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Antrag 86/II/2024 Menschenrechte verteidigen: Für eine solidarische und humane Migrationspolitik

23.10.2024

Die SPD Berlin bekräftigt ihr uneingeschränktes Bekenntnis zu den sozialdemokratischen Werten von Solidarität und Humanität.

Gegenwärtig werden in der Migrationspolitik grundlegende Rechte in Frage gestellt. Es ist unsere Pflicht, uns entschlossen für die Verteidigung von Menschenrechten einzusetzen.

 

Die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende, wie derzeit angedacht, widerspricht diesen Werten zutiefst. Sie stigmatisiert und verhindert das gleichberechtigte Zusammenleben, insbesondere wegen der geplanten Bargeldbeschränkung einschließlich der kostenaufwändigen bürokratischen Umsetzung. Dadurch wird die gesellschaftliche Ausgrenzung weiter manifestiert. Solidarität bedeutet, gesellschaftlich ohnehin benachteiligte Personengruppen zu stärken und nicht zu diskriminieren.

 

Abschiebungen in Länder, in denen Menschen Folter und der Tod drohen, stellen eine Verletzung der Menschenrechte dar. Ein Rechtsstaat wie Deutschland hat die Verantwortung, sich für den Schutz von Menschen einzusetzen, die vor Verfolgung und Gewalt fliehen. Diese Grundsätze sind in den Europäischen Menschenrechtskonventionen verankert, die Deutschland in Bewusstsein seiner Verantwortung mitträgt.

 

Das Recht auf Asyl ist ein Kernbestandteil unserer Verfassung und der internationalen Verpflichtungen Deutschlands und endet nicht an den nationalen Grenzen. Der Zugang zu fairen Asylverfahren ist unverzichtbar, um das Recht auf Asyl nicht auszuhöhlen.

 

Die SPD Berlin tritt weiterhin für eine Politik ein, die sich an den Grundwerten der Solidarität und Humanität gegenüber allen Menschen orientiert, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität oder des sozialen Status.

Antrag 74/II/2024 Aufklärung und Gedenken an den Genozid in Srebrenica

23.10.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der 11. Juli in Berlin zum Gedenktag an den Genozid an über 8.000 ermordete (muslimische) Bosniakinnen und Bosniaken in der damaligen UN-Schutzzone Srebrenica erklärt wird. Insbesondere am 30. Jahrestag des Genozids, also am 11. Juli 2025, soll öffentlichkeitswirksam der Opfer gedacht werden, z.B. durch entsprechende Beflaggung und Beleuchtung des Brandenburger Tores mit der Flagge von Bosnien und Herzegowina.

Des Weiteren sollen die Kriege im ehemaligen Jugoslawien und somit auch der Genozid in Srebrenica verpflichtend in die Lehrpläne von Berliner Schulen aufgenommen werden.

Antrag 65/II/2024 Frauenhäuser ausbauen: Schutzräume statt Stillstand!

23.10.2024

FINTA werden in unserer patriarchalen Gesellschaft viel zu häufig Opfer von Gewalt. Besonders mit Daten hinterlegt ist die geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen. Dies führt dazu, dass in diesem Antrag der Begriff Frauen verwendet wird, obwohl uns bewusst ist, dass patriarchale Gewalt alle Personen trifft, die nicht cis-männlich sind.  Wir hoffen auf eine zeitnah bessere Datenlage und Anerkennung, dass patriarchale Gewalt unterschiedlichste Personen betrifft. In Berlin und bundesweit spitzt sich die Krise in den Frauenhäusern immer weiter zu. Es fehlen chronisch Plätze insbesondere für Frauen mit Kindern und Frauen mit Behinderung und die politischen Maßnahmen zur Erhöhung der Plätze reichen bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken.

 

Von 521 Plätzen für Gewaltopfer in Berlin waren am Stichtag des 22.Juli.2024 nur vier freie Zimmer gemeldet von den Frauenhäusern, der Clearingstelle und den Frauen-Schutzwohnungen. Wichtig ist jedoch zu erwähnen, dass diese Platzmeldungen nur Momentaufnahmen darstellen, die sich ständig ändern. In ganz Deutschland gibt es zu wenige Frauenhausplätze und das bei einem eigentlich steigenden Bedarf. Die Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen in Berlin sind gestiegen, von 15.630 Betroffenen im Jahr 2021 auf 17.263 im Jahr 2022, so die polizeiliche Kriminalstatistik. Die Zunahme in Berlin liegt damit über dem Bundesschnitt. Die gerade genannten Zahlen spiegeln aber nur die Fälle wider, die Frauen aktiv bei der Polizei und öffentlichen Stellen melden. Die Dunkelzahl dürfte viel höher sein. Der Istanbul Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wird Deutschland damit nicht gerecht und auch Berlin hält sich mit dem mangelnden Schutz von Frauen nicht an die Konvention. So bräuchte es nach den Vorgaben der Istanbul Konvention in Deutschland 21.000 Plätze in Frauenhäusern, wovon aktuell jedoch nur 7.000 bestehen.  Dieser Zustand ist unhaltbar!

 

Neben den fehlenden Plätzen ist auch die uneinheitliche Finanzierung der Frauenhäuser ein großes Problem. Sie führt dazu, dass ganze Gruppen wie Studentinnen oder Frauen, die weniger als fünf Jahre in Deutschland leben, keinen ausreichenden Zugang zu Frauenhäusern haben. Denn Frauen, die keine Sozialleistungen beziehen, müssen die Miete im Frauenhaus selbst bezahlen. Rentnerinnen, Auszubildende, Studierende müssen so für ihren Platz im Frauenhaus bezahlen, wenn auch meist nur anteilig und nicht in voller Höhe. Insgesamt muss rund ein Drittel der Bewohnerinnen von Frauenhäusern selbst für die Miete zahlen. Es ist ein unhaltbarer Skandal, dass schutzsuchende Menschen für diesen Schutz noch selbst zahlen müssen! Die körperliche Unversehrtheit und mentale Gesundheit darf nicht am Geldbeutel der Betroffenen scheitern. Eine zentrale Ursache für diesen Missstand sind die in einigen Bundesländern fehlenden gesetzlichen Vorgaben, wodurch ein bundesweiter Flickenteppich hinsichtlich der Finanzierung entsteht.

 

Ein weiteres großes Problem besteht darin, dass Frauen ihre Kinder nur sehr eingeschränkt mitbringen können. So werden Jungen in der Regel nur bis zum Alter von 14 Jahren zugelassen. Dies stellt für viele Frauen eine Barriere dar, da sie ihre Kinder möglicherweise in einem gewalttätigen Umfeld zurücklassen müssten, wenn sie sich entscheiden, einen Platz anzunehmen. Hier muss dringend eine bessere Lösung gefunden werden.

 

Deshalb fordern wir:

  • Mindestens eine Verdopplung der bisherigen Anzahl von Plätzen in Frauenhäuser in Berlin
  • Mindestens ein Frauenhaus in jedem Berliner Bezirk. Dabei muss beachtet werden, dass die genaue Lage der Frauenhäuser geheim bleibt, um die Sicherheit der Bewohner*innen und Arbeitnehmer*innen vor Ort zu gewährleisten.
  • Die Abschaffung des Entgelts in allen Frauenhäusern und eine staatliche Übernahme der Kosten für alle Bewohnenden
  • Eine einheitliche und auskömmliche Finanzierung von Frauenhäusern, wobei sich der Bund entsprechend beteiligen muss.
  • Die Fortführung sowie des bisherigen Investitionsprogramms des Bundes, welches den Neubau von Frauenhäusern weiterhin fördern soll
  • Den Ausbau der Plätze für INTA Personen, Familienunterkünfte, Räume für Familien und Frauen mit Behinderungen in Frauenhäusern sowie Konzepte für die Sicherheit der Frauen weiterentwickeln
  • Den Ausbau von Frauen-Schutz-Wohnungen
  • Den Ausbau der Clearing Stelle in Berlin sowie den barrierefreien Ausbau dieser, da diese eine Erstinterventionsstelle bei häuslicher Gewalt ist sich so durch eine wesentlich kürzere Aufenthaltsdauer einem Frauenhaus gegenüber unterscheidet
  • Im Allgemeinen eine Erhöhung des Personals um die umfassende und gute Betreuung der Frauen sicherstellen zu können
  • Mehr Geld für Sicherheitskonzepte, insbesondere in Bezug auf Sicherheit im digitalen Raum, sowie den Ausbau und Weiterführung bestehender Projekte der IT Sicherheit und Beratungsangebote zu Stalking
  • Mehr barrierefreie Plätze für Frauen mit Behinderung oder ältere Frauen und mehr Plätze für Frauen mit vielen Kindern (3+)
  • Die schnellstmögliche Verabschiedung des geplanten „Gewalthilfegesetzes” auf Bundesebene, durch welchen ein Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus gesichert werden soll. Der Bund soll folglich diesen Anspruch mit den entsprechenden finanziellen Mittel untermauern.
  • Mehr Männerberatungsstellen für gewalttätige Männer schaffen
  • Fördern und Ausbau des Bundesförderprogramm gegen Gewalt an Frauen

 

Antrag 47/II/2024 Situation an Berliner Kitas verbessern - frühkindliche Bildung stärken!

23.10.2024

Wir fordern die SPD Berlin dazu auf:

  • ein Koalitionsspitzentreffen zu diesem Thema einzuberufen und bei der CDU Lösungsvorschläge einzufordern, verbindliche, mit konkretem Zeitplan und Ressourcen untersetzte Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen in den Kitas vorzulegen,
  • sich dafür einzusetzen, dass das Land Berlin die Arbeitsbedingungen in den städtischen Kitas und den Kitas der freien Träger verbessert,
  • Maßnahmen aufzuzeigen, um den Personalschlüssel in den Kitas zu verbessern. Auf dem Papier liest sich eine theoretische 1:4-Betreuung im Krippenbereich vielleicht gut. In der Realität ist sie weit davon entfernt. Möglich wäre die Berechnung nach Köpfen (nicht Stunden), Nicht-Anrechnung von Azubis, multiprofessionelle Teams, Einberechnung von Abwesenheiten wie Urlaub/Fortbildung/Dokumentationen, Abbau von Dokumentationspflichten),
  • die Beteiligung von Gewerkschaften bei künftigen Verhandlungen zu Rahmenverträgen voranzutreiben,
  • ein duales Ausbildungssystem zu prüfen und Leiharbeit in den Eigenbetrieb-Kitas zu verhindern
  • eine Bundesratsinitiative für ein Sondervermögen Kitas zu prüfen

 

Antrag 404/I/2024 Keine Einsparungen im Lehramtsreferendariat auf Kosten von Qualität und Output!

25.05.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die von der Bildungssenatorin geplante Abschaffung von Fach- und Hauptseminaren in bisheriger Form gestoppt wird.

Nach bisherigen Erkenntnissen plant die Senatsbildungsverwaltung unter der Zielsetzung der Personaleinsparung, die Fachseminare für Referendar*innen abzuschaffen und die Hauptseminare (bisher begleitet durch eine Hauptseminarleitung) durch eine „modularisierte Begleitung“ unterschiedlicher, wechselnder Leitungen am neu zu schaffenden „Berli“, dem Landesinstitut für Aus-, Fort- und Weiterbildung, zu ersetzen. Diese Entwicklung wäre ein Rückschritt in der Qualität des Referendariats.

 

Lernen braucht kontinuierliche Beziehung! Mit dieser Entscheidung wird die kontinuierliche und individuelle Begleitung durch die jeweilige Fach- und die Hauptseminarleitung faktisch beendet. Kürzlich hat die Bildungssenatorin darüber hinaus entschieden, dass Referendar*innen aufgrund der bestehenden Personallücke von nun an 10 anstatt bisher 7 Unterrichtsstunden pro Woche unterrichten müssen. Vor diesem Hintergrund braucht es um so mehr den Erhalt einer kontinuierlichen Begleitung der Referendar*innen durch ihre beiden Fachseminar- sowie durch die Hauptseminarleitung.

Ohne eine Rücknahme dieser Entscheidung ist zu befürchten, dass die Abbruchquote durch die Erhöhung der Arbeitsbelastung bei gleichzeitigem Abbau der individuellen Begleitung substanziell steigen wird. Gerade in Zeiten des Personalmangels müssen Ausbildungsbedingungen gewährleistet werden, die zu möglichst geringen Abbruchquoten führen.

 

Es ist deshalb zu gewährleisten, dass

  • die individuelle und kontinuierliche Begleitung durch fest zugeordnete Fachseminar- und Hauptseminarleitungen auch bei einer Zentralisierung am „Berli“ bestehen bleibt und
  • Ermäßigungsstunden für die Betreuung von Referendarinnen und Referendare an der jeweiligen Ausbildungsschule vollständig an den/die jeweilige Mentor/in gehen.
  • die angekündigte Erhöhung der Lehrverpflichtungen für Referandar*innen zurückgenommen wird und andere Maßnahmen zur fairen Verteilung der Lehrkräfte umgesetzt werden