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Antrag 118/II/2023 Berlin bis spätestens 2040 klimaneutral machen

18.08.2023

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Berlin spätestens bis 2040 klimaneutral wird.

Dieses Ziel soll verbindlich im Berliner Energiewende- und Klimaschutzgesetz festgeschrieben und die bestehenden Pläne im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) entsprechend angepasst werden. Auch das bisher geplante 70%-Reduktion-Ziel wird entsprechend auf spätestens 2028 vorgezogen.

Eine Beschleunigung der bisherigen Planungen des Senats ermöglicht eine Klimaneutralität 2042. Für die verbleibende Differenz ist es nötig, dass

  • auch unter Einsatz von Finanzmitteln der Ausbau der erneuerbaren Energie in Brandenburg unterstützt wird. Bestehende Kooperationen mit Brandenburg werden ausgebaut.
  • das geplante Sondervermögen ausschließlich für Maßnahmen verwendet wird, die nachweislich substanziell etwas zum Klimaschutz beitragen oder deren sozial gerechte Ausgestaltung ermöglichen. Eine Finanzierung bereits geplanter Klimaschutzmaßnahmen, um den regulären Haushalt zu entlasten, lehnen wir ab. Die Verantwortlichkeiten und die Verwendung für das Sondervermögen müssen schnellstmöglich geklärt werden. Als letzte Möglichkeit sollen weitere Sondervermögen zum Klimaschutz auf dem Tisch liegen. Ziel muss es bleiben, möglichst viele der zu ergreifenden Klimaschutzmaßnahmen über den regulären Haushalt zu finanzieren und wo notwendig die Menschen, die am meisten CO₂ ausstoßen und mehr Geld zur Verfügung haben, stärker zu belasten.
  • 2040 noch in Berlin ausgestoßene Treibhausgase, wie bereits im Berliner Energiewende- und Klimaschutzgesetz vorgeschrieben, durch erwiesenermaßen wirksame Maßnahmen kompensiert werden; dies gilt auch für alle Emissionen, die nicht erfolgreich, wie geplant, eingespart werden konnten.

Darüber hinaus

  • werden für die schnellere Klimaneutralität notwendige Gesetzesänderungen und Programme auf Bundesebene durch Bundesratsinitiativen vorangetrieben.
  • wird die kommunale Wärmeplanung in Berlin bis 2026 wie geplant abgeschlossen und danach zügig umgesetzt.

Auch eine ambitionierte Berliner Klimaschutzpolitik muss eine sozialdemokratische Handschrift tragen. Daher wird ein besonderer Fokus auf den sozialen Ausgleich gelegt:

  • Es muss sichergestellt werden, dass für Menschen mit wenig Geld entstehende Belastungen ausgeglichen werden; dieser soziale Ausgleich wird bei jeder Klimaschutzmaßnahme mit geplant, ohne dass dies zu einer Verzögerung der Ausführung führen darf.
  • Förderungen müssen sozial gestaffelt gestaltet sein, und zwar so, dass Menschen mit den geringsten Einkommen jeweils am meisten profitieren.
  • Das bereits geplante Klima-Sondervermögen soll auch für den sozialen Ausgleich verwendet werden.
  • Beim sozialen Ausgleich wird insbesondere darauf geachtet, dass stärkerer Klimaschutz soziale Krisen beispielsweise auf dem aufgeheizten Berliner Mietmarkt nicht verstärkt.

Antrag 115/II/2023 Sanierung priorisieren, Autobahn-Neubau stoppen

18.08.2023
  • Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags mögen sich dafür einsetzen, dass in Deutschland keine neuen Autobahnen gebaut werden.
  • Die SPD setzt sich ferner dafür ein, dass die zuständige Autobahn GmbH des Bundes Planungen und Vorbereitungen für noch nicht im Bau befindliche Autobahnen stoppt.
  • Alle Kapazitäten und finanziellen Mittel der Autobahn GmbH soll in den Abbau des Sanierungs-Staus auf deutschen Fernstraßen fließen.

 

Antrag 124/II/2023 Vollständige Angleichung der Kindererziehungszeiten in der Rente endlich durchsetzen

18.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags werden aufgefordert,

  • eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Kindererziehungszeiten in der Rente für Kinder, die vor 1992 geboren wurden und Kinder, die nach 1992 geboren wurden, endlich auf dasselbe höhere Niveau angeglichen werden.
  • Darüber hinauf werden sie aufgefordert eine Lösung für Adoptiv- und Pflegeeltern zu finden, die Ihre Kinder erst nach 30 bzw. 36 Monaten in die Familie aufgenommen haben und daher bislang keine Anerkennung in der Rente für die Kindererziehung erhalten.

 

Antrag 119/II/2023 Für eine konsequente, sozial gerechte und gut organisierte Klimaanpassung

18.08.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrates werden aufgefordert, zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels folgende Gesetzesvorhaben und Maßnahmen anzustrengen:

 

  1. Artikel 91a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland über die Mitwirkungsbereiche des Bundes bei Länderaufgaben wird in Abs. 1 um das Gemeinschaftsziel der Klimaanpassung ergänzt.
  2. Die geplante Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung wird im Deutschen Bundestag beschlossen. Darüber hinaus soll es regelmäßige Berichtspflichten der Bundesregierung an das Parlament zu den Fortschritten bei und der Anwendung von der Klimaanpassungsstrategie geben. Die Überprüfung der Aktualität der Strategie, die im derzeitigen Referentenentwurf des Gesetzes nur alle vier Jahre vorgesehen ist, soll mithin weit regelmäßiger erfolgen.
  3. Das „Zentrum Klimaanpassung”, das dem Bundeswirtschaftsministerium untersteht, soll um die notwendigen finanziellen Ressourcen und personellen Kapazitäten aufgestockt werden, die das Zentrum dazu befähigen, Träger öffentlicher Aufgaben in Sachen der Klimaanpassung ausreichend beraten zu können. Es soll dann einen Anspruch auf Beratung geben.
  4. Ferner braucht es für zukünftige Schäden durch Extremwettereignisse einen Mechanismus, der verhindert, dass Opfer aus unterschiedlichen Bundesländern und Regionen – gravierend – unterschiedliche Hilfen bekommen. Konkret muss der Gesetzgeber eine Grundlage dafür schaffen, dass es in Notsituationen nicht willkürlich unterschiedliche Nothilfen für die jeweiligen Betroffenen gibt, sondern etwa einen Mindeststandard bei finanziellen Hilfen und Verfahren in bestimmten Situationen, die etwa in einem Katalog ausgestaltet werden könnten.

 

Antrag 112/II/2023 Videoüberwachung für die Fahrradstellflächen an den U- und S-Bahnhöfen

18.08.2023

 Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und in der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus mögen sich für folgende Regelungen auf Landesebene einsetzen und zur Umsetzung bringen.

 

Die Videoüberwachung an den Fahrradstellflächen an U- und S-Bahnhöfen soll umgehend umgesetzt werden. Die Sicherheitsbehörden müssen hierbei durch effiziente und intelligente Kameratechnik rechtssicher unterstützt werden, die speziell geeignet ist, Fahrraddiebstähle und Vandalismus zu erkennen und effizient zu verfolgen.