetzesänderung an, sodass auch der Einfluss auf die Anwendungshinweise des BMI begrenzt bleibt.

Die Fraktion setzt sich aber weiterhin dafür ein, dass die in den Anwendungshinweisen genannten Gruppen unter § 8 StAG konsequent berücksichtigt werden und Transparenz über die Anwendung der Einbürgerungsmöglichkeiten nach § 8 StAG für vulnerable Gruppen zu schaffen.
Überweisungs-PDF: