Antrag 112/II/2023 Videoüberwachung für die Fahrradstellflächen an den U- und S-Bahnhöfen

 Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und in der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus mögen sich für folgende Regelungen auf Landesebene einsetzen und zur Umsetzung bringen.

 

Die Videoüberwachung an den Fahrradstellflächen an U- und S-Bahnhöfen soll umgehend umgesetzt werden. Die Sicherheitsbehörden müssen hierbei durch effiziente und intelligente Kameratechnik rechtssicher unterstützt werden, die speziell geeignet ist, Fahrraddiebstähle und Vandalismus zu erkennen und effizient zu verfolgen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und in der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus mögen sich für folgende Regelungen auf Landesebene einsetzen und zur Umsetzung bringen.

 

Die Pilotprojekt zur Videoüberwachung an den Fahrradstellflächen an einem U- und S-Bahnhöfen soll umgehend umgesetzt werden. Die Sicherheitsbehörden müssen hierbei durch effiziente und intelligente Kameratechnik rechtssicher unterstützt werden, die speziell geeignet ist, Fahrraddiebstähle und Vandalismus zu erkennen und effizient zu verfolgen.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und in der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus mögen sich für folgende Regelungen auf Landesebene einsetzen und zur Umsetzung bringen.

 

Die Pilotprojekt zur Videoüberwachung an den Fahrradstellflächen an einem U- und S-Bahnhöfen soll umgehend umgesetzt werden. Die Sicherheitsbehörden müssen hierbei durch effiziente und intelligente Kameratechnik rechtssicher unterstützt werden, die speziell geeignet ist, Fahrraddiebstähle und Vandalismus zu erkennen und effizient zu verfolgen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 5 2026:
Die Sicherheit der Fahrgäste ist im Vertrag des Landes Berlin mit der BVG in § 29 geregelt. Hierzu zählt auch die Videoüberwachung aller BVG-Fahrzeuge sowie der U-Bahnhöfe. Diese Festlegungen wiederum basieren auf den Festlegungen des Nahverkehrsplans 2019-2023, der erst im Jahr 2026 von der zuständigen, CDU-geführten Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt überarbeitet wird und als neuer Nahverkehrsplan 2026-2028 verabschiedet werden soll. Eine mögliche Erweiterung der Videoüberwachung ist hier, ebenso wie für den S-Bahnbetrieb zu adressieren. Die SPD-Fraktion wird das exekutive Vorgehen der Verwaltung kritisch-konstruktiv begleiten.

Stellungnahme des Senats 2026:
SenInnSport

Stellungnahme des Senat-SenInnSports 2026:
Zu diesem Antrag kann keine Stellungnahme abgegeben werden, da die Zuständigkeit hierfür bei der CDU-geführten Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt liegt und somit keinem SPD-geführten Ressort zuzuordnen ist.
Überweisungs-PDF: