Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrates werden aufgefordert, zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels folgende Gesetzesvorhaben und Maßnahmen anzustrengen:
- Artikel 91a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland über die Mitwirkungsbereiche des Bundes bei Länderaufgaben wird in Abs. 1 um das Gemeinschaftsziel der Klimaanpassung ergänzt.
- Die geplante Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung wird im Deutschen Bundestag beschlossen. Darüber hinaus soll es regelmäßige Berichtspflichten der Bundesregierung an das Parlament zu den Fortschritten bei und der Anwendung von der Klimaanpassungsstrategie geben. Die Überprüfung der Aktualität der Strategie, die im derzeitigen Referentenentwurf des Gesetzes nur alle vier Jahre vorgesehen ist, soll mithin weit regelmäßiger erfolgen.
- Das „Zentrum Klimaanpassung”, das dem Bundeswirtschaftsministerium untersteht, soll um die notwendigen finanziellen Ressourcen und personellen Kapazitäten aufgestockt werden, die das Zentrum dazu befähigen, Träger öffentlicher Aufgaben in Sachen der Klimaanpassung ausreichend beraten zu können. Es soll dann einen Anspruch auf Beratung geben.
- Ferner braucht es für zukünftige Schäden durch Extremwettereignisse einen Mechanismus, der verhindert, dass Opfer aus unterschiedlichen Bundesländern und Regionen – gravierend – unterschiedliche Hilfen bekommen. Konkret muss der Gesetzgeber eine Grundlage dafür schaffen, dass es in Notsituationen nicht willkürlich unterschiedliche Nothilfen für die jeweiligen Betroffenen gibt, sondern etwa einen Mindeststandard bei finanziellen Hilfen und Verfahren in bestimmten Situationen, die etwa in einem Katalog ausgestaltet werden könnten.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme, Streichung von BPT, Überweisung LG im Bundestag und AGH-Fraktion und Wahlprogramm (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 5 2026:
Der Antrag richtet sich in erster Linie an die Bundesebene. Für das Bundesland Berlin hat die SPD-Fraktion den Beschluss des Klimaanpassungsgesetzes für Berlin maßgeblich vorangetrieben und den Beschluss im November 2025 ermöglicht, um die bundesgesetzlichen Vorgaben auf Landesebene bestmöglich zu implementieren und im Landesrecht zu flankieren.
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Die Bewältigung der Klimakrise erfordert nicht nur ambitionierten Klimaschutz, sondern auch eine ebenso entschlossene Anpassung an die bereits unvermeidbaren Folgen des Klimawandels. Der vorliegende Antrag adressiert diese Notwendigkeit mit wichtigen und richtigen Impulsen. Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse und langfristiger Veränderungen ist es von entscheidender Bedeutung, unsere Gesellschaft, unsere Infrastruktur und unsere natürlichen Lebensgrundlagen widerstandsfähiger zu gestalten. Eine proaktive und gesamtstaatlich koordinierte Klimaanpassung ist daher kein optionales Add-on, sondern ein fundamentaler Baustein verantwortungsvoller Zukunftsvorsorge, um Sicherheit und Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht hierzu bereits wichtige Schritte vor. Insbesondere wird die Prüfung der Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung gemäß Artikel 91a Grundgesetz explizit genannt, was eine Kernforderung des vorliegenden Antrags aufgreift.
Weiterhin wird die Bundesregierung die Klimaanpassungsstrategie umsetzen und die Kommunen bei der Anpassung unterstützen. Dies schließt eine solide Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen ein. Die Forderung nach regelmäßiger Berichterstattung und Überprüfung der Strategie nehmen wir als wichtigen Punkt für die parlamentarische Begleitung auf.
Zur besseren Vorsorge gegen Schäden durch Extremwetterereignisse wird die Einführung einer Pflicht zur Elementarschadenabsicherung in der Wohngebäudeversicherung im Neugeschäft, flankiert durch eine staatliche Rückversicherung, angestrebt. Dies zielt auf eine verlässlichere und einheitlichere Absicherung der Betroffenen. Die Stärkung von Beratungsstrukturen für Träger öffentlicher Aufgaben ist ebenfalls ein wichtiges Anliegen, das im Kontext der Unterstützung von Kommunen Beachtung finden wird.
Die Landesgruppe wird sich dafür einsetzen, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Klimaanpassung ambitioniert umgesetzt werden.
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