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Antrag 307/II/2023 Landesamt für Einwanderung – Strukturreform statt Warteschlange

24.09.2023

Das Landesamt für Einwanderung Berlin LEA hat seit 2015/2016 ein gestiegenes Kund*innen-Aufkommen zu bewältigen. Durch die Corona-Pandemie hat sich ein riesiger Bearbeitungsstau im LEA gebildet, der bis heute nicht abgearbeitet ist und der durch ein erhöhtes Antragsaufkommen infolge des Brexit, des Ukraine-Kriegs, der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und anderer Rechtsänderungen weiter angewachsen ist.

 

Eine fristgerechte Antragsbearbeitung ist im LEA spätestens seit Beginn der Corona Pandemie nicht mehr gewährleistet (z.B. für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsdokumenten, Zustimmung zur Beschäftigung, Zustimmung zur Änderung der Wohnsitzauflage usw.). Die Betroffenen haben größte Schwierigkeiten, die Behörde zu erreichen und warten häufig monatelang auf die Bearbeitung ihres Anliegens.

 

Da keine Entspannung der Lage in Sicht ist, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus auf, sich dringend für eine Strukturreform einzusetzen, welche folgende Punkte beinhaltet:

  • Überarbeitung der digitalen Infrastruktur (Dass das System häufig abstürzt und die Behörde nicht arbeitsfähig ist, ist nicht hinnehmbar
  • Verstärkung durch dezentrales Kundencenter für eine telefonische und passgerechte Terminvergabe
  • Postalische Zusendung von Fiktionsbescheinigung und anderen geeigneten Dokumenten ohne erneutes Vorsprechen
  • Verlängerung von Duldungsfristen und Nutzung weiterer gesetzlicher Spielräume
  • Verpflichtende Schulung der interkulturellen Kompetenz aller Personalebenen inklusive der Leitung sowie verstärkte Bemühungen bei Neubesetzung und Neuanstellung zur Stärkung der Diversität im Sinne des PartMigG

 

Antrag 308/II/2023 Förderung der Temporären Spielstraßen im gewohnten Umfang beibehalten

24.09.2023

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus Berlin und des Senats auf, bei den jetzigen Haushaltsverhandlungen sich dafür einzusetzen, dass die vorgesehenen Kürzungen der Haushaltstitel für Spielstraßen zurückgenommen werden, um die berlinweite Förderung Temporärer Spielstraßen weiter sicherzustellen. Ferner fordern wir die Umsetzung des Leitfadens des Senats von Berlin zur Einrichtung temporärer Spielstraßen.

Antrag 309/II/2023 Keine finanziellen Kürzungen im Bereich der Gewaltprävention, Beratung und Schutz Betroffener!

24.09.2023

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhaus dazu auf, dass die Finanzierung von Bildungsangeboten gegen Gewalt an marginalisierten Gruppen und im Bereich Gewaltprävention, Beratung und Schutz Betroffener aufrechterhalten und in den kommenden Jahren ausnahmslos weiterhin gewährleistet wird.

Antrag 312/II/2023 Keine Kürzungen, sondern mehr und bessere Finanzierung der Schwangerschaftskonfliktberatung!

24.09.2023

Die SPD Berlin fordert die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats dazu auf, dass

 

  • die im Haushalt 2024/2025 geplanten Kürzungen für die Schwangerschaftskonfliktberatung gestrichen werden
  • die Gelder für die Schwangerschaftskonfliktberatung in Berlin massiv erhöht werden, damit das Land Berlin ab 2024 seinem gesetzlichen Auftrag gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz erfüllt.

 

Die SPD ist und bleibt eine Partei, in der Frauen und ihr Selbstbestimmungsrecht geschützt und unterstützt werden. Dies gilt insbesondere in psychischen und gesundheitlichen Notlagen.

Antrag 316/II/2023 Schneller bauen muss auch schneller barrierefrei heißen

24.09.2023

„Der UN-BRK ist bei der anstehenden Novellierung der Bauordnung Berlin umfassend gerecht zu werden“, so der Beschluss auf dem ersten SPD-Landesparteitag 2022, der damit der laut „Wohnraumbedarfsbericht 2019“ bereits bis 2025 dramatischen Unterversorgung von mindestens 116.000 barrierefreien Wohnungen entgegentreten will. Der Bedarf steigt  aufgrund des demographischen Wandels rapide.

Es ist unabdingbar, dass die Umsetzung der vollumfänglichen Barrierefreiheit ein zentraler und zügigst umzusetzender Qualitätsstandard bei der Novellierung der Berliner Bauordnung ist. Unseren sozialdemokratischen Parteitagsbeschlüssen müssen auch entsprechende Taten folgen.

 

Wir fordern beim aktuellen Novellierungsverfahren zur Berliner Bauordnung von unseren sozialdemokratischen Amtsträger*innen

  • die Einhaltung des Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) hinsichtlich der Beteiligungspflichten nach §17 Abs. 2 LGBG (Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen) sowie §19 Abs. 1 LGBG (AG Menschen mit Behinderungen SenSBW).

Zudem fordern wir beim aktuellen Novellierungsverfahren zur Berliner Bauordnung von unseren sozialdemokratischen Amtsträger*innen

  • die tatsächliche Verbesserung der Wohnraumversorgung u.a. für Menschen mit Behinderungen – und keine gravierenden Verschlechterungen. In den beiden Vorentwürfen der letzten Legislatur war geplant, die Pflichtquote zur Errichtung von barrierefrei nutzbaren Wohnungen in Wohngebäuden mit Aufzugspflicht von 50% auf 2/3 zu erhöhen. Abweichend von den Vorentwürfen ist nun nur noch geplant
    • die Pflichtquote zur Errichtung von barrierefrei nutzbaren Wohnungen bei 50% zu belassen und statt einer Erhöhung auf 2/3
    • eine neue Pflichtquote von 3/4 barrierefrei „erreichbarer“ Wohnungen einzuführen.

 

Der neue Gesetzesentwurf zur Änderung der Bauordnung Berlin scheint auch keine einzige der Forderungen von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen, u.a.:

  • Beibehaltung der Aufzugspflicht bei Gebäudeaufstockungen,
  • Pflichtquote von 100% zur Errichtung von barrierefreien Wohnungen,
  • Einführung einer Pflichtquote zur Errichtung von Rollstuhlbenutzer*innen-Wohnungen,
  • Verzicht auf die Unterscheidung zwischen öffentlich zugänglichen und nicht öffentlich zugänglichen Bereichen bei allen öffentlichen Gebäuden (nicht nur bei Gerichtsgebäuden),
  • Barrierefreiheit auch bei zweckgleicher Nutzung nicht nur im sog. „erforderlichen Umfang“