Antrag 150/II/2019 Einrichtung eines Beteiligungshaushalts für Kinder und Jugendliche mit bedarfsorientierter Finanzierung

Der Senat von Berlin soll ab der kommenden Legislaturperiode ein Beteiligungshaushalt (vergleichbar mit Bürgerhaushalt) für Kinder und Jugendliche zur Verfügung stellen. Die finanzielle Ausstattung des Haushaltstitels soll sich am Bedarf orientieren. Die Mitwirkung und Mitsprache soll entweder über die Kinder- und Jugendparlamente oder über die Kinder- und Jugendbeteiligungsbüros ermöglicht werden. In einem Beteiligungsverfahren dürfen sie vorschlagen, für welche Investitionen das Geld ausgegeben werden darf. Eine Evaluierung soll turnusmäßig stattfinden und der Haushalt bei Bedarf angepasst werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch tätiges Handeln (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT II/2019: Überwiesen an FA IV – Kinder Jugend Familie, FA V – Stadt des Wissens