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Antrag 31/II/2023 PPP und ÖÖP sind keine Wundermittel!

21.08.2023

Die SPD-Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Finanzierung öffentlicher Infrastrukturprojekte (Neubau und Sanierung) durch Modelle von Public-Private-Partnership (PPP) auszuschließen und öffentlich-öffentliche Partnerschaften (ÖÖP) nur zuzulassen, wenn

 

  • der Vertragspartner des Landes ebenfalls im Finanzkreislauf des Landes Berlin (Hauptverwaltung, Bezirke, öffentliche Anstalten und Körperschaften des Landes

 

oder

 

privatrechtliche Unternehmensbeteiligungen mit Landesmehrheit) angesiedelt ist und

  • das gesamte vertragliche Konstrukt aus Bauvorhaben und Finanzierungsvorgang insgesamt nachweislich wirtschaftlicher ist und
  • das Vorhaben in der Investitionsplanung bereits vorgesehen war und die realisierte ÖÖP-Struktur am Ende keine finanzielle Umgehung der Investitionskapazität des Berliner Landeshaushalts und seiner Investitionsplanung darstellt.

 

Antrag 47/II/2023 Mehr Generationengerechtigkeit durch die Berliner Jugendstrategie

21.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats werden aufgefordert, für die Umsetzung der Berliner Jugendstrategie einzutreten. Dabei wird es im ersten Schritt darum gehen, das entsprechende Gremium zu schaffen und zum effektiven Arbeiten zu bringen. Dabei muss auch das Begleitgremium aus Vertretungen der jungen Generation zusammengesetzt und konstituiert werden.

 

Im Rahmen der Berliner Jugendstrategie sollen für die junge Generation zentrale jugendpolitische Vorhaben diskutiert, bearbeitet und vorangebracht werden – immer mit dem Ziel, mehr Mitbestimmung für junge Menschen zu erreichen und so mehr Generationengerechtigkeit zu schaffen.

 

Hierbei werden unter anderem die Forderungen aus der Initiative „Jugend. Macht. Demokratie.“ Berücksichtigung finden müssen:

  • Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre
  • Einführung eines Jugendchecks
  • Politische Bildungszeit für Schüler*innen
  • Verankerung von Beteiligungsrechten für Kinder und Jugendliche in der Landesverfassung und im Bezirksverwaltungsgesetz
  • Einbeziehung der Kinder- und Jugendparlamente oder anderer bezirklichen Beteiligungsstrukturen in alle politischen Fragestellungen auf Bezirksebene, bspw. als beratende Stimme für die BVVen
  • Personelle Stärkung der zuständigen Verwaltung im Bereich politische Bildung junger Menschen
  • Erarbeitung eines Kinder- und Jugendberichtes zur Lebenssituation junger Menschen
  • Stärkung der bestehenden Strukturen zur Förderung von Kinder- und Jugendbeteiligung/politischer Bildung auf Landesebene, insbesondere die Berliner Jugendverbände, unsere Jugendbildungsstätten und den Jugend-Demokratiefonds
  • Einführung eines Verbandsklagerechtes zur Durchsetzung des Beteiligungsanspruchs
  • Stärkung der Beteiligungsmöglichkeiten von Schüler*innen
  • Förderung einer demokratischen Unterrichtskultur, Initiativen zur Schaffung eines Kulturwandels innerhalb der Schule (z. B. durch Öffnung der Schule in den Sozialraum)

 

Wir teilen die formulierte Vision der Initiative „Jugend. Macht. Demokratie.“: „Alle jungen Berliner*innen entscheiden und gestalten das gesellschaftliche sowie politische Geschehen der Stadt gleichberechtigt mit.“

 

Antrag 78/II/2023 Krankheit und Tod gehören zum Leben – Pallativ- und Hospizversorgung stärken!

21.08.2023

Die Sicherstellung einer würdevollen und qualitativ hochwertigen Versorgung von schwerkranken Menschen muss für uns als Gesellschaft eine wichtige Rolle einnehmen. Denn Krankheit und Tod gehören zum Leben dazu. Wir wollen, dass Menschen an ihrem Lebensende und diejenigen, die sich um sie kümmern, adäquat versorgt und betreut werden.

 

Wir fordern die SPD Berlin, die Mitglieder der SPD-Fraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, sich für folgende Forderungen einzusetzen:

 

  • Das Bewusstsein für die Bedeutung der Hospiz- und Palliativversorgung in der Gesellschaft soll durch Öffentlichkeitsarbeit und Informationsangebote des Landes Berlin gestärkt werden. Die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung müssen bekannter werden. Schwerkranke und Trauernde sind Teil unserer Gesellschaft. Es gilt zu verhindern, dass sie an den Rand gedrängt oder “unsichtbar” werden. Wir wollen die Berliner Stadtgesellschaft für das Thema sensibilisieren.
  • Angebote für Trauernde müssen Teil der sozialen Infrastruktur auf kommunaler Ebene sein. Das Land Berlin soll Angebote in den Bezirken und Kiezen unterstützen, die sich dieser Arbeit widmen. Insbesondere sind bereits bestehende Angebote (Trauergruppen, Trauercafés, Trauerbegleitungen etc.) von stationären Hospizen und ambulanten Hospizidiensten mit einzubeziehen. Die psychosoziale Betreuung von schwerkranken Menschen und ihren Angehörigen sollte gestärkt werden. Hierzu muss der niedrigschwellige Zugang zu professionellen Beratungsstellen und psychologischen Diensten sichergestellt werden.
  • Gute Arbeit benötigt auch eine ausreichende Finanzierung. Auf Landesebene ist zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um Trauerarbeit zu bezuschussen. Trauerarbeit ist auch Prävention! Durch Trauerarbeit können Folgeerkrankungen und Arbeitsausfälle vermieden und reduziert werden.
  • Eine effektive Hospiz- und Palliativversorgung erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren wie Behörden, Krankenkassen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hausärzt*innen und ehrenamtlichen Helfer*innen. Daher sollte der Ausbau von Netzwerken und Kooperationsstrukturen durch das Land Berlin unterstützt werden. Der einjährige “Runde Tisch” Hospiz- und Palliativversorgung ist hierfür nicht ausreichend. Ziel muss es sein, einen barrierefreien Übergang zwischen den verschiedenen Versorgungsbereichen sicherzustellen und die bestmögliche Betreuung für schwerkranke Menschen zu gewährleisten.

 

Antrag 25/II/2023 Bezahlbare Mieten und sozialer Wohnungsbau - Strategien für die landeseigenen Wohnungsunternehmen

21.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder von Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, bei in Zukunft auszuhandelnden Ergänzungen oder einer Neuverhandlung der Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) die nachfolgenden Punkte umzusetzen. Förderungsbestimmungen bzw. die entsprechenden Gesetze zur Wohnraumversorgung sind in diesem Fall entsprechend anzupassen:

 

  • Durch Einführung des 3. Fördermodells für mittlere Einkommen findet keine Herabsetzung der Quoten für den 1. und 2. Förderweg statt.
  • Innerhalb des S-Bahnrings neu geschaffener Wohnraum wird zu mindestens 60 % nach der 1. Förderstufe, der restliche Wohnraum nach 2. Förderweg gefördert.
  • Für das übrige Stadtgebiet müssen mindestens 50 % des Neubaus nach dem 1. Förderweg beantragt werden, insgesamt 25 % nach 2. und 3. Förderstufe.
  • Für die Bewirtschaftung des Bestands wird eine Anhebung der bestehenden Quote von 63 auf 75 Prozent angestrebt. Quoten von über 85 % pro Quartier sind auszuschließen.
  • Der Bau von Eigentumswohnungen ist auch weiterhin nicht Aufgabe von LWU.
  • Weder findet eine Privatisierung von LWU noch eine Teilprivatisierung ihrer Bestände mit dem Ziel eines späteren Abverkaufs statt.
  • Die nach Wegfall des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (sogenannter Mietendeckel) zum Mieter*innenschutz ergriffenen Maßnahmen (Regelungen zum Umgang mit abgesenkten Mieten, Begrenzung von Mieterhöhungen in Bestandsmietverhältnissen, Beschränkungen bei der Wiedervermietungsmiete) werden auch über 2025 hinaus weitergeführt.
  • Die Maßnahmen zur Begegnung gestiegener Energiepreise und Lebenshaltungskosten (Mietenstopp und Kündigungsmoratorium) werden wegen der weiterhin hohen Inflation über 2023 hinaus vorerst bis Ende 2024 fortgeführt.
  • Eine Vergabe landeseigener Grundstücke zur Schaffung neuen Wohnraums erfolgt nur noch an LWU.
  • Der gestiegene Bedarf an Eigenkapital für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums wird durch direkte Zuführungen über den Haushalt gedeckt; notwendige Mittel für eine sozialverträgliche energetische Sanierung sollen aus dem Sondervermögen Klima fließen. Eine Querfinanzierung beider Aufgaben über Mieterhöhungen wird ausgeschlossen.

 

Antrag 113/II/2023 Dringendst zusätzliche Finanzmittel für den besonderen Fahrdienst im Doppelhaushalt 2024/2025 einsetzen

21.08.2023

Seit 2019 sind die Kosten für Taxifahrten in Berlin durch die Zehnte und Zwölfte Verordnung über Beförderungsentgelte im Taxenverkehr um fast 31 % angestiegen. Während der ganzen Zeit ist eine Anpassung der Leistungen für die Berechtigten des besonderen Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen allerdings ausgeblieben. Überfällig ist seit langem also eine entsprechende Kompensation durch die Erhöhung des Zuschusses zur Nutzung des Taxikontos bzw. der Streichung der Eigenbeteiligung. Dies ist auch deshalb gerecht, da bisher allen Berliner*innen mit dem 49 Euro-Ticket ein finanzieller Anreiz zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs geboten wird – nur denen nicht, die den ÖPNV u.a. aufgrund der Schwere ihrer Behinderungen nicht nutzen können. Das ist eine politisch produzierte Gerechtigkeitslücke.

 

Um die Benachteiligung der Nutzer*innen des Taxikontos zu beenden, braucht es im Doppelhaushalt 2024/2025 zusätzliche Finanzmittel für den besonderen Fahrdienst. Auf der Grundlage der erhöhten Haushaltsmittel hat eine Überarbeitung der Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes mit einer Erhöhung des Erstattungsbetrages zum Taxikonto (als Bestandteil des Sonderfahrdienstes) und dem Wegfall der Eigenbeteiligungspauschale zu erfolgen.

 

Es geht auch um die Glaubwürdigkeit der SPD bzw. der politisch Verantwortlichen in Sen ASGIVA. Den Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen, u.a. dem Berliner Behindertenparlament, wurden diese Änderungen bereits politisch zugesagt.