18.08.2023
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrates werden aufgefordert, zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels folgende Gesetzesvorhaben und Maßnahmen anzustrengen:
- Artikel 91a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland über die Mitwirkungsbereiche des Bundes bei Länderaufgaben wird in Abs. 1 um das Gemeinschaftsziel der Klimaanpassung ergänzt.
- Die geplante Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung wird im Deutschen Bundestag beschlossen. Darüber hinaus soll es regelmäßige Berichtspflichten der Bundesregierung an das Parlament zu den Fortschritten bei und der Anwendung von der Klimaanpassungsstrategie geben. Die Überprüfung der Aktualität der Strategie, die im derzeitigen Referentenentwurf des Gesetzes nur alle vier Jahre vorgesehen ist, soll mithin weit regelmäßiger erfolgen.
- Das „Zentrum Klimaanpassung”, das dem Bundeswirtschaftsministerium untersteht, soll um die notwendigen finanziellen Ressourcen und personellen Kapazitäten aufgestockt werden, die das Zentrum dazu befähigen, Träger öffentlicher Aufgaben in Sachen der Klimaanpassung ausreichend beraten zu können. Es soll dann einen Anspruch auf Beratung geben.
- Ferner braucht es für zukünftige Schäden durch Extremwettereignisse einen Mechanismus, der verhindert, dass Opfer aus unterschiedlichen Bundesländern und Regionen – gravierend – unterschiedliche Hilfen bekommen. Konkret muss der Gesetzgeber eine Grundlage dafür schaffen, dass es in Notsituationen nicht willkürlich unterschiedliche Nothilfen für die jeweiligen Betroffenen gibt, sondern etwa einen Mindeststandard bei finanziellen Hilfen und Verfahren in bestimmten Situationen, die etwa in einem Katalog ausgestaltet werden könnten.
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18.08.2023
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, zu prüfen, inwieweit es technisch leistbar und verfassungsrechtlich tragfähig ist, ein rechtliches Instrument zu entwickeln, mit dem sich der Unterhalt von dazu gesetzlich Verpflichteten von staatlichen Stellen direkt vom Arbeitgeber abführen und dem Unterhaltsberechtigten zuleiten lässt. Dies darf nicht zu Leistungseinschränkungen der Unterhaltsberechtigten führen.
Wenn ein solches Instrument gefunden wird, werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages beauftragt, die dafür zuständigen Ministerien per Gesetz zu Verordnungen zu ermächtigen, die die Einrichtung und Ausübung der nötigen Kompetenzen möglich machen. Insbesondere soll nach dem Vorbild Bayerns eine Zentralstelle (entweder des Bundes oder der jeweiligen Bundes-länder) eingerichtet werden, um die logistische Arbeit besser leisten zu können. Die Zentralstelle(n) soll(en) auch eingerichtet werden, wenn sich der oben genannte Vorschlag nicht realisieren lässt, um insbesondere für eine bessere Verfolgung von Unterhaltssäumigen zu sorgen.
Mithin soll geprüft werden, ob und inwieweit eine Schärfung der bereits vorhandenen strafrechtlichen Instrumente bei widerrechtlich und in besonders verwerflicher Art und Weise (§ 170 StGB) unterhaltsverweigernden Personen verhältnismäßig und zielführend sind. Die generelle Unterstrafestellung der widerrechtlichen und vorsätzlichen Vorenthaltung von Unterhalt gegenüber dem sorgerechtlich verantwortlichen Elternteil des Kindes sollte geprüft werden.
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18.08.2023
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und in der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus mögen sich für folgende Regelungen auf Landesebene einsetzen und zur Umsetzung bringen.
Die Videoüberwachung an den Fahrradstellflächen an U- und S-Bahnhöfen soll umgehend umgesetzt werden. Die Sicherheitsbehörden müssen hierbei durch effiziente und intelligente Kameratechnik rechtssicher unterstützt werden, die speziell geeignet ist, Fahrraddiebstähle und Vandalismus zu erkennen und effizient zu verfolgen.
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18.08.2023
Die SPD-Bundestagsabgeordneten werden aufgefordert, sich für eine Besteuerung nach Staatsbürgerschaft einzusetzen.
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18.08.2023
Die sozialdemokratische Fraktion im Bundestag möge sich dafür einsetzen, dass die künftige Vergabe von Hochschul-Fördermitteln (Bund, DFG) an höhere Zwecke gebunden wird.
Hierunter könnte u.a. die Schaffung von unbefristeten Stellen im Hochschulmittelbau, alternativen Qualifizierungsstellen, die eine Entfristung im Hochschulbildungssystem ermöglichen, die Schaffung von mehr Studienplätzen bei von Fachkräftemangel betroffenen Studiengängen oder die Digitalisierung des Universitätssystems fallen.
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