21.04.2024
Weiterleitung an die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag:
Die SPD wird weiterhin die Zielsetzung verfolgen, dass durch eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften das System der zweigliedrigen Kranken- und Pflegeversicherung (privat neben gesetzlich) abgeschafft wird. Private Kranken- und Pflegeversicherung können als zusätzliche Versicherungen bestehen bleiben. Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag möge diese Änderung mittels Gesetzesinitiativen durchsetzen.
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21.04.2024
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, der im Koalitionsvertrag formulierten Forderung nach einer Ausweitung des Bundeselterngeldgesetzes für Pflegeeltern nachzukommen. Dies sollte aktuell und dringend durch eine Unterstützung der Bundesratsinitiative aus Schleswig-Holstein zum Ausdruck gebracht werden.
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21.04.2024
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus sowie im Senat werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Prozess der Antragstellung beim Elterngeld so gestaltet wird, dass auf Wunsch der Antragstellenden nach Eingang des Antrags und einer vereinfachten Plausibilitätsprüfung (z.B. Vorliegen einer Geburtsurkunde) der Mindestsatz für das Elterngeld als Vorschuss ausgezahlt wird, bis der Antrag bearbeitet und die Höhe des Elterngelds festgestellt wird.
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21.04.2024
Die SPD-Mitglieder in allen Landesparlamenten, im Bundestag sowie in der Bundesregierung werden aufgefordert, die Finanzhilfen für die Palästinensergebiete zu überprüfen und lediglich die Unterstützung ausschließlich humanitärer Projekte zuzulassen. Die Hilfen sollen direkt bei den Menschen in den Palästinensergebieten ankommen und zur Verbesserung ihrer Lebenssituation beitragen. Es muss mit allen Mitteln verhindert werden, dass etwaige Hilfsgelder über Umwege für die Unterstützung der Terrororganisation Hamas, für Antisemitismus oder den Kampf gegen die Existenz des Staates Israel verwendet werden.
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21.04.2024
Die SPD-Mitglieder im Bundestag, der Bundesregierung und allen Landesvertretungen werden aufgefordert, sich für eine Reform der Pflegeversicherung einzusetzen. Ziel ist, die Eigenbeteiligung in der Voll-Pflege vom ersten Monat an auf Beträge unter 1500 Euro und maximal 80 Prozent der Nettoeinkünfte zu verringern.
So kann erreicht werden, dass viele pflegebedürftige Menschen zu- künftig nicht mehr schon nach wenigen Monaten ihre Rücklagen aufgebraucht haben und in die Sozialhilfe fallen.
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