22.09.2019
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus von Berlin sowie die sozialdemokratischen Senator*innen und Staatssekretär*innen sollen darauf hinwirken, dass ermöglicht wird, dass auch Privatpersonen mit niedrigem bürokratischem Aufwand (beispielsweise im Rahmen einer Nachbarschafts- oder Haushaltsunterstützung) zur stundenweisen Betreuung von Pflegebedürftigen den Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI nutzen können.
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22.09.2019
Seit Jahrzehnten erleben wir die Öffnung der Gesellschaft, immer mehr Menschen brechen aus den Lebensmodellen der vergangenen Generationen aus und leben in Lebensgemeinschaften verschiedenster Art zusammen.
(Ehe-)Partner*innen und damit oft auch biologische Elternpaare bleiben aus den verschiedensten Gründen nicht (mehr) ein Leben lang zusammen. Viele Kinder wachsen mit ihren biologischen Eltern und den jeweiligen neuen Partner*innen als Bezugspersonen auf. Das Familienrecht muss sich dieser gesellschaftlichen Realität endlich anpassen.
Wir fordern daher, das Familienrecht so anzupassen, dass Kinder mehr als zwei Elternteile haben können mit allen Rechten und Pflichten. Eine Schlechterstellung der Kinder mit mehr als 2 Elternteile beispielsweise bei der Pflege der Eltern ist unzulässig.
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22.09.2019
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich im folgenden Sinne einzusetzen:
Die Personenstandsänderung erfolgt nicht durch eine externe Begutachtung und einen richterlichen Beschluss, sondern durch die Selbstbestimmung der entsprechenden Person. Der Vornamens- und Geschlechtswechsel vollzieht sich durch die Abgabe einer Erklärung beim Standesamt. Die betreffende Person hat im Vorfeld die Pflicht, an einer kostenlosen Beratung zum Thema Geschlechtsidentität, Vornamens- und Personenstandswechsel teilzunehmen.
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22.09.2019
Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, die Europabeautftragten der Bezirke zu stärken.
Der Personalbedarf soll um mindestens 2 Vollzeitstellen erhöht werden. Die Sachmittel müssen entsprechend aufgestockt werden. Folgende Aufgaben sollen besser abgedeckt werden:
- allgemeine Aufklärung über Aufgaben, Zusammensetzung und Verfahren der EU-Organe
- gezielte Informationsweitergabe über bezirks-, landes- und bundesbezogene EU-Projekte
- Organisation und Durchführung von Europa-Veranstaltungen an Bildungseinrichtungen, sozialen Einrichtungen und im öffentlichen Raum
- Öffentlichkeitsarbeit, die den vorangegangenen Aufgaben dienen
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22.09.2019
Der Senat von Berlin soll ab der kommenden Legislaturperiode ein Beteiligungshaushalt (vergleichbar mit Bürgerhaushalt) für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stellen. Die finanzielle Ausstattung des Haushaltstitels soll sich am Bedarf orientieren. Die Mitwirkung und Mitsprache soll entweder über die Kinder- und Jugendparlamente oder über die Kinder- und Jugendbeteiligungsbüros ermöglicht werden. In einem Beteiligungsverfahren dürfen sie vorschlagen, für welche Investitionen das Geld ausgegeben werden darf. Eine Evaluierung soll turnusmäßig stattfinden und der Haushalt bei Bedarf angepasst werden.
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