Antrag 32/II/2021 Sichere Rahmenbedingungen für eine bedarfsorientierte Kinderbetreuung in Berlin schaffen

Status:
Annahme

Der Berliner Senat wird aufgefordert, sichere Rahmenbedingungen für eine bedarfsorientierte Kinderbetreuung in Berlin auszubauen und ein konkretes Konzept zu erarbeiten und vorzulegen, auf dessen Grundlage interessierte Einrichtungen ihr Angebot bedarfsgerecht erweitern können. Auch für Kinder im Grundschulalter soll ein entsprechendes Angebot geprüft werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei Angebote für Über-Nacht-Betreuungen, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Schichtdienst zum Beispiel in den Krankenhäusern und Ordnungsämtern dringend benötigt werden. Ihnen muss ein verlässliches und pädagogisch sinnvolles Angebot zur vertrauensvollen Betreuung ihrer Kinder gemacht werden.

 

Berlin hat mit dem „Mobilen Kinderbetreuungsservice“ bereits eine für Eltern kostenfreie Möglichkeit der Betreuung außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertagesbetreuungs-Einrichtungen geschaffen. Diese Möglichkeit der bedarfsgerechten Betreuung soll unter Einbeziehung von interessierten Kitas und Kindertagespflegestellen weiterentwickelt und durch alternative Modelle ergänzt werden. Zur Schaffung der notwendigen sicheren Rahmenbedingungen für solche Angebote gehört neben der Überwindung möglicher rechtlicher und tatsächlicher Hürden auch eine auskömmliche Finanzierung interessierter Einrichtungen durch das Land Berlin.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Berliner Senat wird aufgefordert, sichere Rahmenbedingungen für eine bedarfsorientierte Kinderbetreuung in Berlin auszubauen und ein konkretes Konzept zu erarbeiten und vorzulegen, auf dessen Grundlage interessierte Einrichtungen ihr Angebot bedarfsgerecht erweitern können. Auch für Kinder im Grundschulalter soll ein entsprechendes Angebot geprüft werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei Angebote für Über-Nacht-Betreuungen, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Schichtdienst zum Beispiel in den Krankenhäusern und Ordnungsämtern dringend benötigt werden. Ihnen muss ein verlässliches und pädagogisch sinnvolles Angebot zur vertrauensvollen Betreuung ihrer Kinder gemacht werden.

 

Berlin hat mit dem „Mobilen Kinderbetreuungsservice“ bereits eine für Eltern kostenfreie Möglichkeit der Betreuung außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertagesbetreuungs-Einrichtungen geschaffen. Diese Möglichkeit der bedarfsgerechten Betreuung soll unter Einbeziehung von interessierten Kitas und Kindertagespflegestellen weiterentwickelt und durch alternative Modelle ergänzt werden. Zur Schaffung der notwendigen sicheren Rahmenbedingungen für solche Angebote gehört neben der Überwindung möglicher rechtlicher und tatsächlicher Hürden auch eine auskömmliche Finanzierung interessierter Einrichtungen durch das Land Berlin.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Der neue Senat nimmt den Beschluss zur Kenntnis.

Der Senat ist der Auffassung, dass zusätzliche Unterstützungs- und Betreuungsangebote außerhalb der erweiterten Betreuungszeiten in Kindertagesstätten zur Unterstützung von Familien und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie sinnvoll und notwendig sind. Das Land Berlin unterstützt Familien in diesem Sinne im Rahmen der ergänzenden Kindertagespflege und des Modellprojekts MoKiS (Mobiler Kinderbetreuungsservice für Eltern mit besonderen Arbeitszeiten). Hierbei handelt es sich um kindgerechte und familiennahe Angebote im Haushalt der Eltern. Ein solches Setting ist insbesondere in der Über-Nacht-Betreuung von großer Bedeutung. Das Land Berlin greift dazu auf Erfahrungen in anderen Bundesländern zurück und berücksichtigt auch die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, im konkreten Fall die diesbezügliche Stellungnahme zu flexiblen Angebotsformen der Kindertagesbetreuung, siehe http://www.bagljae.de/as- sets/downloads/5b362538/121_flexibilisierung-der-kindertagesbetreuung.pdf.

Mit der Blaulichter gUG gibt es einen seit Dezember 2020 existierender Träger, der in Berlin eine bedarfsorientierte Kita für schichtdienstleistende Eltern gründen will. Im August 2021 wurde die grundsätzliche Eignung des Trägers nach Einreichung der überarbeiteten Konzepte ausgesprochen. Gegenstand weiterer Erörterungen war noch noch die Ausgestaltung des Konzeptes des 24h- Betreuungsmodells. Im Zuge der Gespräche wurden die besonderen Anforderungen dieser Betreuungsform zwischen dem Träger und der Kita-Aufsicht besprochen. Daraus resultierend hat der Träger zunächst Planungen für eine Regel-Kita aufgenommen, um im weiteren Verlauf zu prüfen, inwieweit die Realisierung von erweiterten Betreuungszeiten auch unter Aspekten des Kinderschutzes möglich ist.
Überweisungs-PDF: