Antrag 35/II/2021 Gymnasien bei der Inklusion in die Pflicht nehmen – jetzt erst recht

Status:
Überweisung

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Senats und des Landesvorstands auf, eine Reduzierung der verpflichtend freizuhaltenden Schulplätze für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei der Einrichtung neuer 7. Jahrgänge an den ISS und Gemeinschaftsschulen vorzunehmen.

 

Stattdessen ist eine gleichmäßige Verteilung dieser Schülerinnen und Schüler auf alle Schulen und Schulformen ab dem Schuljahr 2022/2023 vorzunehmen. Dies bedeutet anzuerkennen, dass das Gymnasium endlich einen nennenswerten Beitrag zu Inklusion leisten muss und auch dort Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult und gefördert werden müssen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
Beschluss: Überweisung
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, des Senats und des Landesvorstands auf, eine Reduzierung der verpflichtend freizuhaltenden Schulplätze für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei der Einrichtung neuer 7. Jahrgänge an den ISS und Gemeinschaftsschulen vorzunehmen.

 

Stattdessen ist eine gleichmäßige Verteilung dieser Schülerinnen und Schüler auf alle Schulen und Schulformen ab dem Schuljahr 2022/2023 vorzunehmen. Dies bedeutet anzuerkennen, dass das Gymnasium endlich einen nennenswerten Beitrag zu Inklusion leisten muss und auch dort Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult und gefördert werden müssen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: