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Antrag 32/II/2021 Sichere Rahmenbedingungen für eine bedarfsorientierte Kinderbetreuung in Berlin schaffen

9.11.2021

Der Berliner Senat wird aufgefordert, sichere Rahmenbedingungen für eine bedarfsorientierte Kinderbetreuung in Berlin auszubauen und ein konkretes Konzept zu erarbeiten und vorzulegen, auf dessen Grundlage interessierte Einrichtungen ihr Angebot bedarfsgerecht erweitern können. Auch für Kinder im Grundschulalter soll ein entsprechendes Angebot geprüft werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei Angebote für Über-Nacht-Betreuungen, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Schichtdienst zum Beispiel in den Krankenhäusern und Ordnungsämtern dringend benötigt werden. Ihnen muss ein verlässliches und pädagogisch sinnvolles Angebot zur vertrauensvollen Betreuung ihrer Kinder gemacht werden.

 

Berlin hat mit dem „Mobilen Kinderbetreuungsservice“ bereits eine für Eltern kostenfreie Möglichkeit der Betreuung außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertagesbetreuungs-Einrichtungen geschaffen. Diese Möglichkeit der bedarfsgerechten Betreuung soll unter Einbeziehung von interessierten Kitas und Kindertagespflegestellen weiterentwickelt und durch alternative Modelle ergänzt werden. Zur Schaffung der notwendigen sicheren Rahmenbedingungen für solche Angebote gehört neben der Überwindung möglicher rechtlicher und tatsächlicher Hürden auch eine auskömmliche Finanzierung interessierter Einrichtungen durch das Land Berlin.

Antrag 34/II/2021 Schulbücher diverser gestalten!

9.11.2021

„Für den Bau eines Hochhauses werden 400 Tage eingeplant. […] Die Männer arbeiten durchschnittlich sechs Stunden am Tag. Berechnen sie den Aufwand in Manntagen.“

„Jede Hausfrau verarbeitet im Jahr 2007 6,3 kg Zucker beim Backen und Kochen.“

 

Diese und ähnliche Beispiele, bei denen längst überkommene Rollenbilder als Norm dargestellt werden, befinden sich immer noch in viel Schulmaterial, mit dem in Berlin gelehrt wird.

Auch bei der Befassung mit historischen Persönlichkeiten werden diese viel zu wenig im Kontext ihrer Gender- und sexuellen Identität, sowie ethnischen Herkunft und den daraus resultierenden Umständen betrachtet. Außerdem fehlt, bei der Befassung mit historischen Persönlichkeiten, meist auch die Auseinandersetzung mit nach heutiger Gesetzeslage, begangen Straftaten, wie Sexualstraftaten oder ihrem Beitrag zu jeglicher Diskriminierung.

 

Um eine diverse Gesellschaft abzubilden, brauchen wir Repräsentation von diversen Gruppen in Schulbüchern. Sowohl als Autor*innen von literarischen und politischen Texten, wie auch in deren Inhalten und bei Beispielen in Aufgaben. Alle Kinder sollen sich und ihre Lebenssituationen wiederfinden können, denn kein Kind sollte das Gefühl haben, von Schulbildung nicht berücksichtigt zu werden.

 

Bei uns in Berlin gibt es keine landesweite Überprüfung von Schulbüchern, die zugelassen werden sollen. Die Schulen bzw. Fachkonferenzen können selbst darüber entscheiden, welche Schulbücher eingesetzt werden.

 

Deshalb fordern wir die Einführung eines verbindlichen Kriterienkatalogs im Hinblick auf Diversität, den die Schulen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen müssen. Dies soll in der Verordnung über die Lernmittel an allgemein bildenden und beruflichen Schulen (Lernmittelverordnung – LernmittelVO) in §3 ergänzt werden, da dort bisher die Bücherbeschaffung geregelt ist.

 

Außerdem sollte der Kultursenat sich bei der Kultusministerkonferenz für dieses Anliegen einsetzen, die neue Schulbücher zulässt.

Antrag 35/II/2021 Gymnasien bei der Inklusion in die Pflicht nehmen – jetzt erst recht

9.11.2021

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Senats und des Landesvorstands auf, eine Reduzierung der verpflichtend freizuhaltenden Schulplätze für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei der Einrichtung neuer 7. Jahrgänge an den ISS und Gemeinschaftsschulen vorzunehmen.

 

Stattdessen ist eine gleichmäßige Verteilung dieser Schülerinnen und Schüler auf alle Schulen und Schulformen ab dem Schuljahr 2022/2023 vorzunehmen. Dies bedeutet anzuerkennen, dass das Gymnasium endlich einen nennenswerten Beitrag zu Inklusion leisten muss und auch dort Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult und gefördert werden müssen.

Antrag 36/II/2021 Bildung ist für alle da

9.11.2021

Jede*r hat das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Dazu gehört auch, den Charakter durch Bildungsangebote weiterzuentwickeln. Um die Bildung des Charakters und des Wissens möglichst allen Menschen niedrigschwellig und lebenslag auch nach der Schul- bzw. Ausbildungszeit zu ermöglichen, halten wir es für zielführend, Bildungsangebote konsequent kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Besonders jüngere und Menschen mit geringerem Einkommen können von diesem Abbau finanzieller Hürden in besonderem Maße profitieren und werden von diesen angesprochen; auch Familien können zusätzlich von diesem kostenlosen Angebot profitieren. Insgesamt aber profitiert die gesamte Bevölkerung und das gegenseitige Verstehen und Verständigen wird erleichtert.

Durch die Digitalisierung der Museumsbestände wollen wir darüber hinaus das in Berlin konzentrierte Wissen allen auf der Welt zur Verfügung stellen, auch denen, die nicht die Möglichkeit haben, sich in diese Museen zu begeben oder gar große Reisen auf sich zu nehmen. Dabei soll das Onlineangebot Informativ, vielsprachig und niedrigschwellig sein und die Zusammenhänge und Hintergründe der Ausstellungsstücke und ihren Bezug zur Geschichte aufzeigen. Dieses Angebot wird einen Besuch der Museen zwar nicht in Gänze ersetzen können, in jedem Fall soll es aber die Möglichkeit bieten, diesen zusätzlich informativ begleiten sowie die Möglichkeit zur Vor- bzw. Nachbereitung zu bieten. Da es in den eingelagerten Beständen der Museen Objekte gibt, die aufgrund von beispielsweise unklarer Herkunft oder menschenfeindlicher Darstellung nicht unkommentiert veröffentlicht werden können, soll durch die Kuratierung eine angemessene Einordnung und Darstellungsweise gewährleistet werden.

So wollen wir die landeseigenen Berliner Museen zu einem Ort der flächendeckenden und niederschwelligen Weiterbildung machen; sowohl für die Bürger*innen dieser Stadt, als auch für Besucher*innen Berlins und Menschen in aller Welt.

Wir fordern für alle Menschen kostenlosen Eintritt in die landeseigenen Museen und Dauerausstellungen. Darüber hinaus fordern wir eine möglichst umfangreiche digitalisierte Bibliothek, mit Quellen und Informationen  zu den Beständen der Museen und deren thematischen  Schwerpunkten, die niederschwellig im Netz erreichbar sein soll und umfangreiche wissenschaftlich belegt sein müssen.

Antrag 37/II/2021 Freie Schulen – gerecht finanziert und für alle Kinder offen

9.11.2021

Schulen in freier Trägerschaft müssen laut Grundgesetz für alle Kinder unabhängig von den Einkommensverhältnissen ihrer Eltern effektiv zugänglich sein (Sonderungsverbot). Dafür kämpfen wir im Rahmen unseres Einsatzes für eine gerechtere Bildungslandschaft in Berlin und schaffen die Voraussetzungen – durch eine Finanzierung und die Staffelung von Schulgeldern entsprechend dem verfügbaren Einkommen der Familien – damit der Schulbesuch in Berlin, ganz egal wo, nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Folgende Punkte sind für uns für die Reform zentral:

 

  1. Die Regelung im Koalitionsvertrag von 2016, nach der Schulen, die viele Kinder aus einkommensschwächeren Familien aufnehmen und Inklusion umsetzen, höhere Zuschüsse erhalten, Schulen mit einer hohen Sonderung aber weniger, muss umgesetzt werden. Bei Schulen mit einer hohen Sonderung und hohen Schulgebühren (und entsprechend hohen Eigeneinnahmen) sollte die staatliche Unterstützung weitgehend zurückgefahren werden.
  2. Es braucht eindeutige rechtliche Vorgaben in Form einer Schulgeldhöchstbetragstabelle (entsprechend Tageskostenbetreuungsgesetz), die den Zugang zu Schulen in freier Trägerschaft für alle Einkommensgruppen sicherstellen.
  3. Die Aufsicht und Beratung von Schulen in freier Trägerschaft innerhalb der Senatsverwaltung für Bildung muss personell und inhaltlich gestärkt werden.
  4. Schulen in freier Trägerschaft, die eine vergleichbare soziale Durchmischung wie die öffentlichen Schulen im Umfeld (im Durchschnitt) haben , das Sonderungsverbot einhalten, ihr Personal tarifgebunden bezahlen und sich den gleichen Qualitäts- und Leistungsindikatoren stellen, wie öffentliche Schulen sollen in ähnlicher Weise wie staatliche Schulen Zugang zu öffentlichen Förderungen erhalten.