Antrag 304/II/2021 Verdrängung verhindern! Demokratie stärken! Eindeutige Voraussetzungen für die Umsetzung des kommunalen Vorkaufsrechts schaffen!

Status:
Annahme

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten in Teilen
 gekippt. Nach Auffassung des Gerichts darf das Vorkaufsrecht nicht in der Annahme ausgeübt
 werden, dass andere Käufer die Mieter:innen mutmaßlich aus dem Gebiet verdrängen.

 Mit dieser Entscheidung wird den Kommunen fast vollständig die Möglichkeit genommen, das
 Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten auszuüben und damit der Verdrängung der
 Wohnbevölkerung entgegenzuwirken. Damit wird der Einsatz eines wichtigen Instruments zum
 Schutz der Bevölkerung in angespannten Wohnlagen verhindert und die demokratischen
 Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen stark beschnitten.

 Wir fordern:

 Der Bund soll, um die Demokratie und den Zusammenhalt der Gesellschaft zu stärken und
 weitere soziale Härten der Mieterinnen und Mieter zu verhindern, so schnell wie möglich
 tätig werden und gesetzlich klarstellen, dass das kommunale Vorkaufsrecht in
 Milieuschutzgebieten ausgeübt werden kann, wenn die Gefahr besteht, dass die
 Wohnbevölkerung durch Mieterhöhungen oder Umwandlungen verdrängt werden wird. Hierzu sind
 zeitnah die erforderlichen Klarstellungen im Baugesetzbuch vorzunehmen. Die SPD auf
 Bundesebene sorgt dafür, dass noch im Jahr 2022 eine gesetzliche Regelung im Sinne dieses
 Antrags in den Deutschen Bundestag eingebracht wird.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten in Teilen
 gekippt. Nach Auffassung des Gerichts darf das Vorkaufsrecht nicht in der Annahme ausgeübt
 werden, dass andere Käufer die Mieter:innen mutmaßlich aus dem Gebiet verdrängen.

 Mit dieser Entscheidung wird den Kommunen fast vollständig die Möglichkeit genommen, das
 Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten auszuüben und damit der Verdrängung der
 Wohnbevölkerung entgegenzuwirken. Damit wird der Einsatz eines wichtigen Instruments zum
 Schutz der Bevölkerung in angespannten Wohnlagen verhindert und die demokratischen
 Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen stark beschnitten.

 Wir fordern:

 Der Bund soll, um die Demokratie und den Zusammenhalt der Gesellschaft zu stärken und
 weitere soziale Härten der Mieterinnen und Mieter zu verhindern, so schnell wie möglich
 tätig werden und gesetzlich klarstellen, dass das kommunale Vorkaufsrecht in
 Milieuschutzgebieten ausgeübt werden kann, wenn die Gefahr besteht, dass die
 Wohnbevölkerung durch Mieterhöhungen oder Umwandlungen verdrängt werden wird. Hierzu sind
 zeitnah die erforderlichen Klarstellungen im Baugesetzbuch vorzunehmen. Die SPD auf
 Bundesebene sorgt dafür, dass noch im Jahr 2022 eine gesetzliche Regelung im Sinne dieses
 Antrags in den Deutschen Bundestag eingebracht wird.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2022: Zum Teil erledigt durch tätiges Handeln

Es liegen sowohl Behörden- als auch Referentenentwürfe für eine Reform des kommunalen Vorkaufsrechts vor. Die finale Ausgestaltung des Gesetzes ist nach wie vor Gegenstand laufender Verhandlungen auf Kabinettsebene. Anschließend wird der Gesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Es ist mit einem Gesetzesbeschluss im Jahr 2022 zu rechnen.
Überweisungs-PDF: