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Antrag 193/II/2019 Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpfen! Istanbul-Konvention konsequent umsetzen!

22.09.2019

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, wirksame Maßnahmen zu treffen, um das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) wirksam und konsequent umzusetzen.

 

Konkret sollen zur wirksamen Umsetzung der Istanbul-Konvention folgende Maßnahmen ergriffen werden:

 

  1. Die angemeldeten Haushaltsansätze für den Doppelhaushalt 2020/2021, mit denen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen finanziert werden sollen, müssen ohne Kürzung beschlossen werden. Der Ausbau von barrierefreien Schutzplätzen in Frauenhäusern, Zwei-Stufen-Wohnungen und Zufluchtswohnungen muss finanziell sichergestellt werden.
  2. Es müssen zusätzliche Mittel im Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt werden, um die gesundheitliche Versorgung von Mädchen und Frauen, die Opfer von Genitalverstümmelungen wurden, am Standort Berlin („Gesundheitsstadt Berlin 2030“) effektiv zu verbessern. Unabhängig davon müssen die Projekte für den Schutz vor Zwangsehen auch weiter finanziert werden.
  3. Um Präventions- Beratungs- und Schutzangebote wirksam und bedarfsgerecht zu entwickeln und auszubauen, müssen a) die zuständigen Behörden und die Träger der Angebote belastbare Daten nach einheitlichen Vorgaben erheben und b) die Forschung in diesem Bereich ausgebaut werden (Artikel 11 Istanbul-Konvention). Dabei sollten insbesondere folgende Daten erhoben werden: Wie viele Frauen erhalten keine Beratung bzw. keinen Schutzplatz mangels Kapazität bei den Beratungsangeboten und in den jeweiligen Schutzräumen? Wie lange dauert ein Beratungsfall bzw. die Belegung eines Schutzplatzes? Wie viele der betroffenen Frauen sind Frauen mit Behinderung? Um welche Gewaltform handelt es sich (häusliche Gewalt, Cyber-Gewalt oder andere Gewaltformen) und von wem (Geschlecht/Alter) wurde die Gewalt ausgeübt? Wie wirken die einzelnen Präventions- und Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt?
  4. Die genderspezifische Präventionsarbeit zur Vorbeugung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen muss wirksamer werden. Hierzu müssen auch männliche Jugendliche frühzeitig sensibilisiert werden. Dies erfordert ein ressortübergreifendes Zusammenwirken. Insbesondere die für Jugend zuständige Senatsverwaltung und die Landeskommission gegen Gewalt müssen hierbei mitwirken und sich möglichst finanziell stärker beteiligen. Es müssen zusätzlich Maßnahmen ergriffen werden, um die Öffentlichkeit stärker für das Thema zu sensibilisieren. Dies gilt insbesondere für den Bereich der häuslichen Gewalt. Auch innerhalb der Berliner Verwaltung ist ein entsprechendes Bewusstsein zu fördern.
  5. Eine umfassende, datenbasierte Erfolgs- und Wirkungskontrolle der einzelnen Anti-Gewalt-Maßnahmen ist sicherzustellen.
  6. Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats von Berlin werden aufgefordert, entschieden für die Schaffung eines gesetzlichen, bundesweit verankerten Rechtsanspruchs auf einen barrierefreien Schutzplatz im Sinne der Istanbul-Konvention einzutreten. Hierfür sollte das Land Berlin eine Bundesratsinitiative noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen.

 

 

Antrag 169/II/2019 Ersatzlose Streichung des „Werbeverbots” für Schwangerschaftsabbrüche!

22.09.2019

Die SPD fordert die ersatzlose Streichung des § 219 a StGB und die Aufhebung des Fraktionszwanges bei der entsprechenden Abstimmung im Bundestag.

Antrag 174/II/2019 Krankenversicherung für Kinder - Weg mit dem PKV-Prinzip zu Lasten der Kindergesundheit!

22.09.2019

Wir fordern / die SPD tritt ein für:

1)  Das PKV-Prinzip der Kostenerstattung wird für Kinder abgeschafft. Ärzt*innen und andere Leistungserbringer*innen müssen für alle Kinder mit den jeweiligen Versicherungen abrechnen, nicht mit deren Eltern.

2)  Künftig sollen alle Kinder in Deutschland beitragsfrei kranken- und pflegeversichert sein.

 

Antrag 164/II/2019 Zurückdrängen der Renditeorientierung bei Gesundheit und Pflege – staatliche Daseinsvorsorge garantieren statt Kapitalinteressen bedienen!

22.09.2019

Wir fordern / die SPD tritt ein für:

 

1)  Umfassende gesetzliche Regelungen, die Renditeinteressen von Anbietern in der gesamten gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung zurückdrängen;

2)  Vorgaben, dass im Bereich der grundlegenden Daseinsvorsorge keine Anbieter mit Rechtsform(en) mit dem Ziel möglichst hoher Kapitalerträge teilnehmen dürfen;

3)  Gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass im Bereich der Daseinsvorsorge erwirtschaftete „Gewinne“ zwingend im Versorgungssystem verbleiben. Beispielsweise durch die Vorgabe der Gemeinnützigkeit bei Krankenhaus- und Pflegeanbietern oder durch die grundsätzliche Verpflichtung, „Gewinne“ wieder zu investieren;

4)  Alle Regelungsbereiche der Kranken- und Pflegeversicherung müssen künftig auch zum Ziel haben, die Renditemöglichkeiten der Akteure auf ein sozial verträgliches Maß zu begrenzen.

Antrag 158/II/2019 Staatliche Handlungsfähigkeit sichern und Spielräume für Zukunftsinvestitionen erhalten

22.09.2019

Für eine nachhaltige Umsetzung der Bundesschuldenbremse in das Berliner Landesrecht!

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats auf, die Schuldenbremse landesrechtlich so auszugestalten, dass sie eine möglichst antizyklische Finanzpolitik sowie Zukunftsinvestitionen ermöglicht. Dazu gehören Investitionen in die jahrelang vernachlässigte Infrastruktur des Landes Berlin, wie es angesichts einer wachsenden Einwohner*innenzahl erforderlich ist. Vorhandene Handlungsspielräume sind voll auszuschöpfen, um das Investitionsniveau soweit es geht zu erhöhen. Insbesondere sind kreditfinanzierte Investitionen, die durch Extrahaushalte getätigt werden, aus der landesrechtlichen Regelung auszunehmen.