Archive

Antrag 114/I/2024 Verlängerung des Aufnahmeprogramms für syrische, irakische und afghanische Geflüchtete in Berlin

21.04.2024

Die Landesregierung wird aufgefordert, das Aufnahmeprogramm für syrische, irakische und afghanische Geflüchtete in Berlin zu verlängern und alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass diesen Menschen weiterhin angemessene Unterstützung und Schutz gewährt wird.

 

 

Antrag 102/I/2024 Lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung im Gazastreifen ermöglichen: UNRWA weiter unterstützen; für Waffenstillstand eintreten

21.04.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, sich für folgende Punkte einzusetzen:

 

  1. Politische und finanzielle Unterstützung einer vollständigen, unabhängigen und umfassenden Aufklärung der Vorwürfe gegen Mitarbeiter der UNRWA, sowie der Aufarbeitung möglichen Versagens der Strukturen und Verantwortlichen.
  2. Umsetzung von Reformen der UNRWA auf Grundlage der Ergebnisse der unabhängigen Untersuchung – hier sollte die Bundesregierung aktiv eine gestaltende Rolle gemeinsam mit anderen Geberstaaten anstreben.
  3. Weiterführung der Finanzierung der UNRWA, zuvorderst angesichts ihrer unersetzlichen Rolle bei der humanitären Versorgung der Bevölkerung im Gazastreifen. Für eine nachhaltige Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der UNRWA muss sich auf den möglichen langfristigen Ausfall wichtiger bisheriger Geldgeber, wie den USA, vorbereitet werden.
  4. Klare Positionierung gegen Forderungen nach einer Auflösung des UNRWA und öffentliche Benennung der Rufe nach einer Auflösung als fehlgeleitet, angesichts der Bedeutung von UNRWA für den Schutz der Rechte der Palästina-Flüchtlinge und der sozialen Sicherheit in der Region. Reformen in der Ausführung des UNRWA-Mandats sollten auf Grundlage unabhängiger Evaluierungen politisch nachvollziehbar auch in Deutschland diskutiert werden.
  5. Glaubwürdigkeit als Unterstützer*innen eines funktionierenden multilateralen Systems und starker Vereinter Nationen zurückgewinnen, u.a. durch die Umsetzung der obigen Punkte, sowie durch ein entschiedeneres Eintreten für die Legitimität der multilateralen humanitären Agenturen. Forderungen nach Konditionierung und Politisierung humanitärer Hilfe in Gaza, aber auch in anderen Krisenkontexten, müssen durch alle Teile der Bundesregierung als Untergrabung der humanitären Prinzipien verurteilt und abgelehnt werden.
  6. Entschlossener Einsatz der Bundesregierung für einen sofortigen Waffenstillstand im Gazastreifen, da aufgrund des Ausmaßes der Zerstörung ziviler Infrastruktur und aufgrund des persönlichen Risikos für humanitäres und medizinisches Personal ohne eine Einstellung der Kampfhandlungen keine ausreichende humanitäre Versorgung der Bevölkerung möglich ist.
  7. Entschiedenes Eintreten für die umgehende Umsetzung der auf Basis der Völkermordkonvention[1] durch den IGH erlassenen einstweiligen Maßnahmen hinsichtlich der Prävention eines Genozids in Gaza, sowie Kommunikation und Umsetzung politisch sanktionierender Maßnahmen ggü. der israelischen Regierung im Falle einer nicht-Umsetzung, da Deutschland aufgrund der absoluten Wirkung (erga omnes) der Konvention eine völkerrechtliche Verpflichtung hat, deren Einhaltung sicherzustellen.

 

Antrag 159/I/2024 Entwicklung und Durchführung einer Normenprüfung für Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in Berlin gemäß UN-BRK

21.04.2024

Das Land Berlin verpflichtete sich 2021 in seinem neugefassten Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) dazu, bei der Erstellung von Gesetzentwürfen und dem Erlass von untergesetzlichen Regelungen sowie im bestehenden Recht sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert oder in ihrem Recht auf gleichberechtigte, volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigt werden. Wir begrüßen daher die auf Antrag der Regierungsfraktionen im Ausschuss für Arbeit und Soziales am 25.1.2024 erfolgte öffentliche Anhörung zum Thema „Umsetzung der Normenkontrollprüfung des Landesgleichberechtigungsgesetzes § 8“.

 

Schon einmal – in den Jahren 2013/2014 – beauftragte das Land Berlin die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention damit, das Berliner Landesrecht im Hinblick auf die Umsetzung der UN-BRK zu überprüfen und entsprechende Schritte vorzuschlagen. Und was ist in den darauffolgenden 10 Jahren geschehen? Noch immer findet Im Land Berlin keine Überprüfung von bestehendem oder künftigem Recht statt, die den Anforderungen von § 8 Absatz 4 LGBG und Artikel 4 Absatz 1 UN-BRK genügt.

 

Auch im Land Berlin sollte für die Überprüfung von bestehendem sowie künftigem Recht die Verwendung eines Normenprüfrasters verpflichtend vorgeschrieben sein. Zentrale Fragen sind, wie diese Normenprüfung ausgestaltet werden soll und wie dafür gesorgt wird, dass eine solche Normenprüfung regelmäßig und im Sinne der UN-BRK seriös durchgeführt wird.

 

Dafür fordern wir jedes einzelne sozialdemokratische Mitglied im Senat auf:

  1. umgehend dazu beizutragen, geeignete verpflichtende Regelungen zur regelmäßigen Durchführung der Normenprüfung für das Land Berlin zu entwickeln und die verpflichtenden Normenprüfungen gemäß § 8 Absatz 4 des LGBG auch kontinuierlich durchzuführen,
  2. bei der Normenprüfung die Beteiligung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und den Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen sowie die Koordinierungsstellen und Arbeitsgruppen in den Senatsverwaltungen entsprechend den Regelungen des LGBG frühzeitig und von Anfang an zu beteiligen,
  3. bei der Erstellung von Gesetzentwürfen und dem Erlass von untergesetzlichen Regelungen sowie im bestehenden Recht sicherzustellen, dass diese Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren oder in ihrem Recht auf gleichberechtigte, volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft beeinträchtigen,
  4. in regelmäßigen Abständen eine Evaluation der fortdauernden Anwendung des Normenprüfrasters durch eine unabhängige Stelle vorzunehmen, u.a. um neue, heute noch nicht erkennbare Handlungsbedarfe adäquat darzustellen.

 

Wir fordern von unseren sozialdemokratischen Mitgliedern im Berliner Abgeordnetenhaus,

  • bei jedem Gesetz zu überprüfen, ob eine entsprechende Normenprüfung stattgefunden hat und falls nein, das Gesetz so lange nicht zu verabschieden, bis die entsprechenden Prüfschritte erfolgt sind.

 

Das Normenprüfraster bzw. Fragen der Relevanzprüfung sind so auszugestalten, dass Mitarbeiter*innen der Verwaltungen in jedem Bearbeitungsprozess die Betroffenheit von Menschen mit Behinderungen problemlos erkennen können (Mittelbare Betroffenheit); ür die Beschäftigten der Verwaltungen sind alsbald Fortbildungen zur Anwendung des Normenprüfrasters anzubieten.

 

Im Berliner Maßnahmenplan ist die Überprüfung der landesrechtlichen Regelungen als eine dauerhafte Querschnittsaufgabe darzustellen, und die zu überprüfenden Regelungen sind zusätzlich in dem entsprechenden Handlungsfeld der jeweiligen Senatsverwaltung konkret zu benennen.

 

Um die Anwendung eines Normenprüfrasters im oben genannten Sinn bei der Überprüfung künftigen Rechts sicherzustellen, bedarf es einer rechtlich verbindlichen Regelung. Dies sollte verbindlich in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Berliner Verwaltung (GGO II) verbindlich vorgeschrieben werden. Da diese Regelung allerdings nur für Gesetze und Rechtsverordnungen gelten würde, braucht es für weitere untergesetzliche Regelungen zudem eines Senatsbeschlusses, der die Verpflichtung zur Prüfung sämtlicher landesrechtlicher Regelungen geltenden als auch zukünftigen Rechts anhand des Normenprüfrasters bekräftigt.

Antrag 127/I/2024 Kampagne zur Reform der Schuldenregel

21.04.2024

Die SPD fordert alle Ebenen der Partei auf, im Rahmen der Mobilisierung zur Europawahl und zu den Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg eine öffentliche Kampagne zur Reform der Schuldenregel des Grundgesetzes (Art. 109, Abs. 3 GG) [siehe Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion vom 11.01.2024] zu initiieren.

Antrag 161/I/2024 Das schärfste Schwert des Rechtsstaates auch nutzen: Ein AfD-Verbot prüfen

21.04.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat dazu auf:

  • Hinweise auf Verfassungsfeindlichkeit der AfD zusammenzutragen und anhand dieser und bereits gesammelter Informationen Gutachten zu erstellen, die der Verfassungsfeindlichkeit nachgehen
  • Interne Prüfungen durch die Innenministerien anzuordnen bezüglich eines Parteiverbotsverfahrens
  • Die Prüfung eines Verbotsverfahrens des Bundesverbandes und einzelner Landesverbände der AfD bei den zuständigen Verfassungsgerichten einzuleiten
  • Bei Aussicht auf ein erfolgreiches Verfahren die Beantragung eines solchen Verfahrens nach Artikel 21 des Grundgesetzes gegen die AfD in Deutschland und entsprechenden Landesverbänden einzuleiten
  • Die Prüfung alternativer Wege wie einem Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung oder einer Grundrechtsverwirkung für einzelne AfD-Politiker:Innen einzuleiten
  • Ein sofortiges Verbot der als Verein organisierten Jungen Alternative einzuleiten
  • Die Prüfung eines Verbots der rechten Vorfeldorganisationen bzw. Verlage „Identitäre Bewegung“, „Compact“, „Institut für Staatspolitik“, „Edition Antaios“, „Junge Freiheit“ und verschiedener Burschenschaften wie „Teutonia Prag“ einzuleiten