Antrag 318/I/2025 Sofort Konsequenzen aus der zerbröselnden Infrastruktur ziehen!

Status:
Annahme

Vor dem Hintergrund der zerbröselnden Straßen- und Schieneninfrastruktur des Landes Berlin und des Bundes fordern wir die SPD-Abgeordnetenhausfraktion sowie die neugewählten Berliner SPD-Bundestagsabgeordneten auf, sich gegenüber dem Senat und der neuen Bundesregierung für eine grundlegende Reform der Infrastrukturfinanzierung und der Gewährleistung einer kontinuierlichen Instandhaltung einzusetzen:

 

  • Der Abbau des Instandhaltungsrückstandes und die kontinuierliche Pflege der Infrastruktur haben Vorrang vor Neubau und Netzerweiterungen sowohl im Straßen- als auch im Schienennetz.
  • Nach dem Vorbild benachbarter europäischer Staaten (z.B. Österreich, Schweiz) ist eine kontinuierliche Instandhaltung zu gewährleisten. Für den Erhalt und den Abbau der Instandhaltungsrückstand der Infrastruktur sind zukünftig erheblich mehr Mittel vorzusehen. Dabei sind neue Finanzierungswege auf der Grundlage von Fondslösungen nach dem österreichischen Modell ohne PPP mit einer klaren Zweckbindung zu erschließen. Ziel ist eine kontinuierliche Instandhaltung, unabhängig von der Haushaltslage und den Sparzwängen.
  • Planungen, Genehmigungen und Umsetzung (wie z.B. Ausschreibungen) sind zu vereinfachen. Der Abbau des Instandhaltungsrückstandes und Ersatzneubauten sind vom Planfeststellungsverfahren zu befreien.
  • Die Bundestagsabgeordneten sowie die SPD-Mitglieder im Senat werden aufgefordert, darauf zu achten, dass ein angemessener Anteil der Finanzmittel aus dem Sondervermögen zur Auflösung des Sanierungsstaus bei Brücken und Tunnel auch nach Berlin und Ostdeutschland fließen.

 

    Empfehlung der Antragskommission:
    Annahme (Konsens)
    Beschluss: Annahme
    Text des Beschlusses:

    Vor dem Hintergrund der zerbröselnden Straßen- und Schieneninfrastruktur des Landes Berlin und des Bundes fordern wir die SPD-Abgeordnetenhausfraktion sowie die neugewählten Berliner SPD-Bundestagsabgeordneten auf, sich gegenüber dem Senat und der neuen Bundesregierung für eine grundlegende Reform der Infrastrukturfinanzierung und der Gewährleistung einer kontinuierlichen Instandhaltung einzusetzen:

    • Der Abbau des Instandhaltungsrückstandes und die kontinuierliche Pflege der Infrastruktur haben Vorrang vor Neubau und Netzerweiterungen sowohl im Straßen- als auch im Schienennetz.
    • Nach dem Vorbild benachbarter europäischer Staaten (z.B. Österreich, Schweiz) ist eine kontinuierliche Instandhaltung zu gewährleisten. Für den Erhalt und den Abbau der Instandhaltungsrückstand der Infrastruktur sind zukünftig erheblich mehr Mittel vorzusehen. Dabei sind neue Finanzierungswege auf der Grundlage von Fondslösungen nach dem österreichischen Modell ohne PPP mit einer klaren Zweckbindung zu erschließen. Ziel ist eine kontinuierliche Instandhaltung, unabhängig von der Haushaltslage und den Sparzwängen.
    • Planungen, Genehmigungen und Umsetzung (wie z.B. Ausschreibungen) sind zu vereinfachen. Der Abbau des Instandhaltungsrückstandes und Ersatzneubauten sind vom Planfeststellungsverfahren zu befreien.
    • Die Bundestagsabgeordneten sowie die SPD-Mitglieder im Senat werden aufgefordert, darauf zu achten, dass ein angemessener Anteil der Finanzmittel aus dem Sondervermögen zur Auflösung des Sanierungsstaus bei Brücken und Tunnel auch nach Berlin und Ostdeutschland fließen.
      Beschluss-PDF:
      Stellungnahme(n):
      Stellungnahme der AH-Fraktion AK 5 2026:
      Das Anliegen wird weiterverfolgt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2026/2027 hat die SPD-Fraktion Gelder aus dem Sondervermögen für die Sanierung des ÖPNV sowie insbesondere der Brückeninfrastruktur zur Verfügung gestellt.

      Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
      Die Landesgruppe teilt die Forderungen des Antrags. Konkret geht die Koalition folgende Maßnahmen an.

      „Am bestehenden Bundesverkehrswegeplan und den Verfahren zu seiner Aufstellung und Überprüfung halten wir fest, ebenso am Grundsatz „Erhalt vor Neubau“. Die vorbereitenden Arbeiten laufen weiter.“ (Koalitionsvertrag, Seite 27)

      Darüber hinaus haben wir mit dem Sondervermögen erhebliche Mittel zur Verfügung, die auch gezielt in den Erhalt von Infrastruktur fließen sollen.

      Mit dem 2023 beschlossenen Genehmigungsbeschleunigungsgesetz haben wir u.a. bereits viele Vereinfachungen bei Ersatzneubauten von Brücken beschlossen. Sie sollen auch bei baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau genehmigungsfrei und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung errichtet werden können. Zusätzlich wurde gesetzlich festgelegt, dass im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern ausgewählte Projekte des vordringlichen Bedarfs mit Engpassbeseitigung oder Fest Disponiert mit Engpassbeseitigung im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Im Bereich der Schiene wird ein sog. Entwidmungsverbot gesetzlich verankert. Dazu wird klargestellt, dass der Erhalt der Eisenbahninfrastruktur Vorrang hat und die Entwidmung von Schienenstrecken erschwert wird.

      Mit dem zurzeit im Bundestag beratenen Infrastrukturzukunftsgesetz wollen wir Neubauprojekte im Verkehrsbereich in Zukunft schneller und unbürokratischer umsetzen. Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz erleichtern wir die Auftragsvergabe der Öffentlichen Hand, in dem etwa Direktaufträge des Bundes bis 50.000 Euro ohne Ausschreibung vergeben werden können und Anträge elektronisch eingereicht werden sollen.
      Überweisungs-PDF: