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Antrag 21/II/2021 Modernisierungsumlage für seit 2018 erworbenen landeseigenen Wohnungsbestand begrenzen!

9.11.2021

Die SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses wird aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen als auch bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften dafür einzusetzen, dass Sanierungs- und damit einhergehende Modernisierungsmaßnahmen auf den seit 2018 erworbenen, landeseigenen Wohnungs-Immobilienbestand nur 20% der ortsüblichen Modernisierungsumlage für Mieter*innen ausmachen dürfen. Das soll für den gesamten Zeitraum der angedachten Modernisierungsumlage auf den Mietpreis Anwendung finden. Die verbleibenden Kosten der Modernisierung müssen anderweitig subventioniert werden.

Antrag 22/II/2021 Wohnungsgenossenschaften zur sozialen Stabilität in Berlin einbeziehen

9.11.2021

Das Land Berlin soll Wohnungsbaugenossenschaften landeseigene Flächen zu angemessenen Preisen überlassen, so dass diese sozial, als auch wirtschaftlich vermieten können. Des weiteren soll die Möglichkeit für Wohnungsbaugenossenschaften geschaffen werden Erbpachtmodelle in Anspruch zu nehmen, an deren Vertragsende eine Kaufoption eingeräumt wird.

Die Bedingungen für diese Maßnahmen sollen gemeinsam mit den Genossenschaften ausgehandelt werden. Im Zentrum dieses Aushandlungsprozesses steht die soziale Verträglichkeit der Maßnahmen.

Antrag 23/II/2021 Langfristige Sicherung der Wasserversorgung Berlins - Für Trinkwasser, Straßenpumpen und Planschen im Kiez sowie für die Bewässerung des Stadtgrüns

9.11.2021

Die SPD-Fraktion der BVV Mitte, die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses sowie die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken darauf hinzuwirken, dass zur mittel- und langfristigen Sicherung der Wasserversorgung für die Bezirke relevanten Projekte und Einrichtungen der Freizeitgestaltung und direkten Privatentnahme die dafür benötigten Mengen in den Planungen des Senats, insbesondere im „Masterplan Wasser“ explizit berücksichtigt und aufgeführt werden. Weiterhin sollen das Berliner Abgeordnetenhaus und der Senat zu einer parlamentarischen Versammlung „Wasser“ bestehend aus den Mitgliedern der Umweltausschüsse der ostdeutschen Landtage einladen, um die Bedürfnisse und Problemlagen der Länder für die Öffentlichkeit transparent darzulegen und gemeinsame Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Antrag 24/II/2021 Mietspiegel gerecht gestalten – Mieter*innen entlasten

9.11.2021

Zur Bestimmung der zulässigen Miethöhe und Begründung von Mieterhöhungsverlangen im Rahmen des Mietspiegels, sollen Merkmale, für die bereits eine Modernisierungsumlage erhoben wird, nicht länger als Wohnwerterhöhend eingeordnet werden können. Das betrifft insbesondere den Energieverbrauchskennwert sowie die Einordnung über den Gebäudestandard wie z.B. die Dämmung zusätzlich zur vorhandenen Bausubstanz und die Heizanlage. In den meisten Fällen werden die Modernisierungsmaßnahmen, die überhaupt erst den wohnwerterhöhenden Zustand herstellen, über die Modernisierungsumlage von den Mieter*innen bezahlt. Die Mieter*innen leisten damit bereits einen Beitrag zum Gebäudeerhalt und für den Klimaschutz. Es ist nicht einzusehen, dass Mieter*innen dafür noch einen zusätzlichen Aufschlag im Rahmen der Spanneneinordnung zahlen sollen.

 

Zusätzlich fordern wir eine gesetzliche Regelung, die einen Katalog für zeitgemäßen Standard von Wohngebäuden definiert. Hierzu gehören z.B. angemessene Stellflächen für Fahrräder. Das Erfüllen von zeitgemäßen Standards soll ebenfalls nicht als wohnwerterhöhend eingeordnet werden können. Damit Vermieter*innen ausreichend motiviert sind, zeitgemäße Standards herzustellen, soll das Unterschreiten der Standards als wohnwertmindernd eingeordnet werden.

Antrag 25/II/2021 Die angespannte Lage der kieznahen Gewerbetreibenden verbessern!

9.11.2021

1. Wir fordern zur Schaffung von mehr Transparenz die Entwicklung und Einführung eines Gewerbemietspiegels, mit folgenden Kriterien:

 

  • Der Gewerbemietspiegel soll neben der Höhe der Gewerbemieten auch Auskunft über den Leerstand von Gewerberäumen geben. Leerstehende Gewerbeeinheiten sind derzeit überall sichtbar.
  • Die Festlegung angemessener Gewerbemieten muss durch bezirks- und quartiersbezogenen Kriterien, die durch Beschlusslagen gesteuert werden können, erfolgen. Entsprechende Kriterien sind durch breite und repräsentative Beteiligungsprozesse zu definieren. Als leitende Kriterien sind Faktoren der Daseinsvorsorge und Angespanntheit der Gewerbemietentwicklung analog zur Ausweisung von Milieuschutzgebieten zu verfolgen.
  • Es soll eine inhaltliche Bestimmung von Gewerbequalität im Interesse der Wohnenden geben. Hierzu soll zusammen mit der Wohnbevölkerung Kriterien entwickelt werden, welche Gewerbeeinheiten bevorzugt zu schützen sind. Die Auflagen gegen Wettbüros und Spielhallen sind zu verschärfen.

 

2. Darüber hinaus fordern wir:

 

  • Bei Gewerbemietenden sollen in Analogie zur Debatte des Nettoeinkommens für Wohnungsmietende geprüft werden, inwiefern der erwirtschaftete Umsatz und das Einkommen der Beschäftigten und Selbständigen in ein angemessenes Verhältnis zur Miethöhe gesetzt werden kann. Es bedarf einer Berücksichtigung der individuellen ökonomischen Situation des Gewerbetreibenden bei Miethöhe und Mieterhöhungen.
  • Bei bereits länger leerstehenden Gewerbeimmobilien soll es klare zeitliche und inhaltliche Kriterien für eine neue Nutzungen geben. Priorisiert werden sollen Neuvermietungen an Träger mit sozialen Funktionen (z.B. Kitas).