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Antrag 73/II/2021 Den Antrag 122/II/2018 (Krankenhauseinweisung ohne Krankenkassenstempel) endlich umsetzen

9.11.2021

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, die zuständigen Stellen zu veranlassen, dass der Antrag der AG 60plus Berlin (122/II/2018), der auf unserem Landesparteitag am 16./17. November 2018 im Konsens angenommen und anschließend an den Senat überwiesen wurde, endlich umgesetzt wird. Dies erfordert eine Änderung der Verwaltungsvorschriften für ärztliche Krankenhauseinweisungen, nach der bislang eine vom Arzt ausgestellte Krankenhauseinweisung noch zusätzlich der Krankenkasse vorgelegt werden muss, obwohl die Krankenkasse dann auf der Krankenhauseinweisung keine Kostenübernahmeerklärung erteilt, sondern lediglich bestätigt, dass der Patient Mitglied der jeweiligen Krankenkasse ist.

Antrag 74/II/2021 Gemeinsam für mehr Patient*innen-Sicherheit - Interprofessionalität leben

9.11.2021

Der rasante Fortschritt in der modernen wissenschaftlichen Medizin hat dazu geführt, dass wir Menschen immer länger leben. Auch lässt sich beobachten, dass das Alter der Gesamtbevölkerung sukzessiv immer weiter ansteigt.

Dass wir immer älter werden stellt uns vor neue Herausforderungen: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wie Herzinfarkte, oder Stoffwechselerkrankungen, wie Diabetes, treten mit einem fortgeschrittenen Lebensalter immer häufiger auf. Bei der Behandlung dieser Krankheiten sind im Alltag der Patient*innen viele Akteure des Gesundheitswesens beteiligt: Die Diagnose wird von den Haus- oder Fachärzt*innen gestellt, Apotheker*innen informieren über die Medikamente und deren Anwendung und Physiotherapeut*innen unterstützen den Genesungsweg oft durch weiterführende Maßnahmen. Pflegekräften kommt hier besonders in einer stationären Betreuung in der Klinik, aber auch in der ambulanten Betreuung zuhause eine besondere Bedeutung zu. Sie ebnen den Weg, damit alle anderen Maßnahmen ihre Wirkung entfalten können. Momentan laufen diese Prozesse der Patient*innenbehandlung nach einander ab und haben großes Potential, enger mit einander verzahnt zu werden.

Interprofessionalität

Die verschiedenen Professionen im Gesundheitswesen zeichnen sich durch ihr immenses Fachwissen in Ihrem spezifischen Gebiet aus. Von einer engeren Zusammenarbeit dieser Berufsgruppen – einer Interprofessionalisierung – kann dann gesprochen werden, wenn durch diese Zusammenarbeit das spezifische Fachwissen jeder Profession in die Therapie und den Genesungsprozess der Patient*innen einfließt. Die verschiedenen Blickwinkel ergänzen sich zu einem umfassenden Gesamtbild und befähigen das Versorgungsteam zu den bestmöglichen Entscheidungen zum Wohle der Patient*innen. Dies ist leider im Land Berlin, aber auch in der gesamten Bundesrepublik, noch die Ausnahme.

#Interprof – Was bringt das?

Bei einem medizinischen Notfall muss es schnell gehen. Doch wenn die akute Gefahr gebannt ist, werden Patient*innen oft noch eine längere Zeit im Krankenhaus behandelt. Für die stationäre Aufnahme ist das Wissen um die Medikamente, die bereits eingenommen werden, sehr wichtig. Einige Medikamente sind lebenswichtig, aber auch das Ergänzen der Medikation, wie es oft im Krankenhaus geschieht, setzt ein gutes Wissen über die bereits berstende Medikation voraus.

Dies ist ein kritischer Punkt in der Versorgung, bei dem Ärzt*innen und Apotheker*innen eng zusammenarbeiten müssen.  Beide Berufsgruppen haben bei der Auswahl der Medikamente einen anderen Blickwinkel und können nur gemeinsam die beste Entscheidung für die Behandlung der Patient*innen treffen. Nicht nur im Krankenhaus sollten Ärzt*innen und Apotheker*innen eng zusammen arbeiten, auch nach der Entlassung muss sich diese enge Absprache im ambulanten Bereich fortsetzen, wenn von den Medikamenten der Klinik auf die Medikamente zu Hause umgestellt werden muss. Leider gibt es große Unterschiede in der stationären und ambulanten Medikation.

Nach einem Sachstandsbericht des Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages gehen Schätzungen davon aus, dass es in Folge von vermeidbaren Medikationsfehlern zu ca. 500.000 Krankenhausaufnahmen pro Jahr kommt, Schätzungen zu Todesfällen bewegen sich im fünfstelligen Bereich.

Was muss sich ändern?

Dieses eine Beispiel zeigt, dass allein die gut funktionierende Zusammenarbeit von zwei Professionen viel Leid ersparen und sogar Leben retten kann.

Interprofessionalisierung bedeutet auch, Bewusstsein für die Kompetenzen der jeweils anderen zu schaffen. Der Gegenseitige Respekt muss durch gemeinsame Schulungen gestärkt werden; vorhandene Ressentiments müssen abgebaut werden. Wir fordern daher besonders in Landeseigenen Krankenhäusern die Interprofessionalität im Berufsleben zu stärken, beispielsweise durch professionsübergreifende Visiten. Darüber hinaus muss es, ähnlich wie bereits im Land Niedersachsen eingeführt, verpflichtend Apotheker*innen auf Krankenhausstationen geben.

Darüber hinaus müssen Anreize geschaffen werden, um auch in der Gesundheitsforschung Interprofessionalität im Sinne der Patient*innensicherheit Projekte zu fördern.

Hierbei sollen auch Studierenden- und Auszubildendenvertretungen, Betriebs- und Personalräte und die Gewerkschaften aktiv eingebunden werden.

Der Interprofessionelle Gedanke muss jedoch bereits vom ersten Tag an in Ausbildung und Studium gelehrt und gelebt werden. Wir fordern, dass in den Ausbildungs-, Studien-, und Approbationsordnungen besondere Lehrveranstaltungen mit fächerübergreifenden Lehrinhalten und Auszubildenden bzw. Studierenden implementiert werden. Den Berliner Senat fordern wir zudem auf, in der Gesundheitsminister*innen Konferenz entsprechende Anpassungen der Ausbildungs- und Studienordnungen einzubringen und für ihre zeitnahe Umsetzung einzustehen.

Forderungen

Wir fordern,

  1. Dass die Interprofessionalität im Gesundheitssystem gestärkt wird.
  2. die schrittweise, aber konsequente Einführung von Apotheker*innen auf Krankenhausstationen, ähnlich wie im Bundesland Niedersachsen.
  3. Die Beteiligung von Auszubildenden- und Studierendenverbänden sowie der Gewerkschaften an der Entwicklung von interprofessionellen Projekten.
  4. Die Implementierung der Interprofessionalität in die Ausbildungs-, Approbations- und Studienordnungen.

Antrag 81/II/2021 Kostenlose Menstruationsprodukte an öffentlichen Einrichtungen

9.11.2021

Am 24. November 2020 verabschiedete das schottische Parlament einen Gesetzesentwurf namens „Period Products (Free Provision) (Scotland) Bill“, der allen menstruierenden Menschen kostenlose Menstruationsartikel wie Tampons und Binden in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Universitäten zuspricht. Als erstes Land der Welt hat Schottland damit die Debatte über die finanziellen Nachteile des Menstruierens und die Normalisierung von Menstruationen gesetzlich aufgegriffen.

In Schottland hat 2020 eine Studie des Young Scott festgestellt, dass mindestens 20% der menstruierenden Schüler*innen und Student*innen Schwierigkeiten mit der Finanzierung von Menstruationsartikeln hatte. Viele der Befragten sahen sich auch nicht in der Lage, ihre Menstruationsprodukte so oft, wie eigentlich angebracht, auszuwechseln. Jede zehnte Person kann sich gar keine Menstruationsprodukte leisten. Laut einer Studie des britischen Portals Money Saving Heroes geben menstruierende Menschen im Jahr im Durchschnitt 552 Euro aus, was sich bei durchschnittlich 456 Perioden im Leben einer menstruierenden Person auf etwa 20.700 Euro addiert. Das führt dazu, dass sich viele Menschen keine oder qualitativ nur minderwertige Menstruationsartikel leisten können.

Dieses Phänomen, bekannt auch als Periodenarmut oder „period poverty“, kann dazu führen, dass die menstruierende Person nicht oder nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Periodenarmut ist – wie generell Armut, als auch die Periode betreffende Themen – gesellschaftlich tabuisiert und kann eine enorme psychische Belastung für die Betroffenen darstellen. Die Nutzung von Ersatzprodukten wie beispielsweise Stoffresten, Toilettenpapier oder Socken kann durch Verunreinigung und Bildung von Keimen zudem die Gesundheit der betroffenen Person gefährden.

Deutschland hat zwar die Mehrwertsteuer auf Menstruationsprodukte am Jahresanfang von 2019 auf sieben Prozent gesenkt, diese Maßnahme hat jedoch aufgrund von Preiserhöhungen der Hersteller*innen zu keiner wirklichen Ersparnis geführt. Langfristig günstigere Alternativen wie Menstruationstassen sind oft nicht bekannt und aus biologischen, gesundheitlichen oder anderen Gründen auch nicht für alle Menschen eine Alternative.

Kostenlose Menstruationsprodukte sind eine Frage der Chancengleichheit und wären eine konkrete Maßnahme zur Gleichstellung der Geschlechter. Da menstruierende Student*innen in ihrem Bachelorstudium alleine durchschnittlich 141 Euro für Menstruationsprodukte ausgeben, wären sie gerade für Studierende, die BAföG beziehen und oft unter Periodenarmut leiden, eine große Hilfe. Eine weitere Folge der Anerkennung von Menstruationsprodukten als Teil des grundsätzlichen Hygienebedarfs wäre die Enttabuisierung und Beginn eines gesellschaftlichen Diskurses über Menstruationen. Weitere positive Effekte wären unter anderem eine Verbesserung der mentalen Gesundheit, die Verminderung der Sorge vor der Menstruation und die Erleichterung der Durchführung von Alltagsaktivitäten. Zusätzlich birgt der kostenlose Zugang zu Menstruationsartikeln einen großen Vorteil für alle, die das erste Mal ihre Periode bekommen. Da die Betroffenen meist nicht darauf vorbereitet sind und oftmals keine Hygieneartikel dabeihaben, es ihnen aber ggf. unangenehm sein kann, das erste Mal danach zu fragen, sind kostenfreie Menstruationsartikel eine gute Variante.

In Schottland haben laut einer Studie der Young Scots 87% der Befragten mindestens einmal auf die angebotenen Produkte zurückgegriffen. Kostenlose Menstruationsartikel in öffentlichen Einrichtungen wäre somit eine einfache, vergleichsweise kostengünstige und niederschwellige Chance, die Geschlechter- und Bildungsgerechtigkeit zu verbessern.

Immer öfter entschließen sich einzelne Universitäten, Schulen oder Arbeits- und Ausbildungsplätze, vor Ort Menstruationsprodukte kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Damit dies nicht der einzelnen Entscheidung der örtlichen Verantwortlichen überlassen wird, fordern wir die verpflichtende kostenlose Bereitstellung von Menstruationsartikeln an öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Universitäten, Stadtteilzentren, Bürger*innenämtern, Jugendclubs und Apotheken. Die zuständigen Bezirksämter sollen diese Regelung über die Bezirkshaushalte und ggf. mit finanzieller Unterstützung des Landes umsetzen. Entsprechende Fördermittel des Bundes sollen eingefordert werden.

Antrag 91/II/2021 Antirassismus im Bund, im Land, im Bezirk: Überall!

9.11.2021

Rassismus ist auch in Deutschland und nicht erst seit der Black- Lives-Matter Bewegung allgegenwärtig und schlägt sich brutal in unserer Gesellschaft wieder. Ja, wir haben ein Rassismusproblem und dieses Problem ist strukturell, historisch und vielschichtig in unserer Gesellschaft verankert. Dabei ist es wichtig Rassismus zu benennen und dagegen zu kämpfen. Die BLM-Proteste vor einem Jahr haben dabei gezeigt, wie viele Menschen bereit sind, diesen Kampf aufzunehmen und den Rassist*innen mutig und entschlossen entgegen zu treten. Auch wir unterstützen die Black-Lives-Matter-Bewegung und stehen für den Kampf gegen Rassismus in der Gesellschaft. Dazu gehört auch der Kampf gegen rassistische Strukturen in unserer eigenen Partei und eine Reflektion über unsere eigene rassistische Sozialisation.

 

Gleichzeitig haben wir in der Coronakrise gesehen und zum Teil erlebt, wie sich der Rassismus weiterhin und unaufhaltbar bedrohlich normalisiert hat und damit unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter bedroht. Dies sehen wir mit großer Besorgnis! Plakativ zeigen dies die Zahlen der rassistischen Angriffe, welche in jedem Bundesland stiegen: 809 waren es 2020. Hierbei handelt es sich um die registrierten körperlichen Angriffe. Psychische Gewalttaten werden dabei nicht erfasst. Dabei werden aus Worten schnell Taten und diese Taten sind tödlich – das zeigen die neun Opfer rassistischer Gewalttaten alleine im letzten Jahr deutlich auf. So ist jeder einzelne Angriff ein Verbrechen gegen ein menschliches Miteinander.

 

Rassismus ist präsent: In den Schulen, in der Verwaltung, bei den Gerichten und in der Polizei. Es schlägt sich nieder in den Unternehmen, in der künstlichen Intelligenz, in der Forschung und Lehre. Kurzum es ist überall zu finden und wird in erster Linie erlernt. Diesem angelerntem strukturellem Rassismus und der Diskriminierung entgegenzuwirken ist dabei eine komplexe und gemeinschaftliche Aufgabe und bedarf verschiedenster Ansatzpunkte. Ein wichtiger Ansatzpunkt sind Antirassismusbeauftragte mit einem entsprechenden Team, welche zum einen eine erste Anlaufstelle für Betroffene und zum anderen Motor für Antirassismusschulungen und geeignete Kontrollinstanzen sind.

 

Zwar gibt es in verschiedensten Bundesländern, wie auch auf Bundesebene, eine Antidiskriminierungsstelle. Doch gestalten diese sich oftmals als zu schwach aufgestellt und mit einem zu umfangreichen Aufgaben- und Problemfeld konfrontiert, als dass sie tiefgreifende strukturelle Änderungen herbeiführen kann.

 

Wir fordern alle Mitglieder der SPD, insbesondere die Mitglieder in Funktion von Regierung, Verwaltung, Parlament, Stadt-, Bezirks-, und Landräten auf sich für eine umfassende Stärkung oder Gründung (wo noch nicht vorhanden) einer Antirassissmusstelle. Die Tätigkeit von Antirassismusstellen soll über den Auftrag der Antidiskriminieurungsstellen hinausgehen. So soll mit Hilfe von Bildungsmaßnahmen der Errichtung von Kontrollinstanzen, auch in Schul- und Schulungsprogrammen, auf die Verringerung von akutem und strukturellem Rassismus hingearbeitet werden. Um ihren Auftrag ausführen zu können, müssen die Antirassismusstellen auf jeder Ebene dauerhaft und ausreichend personell und finanziell ausgestattet werden.

Antrag 93/II/2021 Fehleranalyse der Berliner Wahlen und Professionalisierung des Landeswahlamtes

9.11.2021

Die SPD Berlin versteht die sorgfältige und tiefgreifende Analyse der Wahlorganisation zu den Wahlen vom 26.09.2021 als klaren Handlungsauftrag. Diese Analyse soll im Verfahren auf geeignete Weise von den im Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen begleitet werden. Im Rahmen dieser Aufarbeitung ist die konsequente Einbeziehung der bezirklichen Wahlämter wichtig und zugleich eine externe Begleitung durch Fachexperten eine Optionsmöglichkeit. Die im Abgeordnetenhaus vertretene SPD-Fraktion sowie die sozialdemokratischen Senatsmitglieder führen im Sinne dieses Antrages die politischen Gespräche bzw. initiieren das notwendige Verfahren entsprechend der jeweiligen Zuständigkeiten. Im Rahmen dieser Analyse hebt die SPD – nicht abschließend und ergebnisoffen– folgende Aspekte für Analyse und mögliche Organisationsentscheidungen hervor:

 

  1. Grundlegende Überprüfung der Gesamtorganisation von Wahlen in Zusammenarbeit mit den bezirklichen Wahlämtern inklusive die Zustellung der Briefwahlunterlagen
  2. Rahmenorganisation zu Wahlen im Umgang mit Großveranstaltungen (z.B. Berlin Marathon)
  3. Evaluation der Schulungen von Wahlleitungen und Wahlhelfer*innen
  4. Stärkung der Landeswahlleitung durch die Überführung der Aufgabenstellung als eigenständiges Hauptamt.
  5. Stärkere Einbeziehung des öffentlichen Verwaltungsdienstes bei der Bildung von Wahlvorständen insb. bei Wahlvorsteher*innen Berufung der Wahlvorsteher*innen aus dem Kreis des öffentlichen Verwaltungsdienstes