Antrag 282/I/2025 Doppelhaushalt 2026/2027 Kultur

Status:
Überweisung

Der Landesvorstand und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus mögen sich bei den Kürzungsrunden für den Doppelhaushalt 2026/2027 dafür einsetzen, dass die Kultur nicht erneut überproportional und unverhältnismäßig den Sparszenarien ausgesetzt ist.

 

Die Kunst- und Kulturförderung ist nach dem Grundgesetz in Deutschland in erster Linie Sache der Länder und Gemeinden. Die Berliner Verfassung enthält zudem die Staatszielbestimmung, das kulturelle Leben zu schützen und zu fördern (Art. 20, 21 VvB). Die Grundlinien der Sozialdemokratie sind auch in der Kultur zu schützen: faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen, eine sozial-verträgliche Infrastruktur und eine offensive Förderung von Diversität und Vielfalt.

 

Kultur ist Teil der Daseinsvorsorge. Die Kürzungsszenarien des Finanzsenators und des Kultursenators greifen direkt in diese Daseinsvorsorge ein, auf die die Kultur ein Anrecht hat. Durch Zeitdruck und Willkür ist eine planbare Bestandsaufnahme und Zielvereinbarung nicht möglich. Der finanzielle Schaden für Berlin und der soziale Schaden für die Kultur – sowohl institutionell, für Zuwendungsempfänger*innen als auch in der Freien Szene – sind somit immens, wenn es nicht erst transparente und messbare Kriterien für die Kürzungsvorhaben – in Absprache  wischen Politik, Verwaltung und den Akteur*innen – gibt. Daher setzt sich die SPD Berlin für ein Kulturfördergesetz ein, um danach zu handeln. Nur eine starke Kulturpolitik ist auch eine starke Gesellschaftspolitik.

 

Gleichzeitig fordern wir den Landesvorstand und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, sich für  einen Runden Tisch Freie Szene einzusetzen, um die Zukunft der gesamten Freien Szene inkl. ihrer wichtigsten Ressource, den bezahlbaren Raum für Produktion und Präsentation, zu sichern.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 3 2026:
Der Einsatz öffentlicher Haushaltsmittel für kulturelle Angelegenheiten entspricht nicht nur der Berliner Verfassung, in der Schulz und Förderung des kulturellen Lebens als öffentliche Aufgabe verankert ist. Die Berliner Kulturlandschaft trägt auch maßgeblich zur Identität Berlins als vitaler Metropole, als Stadt der Freiheit und der Vielfalt bei. Nichtsdestoweniger gehören kulturelle Angebote zu Angeboten der touristischen Infrastruktur und zur Wirtschaftskraft Berlins. Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus sieht Kulturpolitik jedoch auch als Teilhabepolitik an. Aus allen diesen Gründen wurden die Sparvorgaben der Jahre 2024/25 im Bereich Kultur nicht nach Beschlusslage angewandt. Abgesehen von der generellen Herausnahme der Bezirksfinanzen aus den Konsolidierungen, über die u.a. Bibliotheken, Musikschulen und kommunale Galerien betrieben werden, wurde auch bei der Budgetplanung im Bereich kultureller Angelegenheiten in der Senatsverwaltung für Kultur als zuständiger Hauptverwaltung Bereichsausnahmen zur Sicherung von Initiativen der kulturellen Bildung, der kulturellen Teilhabe und der Freien Szene Entlastungen von den Konsolidierungsvorgaben erwirkt. Nach dem Grundsatz der Lastenverlagerung auf starke Schultern wurden die Konsolidierungen (abgesehen von Einzelbeispielen wie der Einstellung der Kofinanzierung des Programms für künstlerische Forschung) weitgehend durch die Abschmelzung von Haushaltstiteln ohne Mittelabflüsse und bei großen Einrichtungen erbracht, wie an der Absenkung des Zuschusses der Stiftung Oper 2025 um 15 Mio. Euro deutlich wird.  Bei den Haushaltsberatungen 2025 wurden für die Jahre 2026/27 15-17 Mio. Euro für Maßnahmen der Sicherung und Entwicklung im Bereich Kultur eingesetzt, wobei die Zusatzmittel der Koalitionsfraktionen aller Bereiche etwas über 40 Mio. Euro pro Jahr ausmachen. Im Bereich der Kultur lässt sich ein überproportionales Wachstum an öffentlichen Ausgaben feststellen, das von der öffentlichen Debatte weitgehend unberücksichtigt blieb. Vor diesem Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bedingungen für den Schultz kultureller Belange bei zukünftigen Konsolidierungen erschwert wurden.
Überweisungs-PDF: