Antrag 118/II/2023 Berlin bis spätestens 2040 klimaneutral machen

Status:
Erledigt

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Berlin spätestens bis 2040 klimaneutral wird.

Dieses Ziel soll verbindlich im Berliner Energiewende- und Klimaschutzgesetz festgeschrieben und die bestehenden Pläne im Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) entsprechend angepasst werden. Auch das bisher geplante 70%-Reduktion-Ziel wird entsprechend auf spätestens 2028 vorgezogen.

Eine Beschleunigung der bisherigen Planungen des Senats ermöglicht eine Klimaneutralität 2042. Für die verbleibende Differenz ist es nötig, dass

  • auch unter Einsatz von Finanzmitteln der Ausbau der erneuerbaren Energie in Brandenburg unterstützt wird. Bestehende Kooperationen mit Brandenburg werden ausgebaut.
  • das geplante Sondervermögen ausschließlich für Maßnahmen verwendet wird, die nachweislich substanziell etwas zum Klimaschutz beitragen oder deren sozial gerechte Ausgestaltung ermöglichen. Eine Finanzierung bereits geplanter Klimaschutzmaßnahmen, um den regulären Haushalt zu entlasten, lehnen wir ab. Die Verantwortlichkeiten und die Verwendung für das Sondervermögen müssen schnellstmöglich geklärt werden. Als letzte Möglichkeit sollen weitere Sondervermögen zum Klimaschutz auf dem Tisch liegen. Ziel muss es bleiben, möglichst viele der zu ergreifenden Klimaschutzmaßnahmen über den regulären Haushalt zu finanzieren und wo notwendig die Menschen, die am meisten CO₂ ausstoßen und mehr Geld zur Verfügung haben, stärker zu belasten.
  • 2040 noch in Berlin ausgestoßene Treibhausgase, wie bereits im Berliner Energiewende- und Klimaschutzgesetz vorgeschrieben, durch erwiesenermaßen wirksame Maßnahmen kompensiert werden; dies gilt auch für alle Emissionen, die nicht erfolgreich, wie geplant, eingespart werden konnten.

Darüber hinaus

  • werden für die schnellere Klimaneutralität notwendige Gesetzesänderungen und Programme auf Bundesebene durch Bundesratsinitiativen vorangetrieben.
  • wird die kommunale Wärmeplanung in Berlin bis 2026 wie geplant abgeschlossen und danach zügig umgesetzt.

Auch eine ambitionierte Berliner Klimaschutzpolitik muss eine sozialdemokratische Handschrift tragen. Daher wird ein besonderer Fokus auf den sozialen Ausgleich gelegt:

  • Es muss sichergestellt werden, dass für Menschen mit wenig Geld entstehende Belastungen ausgeglichen werden; dieser soziale Ausgleich wird bei jeder Klimaschutzmaßnahme mit geplant, ohne dass dies zu einer Verzögerung der Ausführung führen darf.
  • Förderungen müssen sozial gestaffelt gestaltet sein, und zwar so, dass Menschen mit den geringsten Einkommen jeweils am meisten profitieren.
  • Das bereits geplante Klima-Sondervermögen soll auch für den sozialen Ausgleich verwendet werden.
  • Beim sozialen Ausgleich wird insbesondere darauf geachtet, dass stärkerer Klimaschutz soziale Krisen beispielsweise auf dem aufgeheizten Berliner Mietmarkt nicht verstärkt.
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Leitantrag (Konsens)