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Antrag 155/I/2024 Koalitionsvertrag in leichter Sprache

21.04.2024

Im Sinne der Inklusion und Partizipation aller Bürger*innen Berlins möchten wir darauf hinweisen, dass der aktuelle Koalitionsvertrag nicht in leichte Sprache übersetzt wurde. Wir fordern daher, dass die SPD AGH-Fraktion und die jeweils zuständigen Parteigremien sich in Absprache mit dem/n Koalitionspartner/n für folgende Forderungen einsetzt:

 

  1. Der aktuelle Koalitionsvertrag soll so schnell wie möglich in leichte Sprache übersetzt werden.
  2. Zukünftige Veröffentlichungen von ähnlicher Wichtigkeit sollen direkt bei Veröffentlichung in leichte Sprache zur Verfügung gestellt werden.
  3. Es soll geprüft werden, ob weitere wichtige Dokumente in leichte Sprache übersetzt werden müssen.
  4. Ebenfalls umzusetzen und kontinuierlich zu überprüfen sind alle weiteren Notwendigkeiten, barrierefreie Zugänge zu Informationen für die Öffentlichkeit herzustellen.

 

Antrag 121/I/2024 Berlin braucht eine Qualitätsinitiative für Willkommensklassen und die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund!

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sich für eine landesweite „Willkommensstrategie für schulpflichtige Kinder und Jugendliche“ einzusetzen. Dazu sollen noch im Jahr 2024 neue Standards von Integrations- und Bildungsangeboten in Willkommensklassen an Regelschulen etabliert werden mit denen schnell und unverzüglich nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ, mit belastbaren Konzepten und zukunftsweisend den Bedarfen von zugewanderten Kindern und Jugendlichen begegnet wird. Ziel ist mit definierten Kriterien und mit Blick auf langfristige Wirkungsziele effektiv, effizient und lernend zu arbeiten.

 

Berlin ist sich der besonderen Verantwortung bewusst und entwickelt wegweisend und zielführend das Angebot von Willkommensklassen und begleitend für Regelklassen mit einem integrativen, partizipativen und gerechten Anspruch fort. Es bedarf einer Reform des Landeskonzeptes zur Integration von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, einer Initiative und einer Finanzierung, die sich ressortübergreifend versteht und die Bezirke einschließt. Dafür sollen insbesondere folgenden Reformen Berücksichtigung finden:

 

  • Willkommensklassen sind auf eine bessere schulgesetzliche Grundlage zu stellen. Diese hat ausgehend vom Recht auf Bildung die Anbindung an eine Regelschule, die Aufnahme in eine Willkommensklasse und den Übergang in eine Regelklasse sowie verbindliche Rahmenlehrpläne und Verweildauern zu regeln. Bezüglich § 15 SchulG ist klarzustellen, dass die Angebote Teil des Regelsystems sind und eine Beschulung an separaten Filialstandorten auszuschließen ist. Die Regelung gilt ebenfalls für Schulen in privater Trägerschaft. Gleiche Rahmenbedingungen und Zugänge zu Unterstützungsangeboten ohne administrative Hürden und Unterschiede durch Rechtskreise sind für alle Willkommensschüler*innen zu etablieren.
  • Insbesondere sind der Sprachstand und weitere Fachkenntnisse zu erfassen und die Schüler*innen entsprechend ihrer Kenntnisse einer Willkommensklasse zuzuordnen. Dabei sind insbesondere die sogenannten Alphabetisierungsklassen auszubauen. Dadurch können Ressourcen zielgerichteter eingesetzt werden. Die Muttersprache ist als zweite Fremdsprache anzuerkennen.
  • Entsprechend sind Willkommensklassen mit verbindlichen Curricula auszustatten, die den unterschiedlichen Bedarfen und den altersgemäßen Ansprüchen gerecht werden. Dabei soll vor allem auf Fachunterricht geachtet werden und nicht nur der Sprachunterricht im Fokus liegen. Die Curricula orientieren sich an den Notwendigkeiten des Spracherwerbs unter Berücksichtigung von Sprachstand und weiteren Kenntnissen und der Integration in das Regelschulsystem. Angebote und Formen des sozialen Lernens sind dabei unbedingt zu berücksichtigen.Lebensweltliche Bezüge und Bildungsangebote mit Zielen der kulturellen und sozialen Teilhabe sind unbedingt einzuarbeiten.
  • Multiprofessionelle Teams: Das Zusammenwirken von psychologischer Unterstützung, Sozialarbeit, schulischer und außerschulischer Bildung, Kultur- und Freizeitpädagogik soll genannte Ansprüche umsetzen und insbesondere auch den individuellen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler Rechnung tragen und ein ganzheitliches Lernumfeld schaffen. In den Schulen mit Willkommensklassen werden Willkommens-/Integrations-Teams verbindlich eingerichtet. Diese sollen fachlich und jahrgangsübergreifend die Bildungsverläufe von migrierten Schülerinnen und Schülern beobachten und Angebote koordinieren, die zu positiven Bildungsverläufen beitragen.
  • Qualität in Fachlichkeit und Struktur: Wirkungsziele, Qualitätssicherung und Reflektion sind sicherzustellen. Definierte Wirkungsziele und notwendiges pädagogisches Handeln müssen fortlaufend beobachtet und reflektiert werden. Unbedingt zu beachten ist der Anschluss der multiprofessionellen Teams an Kollegien der jeweiligen Bestandsschulen. Das Personal ist themensensibel zu beraten. Entsprechend sind Fort- und Weiterbildungsangebote bereitzustellen. Unterschiedliche Sprachniveaus, insbesondere auch von Einfachlehrkräften, sind flexibel und bedarfsorientiert anzuerkennen. Die Verträge des Personals sind zu entfristen. Fachlichen Beratung und Begleitung von multiprofessionellen Teams ist aus dem Bestand heraus personell und inhaltlich nicht umsetzbar. Die geforderte Multiprofessionalität erfordert deshalb eine zusätzliche koordinierende Stelle.
  • In diesen multiprofessionellen Teams, die unmittelbar und operativ mit den Schülerinnen und Schülern arbeiten, sollen neben entsprechend aus- und fortgebildeten Lehrkräften ebenfalls Fachkräfte von Bildungsdienstleistern, sozialen und psychologischen Diensten, aus- und fortgebildetes Personal aus Herkunftsländern und wissenschaftlicher Begleitung zusammenwirken. Eine „Patchwork-Struktur“ der Unterstützung ist dabei unbedingt zu verhindern, es gilt das Prinzip der „Unterstützung und Begleitung aus einer Hand“. Es gilt Chancen und Möglichkeiten zu nutzen, auch außerschulische Räume, zum Beispiel Räume von Bildungsdienstleistern, in Planungen einzubeziehen.
  • Elternarbeit ist ein verbindlicher Bestandteil des Angebotes. Willkommensschüler*innen und ihre Familien haben einen Rechtsanspruch auf Beratung.

 

Eine erste Umsetzung soll mit dem Schuljahresbeginn 24/25 und mit dem Schwerpunkt an den Großunterkünften beginnen. Auch für diese ist eine Beschulung an gemeinsamen Standorten mit Regelklassen zu etablieren. Zeitnah ist eine flächendeckende Übertragung zu prüfen. Es bedarf hier einer Initiative, Finanzierung und Problemlösungsstrategie, die sich ressortübergreifend versteht.

Antrag 118/I/2024 Keine Einführung einer diskriminierenden Bezahlkarte für Asylsuchende in Berlin

21.04.2024

Die Mitglieder der SPD im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert,

  1. die Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende zu stoppen,
  2. sicherzustellen, dass auch Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung einen einfachen Zugang zu einem kostenfreien Basiskonto erhalten, welches ihnen Zugriff auf staatliche Geldleistungen ermöglicht.

 

Antrag 120/I/2024 Briefkästen für Gemeinschaftsunterkünfte

21.04.2024

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) dafür einzusetzen, dass in allen in Berlin im Auftrag des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) betriebenen Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete Briefkastenanlagen für deren Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung gestellt werden.

Antrag 142/I/2024 Gleichberechtigte Vorsorge zur sexuellen Gesundheit sicherstellen

21.04.2024

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert alle nötigen Gesetze und Verordnungen so anzupassen, dass anlasslose Tests, die zur Vorsorge gegen die Übertragung und die Erkennung von sexuell übertragbaren Infektionen dienen, einmal alle drei Monate, grundsätzlich für alle Menschen von der Krankenkasse übernommen werden. Alle darüberhinausgehenden Einschränkungen, insb. aufgrund von Alter, Genderidentität, körperlichen Merkmalen, sexueller Identität oder sexuellen Praktiken, entfallen. Hierbei soll vor allem der Zugang zu dieser präventiven Form der Gesundheitsversorgung für cis Frauen ermöglicht und gesichert werden.