Archive

Antrag 304/II/2021 Verdrängung verhindern! Demokratie stärken! Eindeutige Voraussetzungen für die Umsetzung des kommunalen Vorkaufsrechts schaffen!

5.12.2021

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten in Teilen
 gekippt. Nach Auffassung des Gerichts darf das Vorkaufsrecht nicht in der Annahme ausgeübt
 werden, dass andere Käufer die Mieter:innen mutmaßlich aus dem Gebiet verdrängen.

 Mit dieser Entscheidung wird den Kommunen fast vollständig die Möglichkeit genommen, das
 Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten auszuüben und damit der Verdrängung der
 Wohnbevölkerung entgegenzuwirken. Damit wird der Einsatz eines wichtigen Instruments zum
 Schutz der Bevölkerung in angespannten Wohnlagen verhindert und die demokratischen
 Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen stark beschnitten.

 Wir fordern:

 Der Bund soll, um die Demokratie und den Zusammenhalt der Gesellschaft zu stärken und
 weitere soziale Härten der Mieterinnen und Mieter zu verhindern, so schnell wie möglich
 tätig werden und gesetzlich klarstellen, dass das kommunale Vorkaufsrecht in
 Milieuschutzgebieten ausgeübt werden kann, wenn die Gefahr besteht, dass die
 Wohnbevölkerung durch Mieterhöhungen oder Umwandlungen verdrängt werden wird. Hierzu sind
 zeitnah die erforderlichen Klarstellungen im Baugesetzbuch vorzunehmen. Die SPD auf
 Bundesebene sorgt dafür, dass noch im Jahr 2022 eine gesetzliche Regelung im Sinne dieses
 Antrags in den Deutschen Bundestag eingebracht wird.

Antrag 303/II/2021 Menschenrechte sind unteilbar – auch an der polnisch-belarussischen Grenze

5.12.2021

Das Völkerrecht, die EU-Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention sind unverhandelbare Bestandteile der EU-Grundrechte, zu denen sich auch Polen als Mitgliedsstaat der Europäischen Union bekannt hat. Die derzeitigen Ereignisse an der belarussisch-polnischen Grenze geben uns Anlass zu allerernster Sorge.

 

 Daher setzen wir uns dafür ein die derzeitige humanitäre Katastrophe an der polnisch-belarussischen Grenzen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu beenden. Dazu gehören bei einer weiteren Verweigerung Polens bei der Durchführung von rechtstaatlichen Asylverfahren auch die Bereitstellung von Hilfen, um diese asylrechtlichen Verfahren notfalls in Deutschland durchzuführen. Wir fordern die Bundesregierung daher auf vom Selbsteintrittsrecht nach Artikel 17 Dublinverordnung Gebrauch zu machen und Geflüchtete aufzunehmen.

 

 Das Land Berlin wird sich an der Erstunterbringung beteiligen. Der Berliner Senat wird in diesem Sinne als Teil des Netzwerks „Sichere Häfen“, eine Landesaufnahmeanordnung erlassen.

Antrag 301/II/2021 Für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht in Bezug auf das SARS-CoV-2-Virus

5.12.2021

 Um die Corona-Pandemie (SARS-CoV-2) langfristig einzudämmen, um den Kollaps des Gesundheitssystems zu verhindern, um alle Menschen zu schützen, sowie um neue Beschränkungen für bereits geimpfte Menschen zu verhindern, fordern wir die SPD-Bundestagsfraktion sowie die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus auf, sich für eine allgemeine Impfpflicht in Bezug auf das SARS-CoV-2-Virus in Deutschland einzusetzen.

 

 Eine Impfpflicht für alle muss ausgewogene Ausnahmetatbestände umfassen und Härtefälle würdigen. Ebenso ist eine Übergangsphase geboten. Weiterhin müssen gleichzeitig
 niedrigschwellige Impfangebote dringend und flächendeckend ausgebaut werden. Wir stehen solidarisch an der Seite derjenigen, die sich nicht impfen lassen können und
 werden alles dafür tun, um ihre Gesundheit zu schützen und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Antrag 132/II/2021 Erforschung, Bekämpfung und Enttabuisierung von Einsamkeit

1.12.2021

Die SPD fordert ihre Mandatsträger:innen im Bundestag und ihre Vertreter:innen in der Bundesregierung auf, sich für eine grundlegende Erforschung, Bekämpfung und Enttabuisierung von Einsamkeit einzusetzen. Dazu gehören etwa:

 

  • eine bundesweite Strategie, die über alle Ressorts hinweg und unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft konkrete Ziele zur Bekämpfung von Einsamkeit in der Bevölkerung definiert und dabei sowohl die verschiedenen Auslöser als auch die diversen Lebensrealitäten betroffener Menschen berücksichtigt und in einem Aktionsplan mündet, der Ziele in konkrete Maßnahmen und Initiativen übersetzt.
  • eine bundesweite zivilgesellschaftlich getragene Aufklärungskampagne zum Thema Einsamkeit, die zielgruppenspezifisch über Auslöser, Symptome und Hilfsangebote informiert.
  • die Benennung eines:r zuständigen Staatssekretär:in sowie ein:e dafür zuständige:r Sprecher:in in der SPD Bundestagsfraktion.
  • die Unterstützung von Grundlagen- und Anwendungsforschung mit Förderprogrammen für grundlegende Forschung zu Wirkmechanismen der Einsamkeit oder zur Entwicklung und Evaluation von Präventions- und Interventionsmaßnahmen.
  • eine gesetzliche Verankerung einer gezielten Förderung von Maßnahmen gegen Einsamkeit durch die Aufnahme der Problematik im Präventionsschutzgesetz.
  • eine gezielte Finanzierung von Hilfsangeboten wie etwa der Telefonseelsorge oder psychologischer Betreuung in sozialen Einrichtungen.
  • flächendeckende Schulungen geeigneter Berufsgruppen wie Allgemeinmediziner:innen, Pfleger:innen, Betriebsratsmitgliedern, Lehrenden oder Sozialarbeiter:innen, damit diese von Einsamkeit betroffene Menschen erkennen, sie unterstützen und ggf. an entsprechende Kontaktstellen weiter vermitteln können.

 

Die SPD fordert ihre Mandatsträger:innen im Abgeordnetenhaus von Berlin und ihre Vertreter:innen im Senat auf, sich für die Einführung von gezielten Angeboten zur Prävention von Einsamkeit und zur Gesundheitsförderung einzusetzen. Dazu gehören etwa:

  • eine Implementierung von spezifischen niedrigschwelligen Angeboten in Kindergärten, Schulen, beispielsweise über Schulsozialarbeit, in Stadtteilzentren, Seniorenbegegnungsstätten, in Jobcentern und in Jugend- und Sozialeinrichtungen.
  • gezielte niedrigschwellige Angebote für Singles, Alleinerziehende, junge Eltern und Menschen, die durch Arbeit, Pflege und Erziehung mehrfach belastet sind.
  • die Stärkung von kommunalen Sozialkommissionen zur Prävention von Einsamkeit.

 

Antrag 131/II/2021 Hilfen für Afghanistan: Für die Gewährung humanitärer Hilfe sowie eine schnelle Evakuierung ehemaliger Mitarbeiter deutscher Organisationen

28.11.2021

Als die Taliban im August 2021 die Macht in Afghanistan übernahmen, versprachen sie zunächst eine gemäßigte Version ihrer Regierungsführung. Anders als in den Jahren 1996 -2001 sollten Menschenrechte größtenteils beachtet werden und Schulbesuch, Universitätsausbildung und Arbeitsaufnahme für Frauen erlaubt sein. Die Hoffnungen, dass die Taliban es ernst meinen mit dieser Absicht, haben sich jedoch nicht erfüllt. Berichten aus Afghanistan über Folter, Hinrichtungen und Zwangsverheiratungen folgten die Ankündigungen der Gruppe, Universitätsausbildung nur streng getrennt nach Geschlechtern durchzuführen, Mädchenschulen „zunächst“ nicht zu eröffnen und Körperstrafen wie Amputationen und Exekutionen wieder aufzunehmen. Und als wäre das nicht genug, warnen die Vereinten Nationen vor einer Hungersnot und einer humanitären Katastrophe im Land, bedingt durch den Zusammenbruch der Regierung. Die Lage der Menschen in Afghanistan hat sich mit diesen Entwicklungen entscheidend verschlechtert

 

Für die Außen- und Entwicklungspolitik, aber auch für die Sicherheitsinteressen Deutschlands und Europas folgt daraus ein klarer Handlungsauftrag. Das Ziel der multinationalen Einsätze International Security Assistance Force (ISAF) und Resolute Support (RS) wurde nicht erfüllt. Weder konnte sich die demokratisch gewählte multiethnische Regierung behaupten, noch wurden Institutionen eines Rechtsstaats etabliert, noch erwiesen sich die Sicherheitskräfte als in der Lage, die junge afghanische Republik zu schützen. Aus dieser Situation zu schlussfolgern, man müsse Afghanistan nun sich selbst überlassen, wäre jedoch falsch. Aus sicherheitspolitischen Erwägungen könnten eine Hungersnot, ein eventuell folgender Kampf um Ressourcen und damit eine neue ethnische bewaffnete Auseinandersetzung nicht nur Afghanistan, sondern auch seine Nachbarstaaten und damit die Region Zentralasien destabilisieren. Und auch aus humanitären Gründen sind Hilfen für die Menschen in Afghanistan ebenso geboten wie die schnelle Evakuierung der noch im Land verbliebenen früheren afghanischen Mitarbeiter deutscher Institutionen und Organisationen, die jetzt aufgrund dieser Tätigkeiten an Leib und Leben bedroht sind.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden daher aufgefordert, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen:

 

  1. Humanitäre Nothilfe muss schnellstmöglich und vor dem Einsetzen des afghanischen Winters nach Afghanistan verbracht werden. Dazu sind Gespräche mit den Taliban ein unumgängliches Übel. Diese Gespräche dürfen keine offizielle Anerkennung der Regierung der Taliban beinhalten, sondern sollen ausschließlich dazu dienen, den Transport von Hilfsgütern möglich zu machen.
  2. Hilfsgütertransporte und Hilfsgüterversorgung müssen auf europäischer Ebenen und mit den europäischen Partnern koordiniert werden. Im europäischen Rahmen sind im Dialog mit afghanischen Nichtregierungsorganisationen konkrete Zielvorgaben zu entwickeln und regelmäßig zu evaluieren.
  3. Vor Ort werden Hilfsgüter nicht durch die Taliban oder Angehörige ihrer Regierung oder ihres Netzwerkes verteilt, sondern durch Angehörige der afghanischen Zivilgesellschaft
  4. Die Evakuierung der noch in Afghanistan befindlichen früheren Mitarbeiter*innen deutscher Institutionen wie der Bundeswehr und der GIZ, deutscher und europäischer Staatsangehöriger, Personen mit deutschem Aufenthaltstitel, Menschen- und Frauenrechtsaktivist*innen sowie ehem. Mitarbeiter+innen des afghanischen Staates (z.B. Richterinnen) ist bis zur letzten Person weiterzuführen.
  5. Zusätzlich zu diesen Nothilfen fordern wir die Bildung einer Arbeitsgruppe, die sich mit der Frage des langfristigen Engagements für Afghanistan befasst, Maßnahmen erarbeitet und diese regelmäßig überprüft und evaluiert. Das Dilemma, den Menschen im Land zu helfen, ohne die Taliban anzuerkennen, und wie es gelöst werden kann, muss dabei im Vordergrund stehen. Die Erkenntnisgewinne dieser Arbeitsgruppe sollen außerdem bei der Bewertung künftiger statebuilding-Einsätze, seien sie militärischer oder ziviler Natur, herangezogen werden.
  6. Nicht zuletzt wird eine externe, ressortübergreifende, wirkungsorientierte Evaluierung der gesamten ISAF-Misssion gefordert