9.11.2021
Die SPD-Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, eine Grundlage zu schaffen, damit anerkannte gemeinnützige soziale Träger bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften prioritär als Mieter für Gewerbeflächen berücksichtigt werden.
Für Wohnimmobilien, zur Verwendung als Projektwohnungen, sollen anerkannte gemeinnützige Träger verstärkt berücksichtigt werden. Dabei dürfen die Mietkosten die ortsüblichen Vergleichsmieten nicht übersteigen.
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9.11.2021
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, die Verhandlungen mit den Eigentümern des Teufelsbergplateaus wiederaufzunehmen, um es möglichst bei einem verkehrswertadäquaten Preis in das Berliner Eigentum zurückzuführen.
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9.11.2021
Auf dem Berliner Immobilienmarkt steht der nächste Mega-Deal an. Der schwedische Immobilienkonzern Heimstaden hat dem Wohnungsriesen Akelius den kompletten Berliner Wohnungsbestand abgekauft. Insgesamt handelt es sich dabei um 14.000 Wohnungen, die gegen Jahresende übertragen werden sollen. Von diesen 14.000 Wohnungen befinden sich einige in Milieuschutzgebieten. Der Berliner Senat soll alle Bezirke bei der konsequenten Ausübung ihres Vorkaufsrechts unterstützen und schon vorzeitig die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und große Genossenschaften ins Boot holen, so dass alle Wohnungen in den Milieuschutzgebieten entweder gekauft oder durch eine Abwendungsvereinbarung Verdrängung vermieden wird.
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9.11.2021
Wir fordern die SPD Berlin, die Mitglieder der SPD Fraktion des neu gewählten Abgeordnetenhauses, des Senats und die künftige regierende Bürgermeisterin dazu auf, die Umsetzung des Volksentscheides “Deutsche Wohnen und Co. Enteignen” in dieser Legislaturperiode zu gewährleisten und nach entsprechender Prüfung ein verfassungskonformes Gesetz dazu vorzulegen. Des Weiteren fordern wir den Landesvorstand der SPD Berlin auf, die Umsetzung des Volksbegehrens im Koalitionsvertrag zu verankern.
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9.11.2021
Die SPD Berlin setzt sich dafür ein, dass sich eine geplante Expert*innenkommission vertieft und sachkundig mit allen sich rechtlich und praktisch stellenden Fragen rund um den Volksentscheid auseinandersetzt. Ihr gehören externe Sachverständige mindestens aus den Bereichen Haushalt, Verfassungsrecht und Verwaltung an, die von den diesen Senat tragenden Parteien und der Initiative vorgeschlagen werden. Mitglieder der Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ einerseits, Vertreter*innen der Parteien andererseits können beratend an den Verhandlungen der Kommission teilnehmen. Grundlage der Arbeit in der Kommission ist dabei der von der Initiative vorgelegte Gesetzentwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz. Ziel ist die Erarbeitung eines von der Initiative und den beteiligten Parteien gemeinsam getragenen Texts für einen Gesetzentwurf, der den Inhalt des Volksentscheids umsetzt, und dies möglichst binnen eines Jahres. Ebenso soll die einzurichtende Kommission eine gesetzliche Grundlage für die konkrete Umsetzung einer Überführung der vergesellschafteten Wohnungsbestände in Gemeinwirtschaft erarbeiten.
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