Antrag 303/II/2021 Menschenrechte sind unteilbar – auch an der polnisch-belarussischen Grenze

Status:
Annahme

Das Völkerrecht, die EU-Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention sind unverhandelbare Bestandteile der EU-Grundrechte, zu denen sich auch Polen als Mitgliedsstaat der Europäischen Union bekannt hat. Die derzeitigen Ereignisse an der belarussisch-polnischen Grenze geben uns Anlass zu allerernster Sorge.

 

 Daher setzen wir uns dafür ein die derzeitige humanitäre Katastrophe an der polnisch-belarussischen Grenzen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu beenden. Dazu gehören bei einer weiteren Verweigerung Polens bei der Durchführung von rechtstaatlichen Asylverfahren auch die Bereitstellung von Hilfen, um diese asylrechtlichen Verfahren notfalls in Deutschland durchzuführen. Wir fordern die Bundesregierung daher auf vom Selbsteintrittsrecht nach Artikel 17 Dublinverordnung Gebrauch zu machen und Geflüchtete aufzunehmen.

 

 Das Land Berlin wird sich an der Erstunterbringung beteiligen. Der Berliner Senat wird in diesem Sinne als Teil des Netzwerks „Sichere Häfen“, eine Landesaufnahmeanordnung erlassen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Das Völkerrecht, die EU-Grundrechtecharta und die Europäische Menschenrechtskonvention sind unverhandelbare Bestandteile der EU-Grundrechte, zu denen sich auch Polen als Mitgliedsstaat der Europäischen Union bekannt hat. Die derzeitigen Ereignisse an der belarussisch-polnischen Grenze geben uns Anlass zu allerernster Sorge.

 

 Daher setzen wir uns dafür ein die derzeitige humanitäre Katastrophe an der polnisch-belarussischen Grenzen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu beenden. Dazu gehören bei einer weiteren Verweigerung Polens bei der Durchführung von rechtstaatlichen Asylverfahren auch die Bereitstellung von Hilfen, um diese asylrechtlichen Verfahren notfalls in Deutschland durchzuführen. Wir fordern die Bundesregierung daher auf vom Selbsteintrittsrecht nach Artikel 17 Dublinverordnung Gebrauch zu machen und Geflüchtete aufzunehmen.

 

 Das Land Berlin wird sich an der Erstunterbringung beteiligen. Der Berliner Senat wird in diesem Sinne als Teil des Netzwerks „Sichere Häfen“, eine Landesaufnahmeanordnung erlassen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Gemäß EASY-Statistik wurden in Berlin 2021 über 7.700 Geflüchtete registriert. Der Reiseweg wird weder durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) noch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhoben, so dass keine Informationen vorliegen, wie viele sich an der polnisch-belarussischen Grenze aufgehalten haben. Das Land Berlin hat keine Landesaufnahmeanordnung für die Geflüchteten an der polnisch-belarussischen Grenze erlassen.
Überweisungs-PDF: