Antrag 102/I/2024 Lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung im Gazastreifen ermöglichen: UNRWA weiter unterstützen; für Waffenstillstand eintreten

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, sich für folgende Punkte einzusetzen:

 

  1. Politische und finanzielle Unterstützung einer vollständigen, unabhängigen und umfassenden Aufklärung der Vorwürfe gegen Mitarbeiter der UNRWA, sowie der Aufarbeitung möglichen Versagens der Strukturen und Verantwortlichen.
  2. Umsetzung von Reformen der UNRWA auf Grundlage der Ergebnisse der unabhängigen Untersuchung – hier sollte die Bundesregierung aktiv eine gestaltende Rolle gemeinsam mit anderen Geberstaaten anstreben.
  3. Weiterführung der Finanzierung der UNRWA, zuvorderst angesichts ihrer unersetzlichen Rolle bei der humanitären Versorgung der Bevölkerung im Gazastreifen. Für eine nachhaltige Finanzierung der unverzichtbaren Arbeit der UNRWA muss sich auf den möglichen langfristigen Ausfall wichtiger bisheriger Geldgeber, wie den USA, vorbereitet werden.
  4. Klare Positionierung gegen Forderungen nach einer Auflösung des UNRWA und öffentliche Benennung der Rufe nach einer Auflösung als fehlgeleitet, angesichts der Bedeutung von UNRWA für den Schutz der Rechte der Palästina-Flüchtlinge und der sozialen Sicherheit in der Region. Reformen in der Ausführung des UNRWA-Mandats sollten auf Grundlage unabhängiger Evaluierungen politisch nachvollziehbar auch in Deutschland diskutiert werden.
  5. Glaubwürdigkeit als Unterstützer*innen eines funktionierenden multilateralen Systems und starker Vereinter Nationen zurückgewinnen, u.a. durch die Umsetzung der obigen Punkte, sowie durch ein entschiedeneres Eintreten für die Legitimität der multilateralen humanitären Agenturen. Forderungen nach Konditionierung und Politisierung humanitärer Hilfe in Gaza, aber auch in anderen Krisenkontexten, müssen durch alle Teile der Bundesregierung als Untergrabung der humanitären Prinzipien verurteilt und abgelehnt werden.
  6. Entschlossener Einsatz der Bundesregierung für einen sofortigen Waffenstillstand im Gazastreifen, da aufgrund des Ausmaßes der Zerstörung ziviler Infrastruktur und aufgrund des persönlichen Risikos für humanitäres und medizinisches Personal ohne eine Einstellung der Kampfhandlungen keine ausreichende humanitäre Versorgung der Bevölkerung möglich ist.
  7. Entschiedenes Eintreten für die umgehende Umsetzung der auf Basis der Völkermordkonvention[1] durch den IGH erlassenen einstweiligen Maßnahmen hinsichtlich der Prävention eines Genozids in Gaza, sowie Kommunikation und Umsetzung politisch sanktionierender Maßnahmen ggü. der israelischen Regierung im Falle einer nicht-Umsetzung, da Deutschland aufgrund der absoluten Wirkung (erga omnes) der Konvention eine völkerrechtliche Verpflichtung hat, deren Einhaltung sicherzustellen.