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Antrag 222/II/2019 Versprechen einer Humanitären Migrationspolitik einhalten und Verwaltungsspielräume nutzen

22.09.2019

Wir fordern die Berliner SPD und ihre sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, die führende Rolle Berlins für eine progressive und humane Migrationspolitik in Deutschland beizubehalten. Deshalb müssen Partei und Senat alle Möglichkeiten und Spielräume nutzen, um auch nach dem Migrationspaket weiterhin eine erkennbar sozialdemokratische und humanitäre Migrationspolitik umzusetzen. Berlin ist daher aufgefordert mit ihrer ausführenden Landesbehörde steuernd Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

 

Bei der Umsetzung des Migrationspaketes und des neuen Staatsbürgerschaftsrechts sind Härten zu vermeiden und entsprechende Ausführungsvorschriften auf Landesebene für die Berliner Ausländerbehörde bzw. für das künftige Landesamt für Einwanderung zu erlassen, solange diese den Regelungen des Bundesministeriums für Inneres nicht entgegenstehen.

 

Bei den Ausführungsvorschriften zum „Geordneten Rückkehr-Gesetz“ ist darauf zu achten, dass:

  1. die im Gesetz vorgesehene bis zu 18-monatige Abschiebehaft in Berliner Justizvollzugsanstalten nicht durchgeführt wird.
  2. gleichzeitig aber auch die in Berlin möglichen Direktabschiebungen nicht als Ersatz für die Abschiebehaft ausgeweitet werden
  3. keine Familien mit minderjährigen Kindern in Abschiebehaft genommen werden.
  4. keine Auflagen zum nächtlichen Aufenthalt in Flüchtlingsunterkünften erlassen
  5. ausreisepflichtige Familien mit minderjährigen Kindern bis zur Ausreise stets weiterhin Asylbewerberleistungen erhalten.
  6. keine Absenkung des Afenthaltsstandards vorgenommen wird, wie sie im Gesetz für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG mit einer quasi „Duldung light“ vorgesehen ist, wenn die betroffenen Personen glaubhaft machen können, warum sie ihre Staatsbürgerschaft mangels entsprechen- der Dokumente nicht nachweisen können.
  7. Das Recht auf die Unversehrtheit der Wohnung und Privatsphäre müssen gewahrt
    Durchsuchungen dürfen daher, auch in Flüchtlingsunterkünften, nur auf
    richterlichen Beschluss erfolgen

 

Antrag 201/II/2019 Ein Demokratiefördergesetz für Berlin

22.09.2019

Berlin braucht ein Demokratiefördergesetz. Nachhaltige Präventionsarbeit braucht einen langen Atem. Die wertvolle demokratiefördernde Arbeit vieler zivilgesellschaftlicher Träger in Berlin muss planungssicher und nachhaltig gefördert werden. Auf ihre Präventionsarbeit für Demokratie und gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie Antisemitismus und Rassismus ist Berlin angewiesen. Deshalb sollen die entsprechenden Programme und Aufgaben – insbesondere für die Bildungs- und Jugendarbeit, Mobile Beratungsarbeit, die Opferberatung sowie die Dokumentation– in einem Gesetz gebündelt und verankert werden.

Antrag 216/II/2019 Mit strategischer IT-Beschaffung zu digitaler Souveränität

22.09.2019

Die öffentliche Verwaltung setzt bei der Erledigung fast aller ihrer Aufgaben auf Informationstechnologie ein. Dabei ist die Verwaltung so abhängig von großen Hard- und Softwareherstellern sowie IT-Beratungen, dass sie kaum noch Herr ihrer eigenen IT ist. Nach einer aktuellen Studie des IT-Beauftragten der Bundesregierung (08/2019, auf https://cio.bund.de) ist auch die Bundesverwaltung  in allen Schichten des Software-Stacks von wenigen Software-Anbietern stark abhängig. Der Markt ist danach auf wenige Anbieter konzentriert, obwohl auch nach der Studie vergleichbare Alternativen am Markt verfügbar sind. Im Ergebnis werden vor allem eingeschränkte Informationssicherheit und datenschutzrechtliche Unsicherheit als kritisch bewertet, beides Punkte, die die digitale Souveränität des Staates gefährden. Je tiefer proprietäre Schnittstellen und Datenformate bei der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung in die öffentlichen IT-Systeme integriert werden, desto unauflöslicher werden die Abhängigkeiten. Um die digitale Souveränität des Staates auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene wiederherzustellen und zu erhalten, muss öffentliche IT strategischer beschafft werden.

1. Digitale Souveränität zum ausdrücklichen Sekundärziel der öffentlichen IT-Beschaffung erklären

IT-Beschaffungen haben die langfristige Handlungsfreiheit der öffentlichen Verwaltung zu maximieren. Dies ist als Vergabekriterium in sämtliche IT-Vergabeverfahren aufzunehmen. Dies bedeutet insbesondere die positive Bewertung niedriger Migrationskosten zu alternativen Dienstleistern und IT-Lösungen durch die Nutzung offener Standards für Datenformate und Schnittstellen sowie die Bereitstellung von Migrationswerkzeugen (Reduzierung sog. Lock-In-Effekte).

 

2. Klare Aufgabenverteilung und Strukturen für die strategische IT-Beschaffung schaffen

Die für IT-Steuerung zuständigen Stellen der öffentlichen Verwaltung werden mit Mandat und Ressourcen für eine strategische IT-Beschaffung ausgestattet und werden somit zu „Kompetenzzentren für strategische Beschaffung“. Klar definierte Aufgabe dieser Stellen muss unter anderem sein, die langfristige strategische Relevanz jedes IT-Beschaffungsvorgangs zu bewerten. Die IT-Vergabestellen einzelner Behörden sind als Serviceeinheiten hierfür nicht ausreichend ausgestattet und können entsprechendes Know-How nicht aufauen. Die einzurichtenden Kompetenzzentren für strategische Beschaffung informieren, setzen Standards zur Vorbereitung und Umsetzung von strategischen Beschaffungsprojekten, entwickeln neue Lösungen und stärken die Akteure mit dem Aufbau eines Expertennetzwerks. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere das Betreiben einer Plattform mit Informationen und Praxishilfen zum Thema Strategische Beschaffung, die Entwicklung von Standards wie Leitfäden, Musterverträgen und Berechnungshilfen zur Vorbereitung und Umsetzung von entsprechenden Beschaffungsvorhaben und die Vernetzung regionaler Akteure.

 

3. Anbietervielfalt und Softwareökosysteme pflegen

Die staatliche IT-Beschaffung muss aktiv die Anbietervielfalt in staatlich relevanten Software-Bereichen pflegen. Hierzu sind beispielsweise innovative Vergabeinstrumente wie Innovationspartnerschaften und die vorkommerzielle Auftragsvergabe geeignet. Dies fördert einerseits den IT-Mittelstand und andererseits die digitale Souveränität durch Alternativanbieter. Ein weiteres Mittel des Vergaberechts das dazu stärker genutztz werden soll, ist die Aufteilung von größeren Aufträgen in Mengenlose. Bund und Länder müssen künftig auf die an vielen Stellen bereits bestehenden bestehende Open-Source Software-Lösungen mit umfangreicher Funktionalität zurückgreifen und den eigenen Entwicklungsaufwand dadurch begrenzen. Der Aufbau von Kompetenzen für die Wartung und Anpassung von Software, für die Interaktion mit OSS-Communities oder für die Steuerung externer Dienstleister ist aber auch bei der Nutzung bestehender Lösungen notwendig. Es muss entsprechendes Wissen zB durch Schulungen für strategische Beschaffung bei den Mitarbeiter*innen geschaffen werden. Die SPD unterstützt auch in diesem Zusammenhang die Inititative „Public Money Public Code“, wonach mit öffentlichen Geldern finanzierte Softwareentwicklungen  grundsätzlich unter einer Freie-Software- und Open-Source-Lizenz veröffentlicht werden sollen.

 

4. Hard- und Softwaresysteme modular gestalten

Die IT-Systeme der öffentlichen Verwaltung sind vorzugsweise modular zu gestalten, so dass nach dem Baukastenprinzip Funktionen ergänzt, repariert oder ausgetauscht werden können. Durch die Nutzung offenen Quellcodes und offener Schnittstellen können diese Bausteine auch durch unterschiedliche Anbieter hergestellt werden, was Handlungsfreiheit des Staates erhöht. Die freie Verfügbakeit des Quellcodes kann auch dazu führen, dass andere Verwaltungen oder Unternehmen Module ergänzen oder erweitern, die dann bei Bedarf wiederum auch von der ursprüngich erstellenden Verwaltung genutzt werden kann.

 

5. In Freie Software für die öffentliche Verwaltung investieren

Die öffentliche Hand beschafft und entwickelt bevorzugt Freie Software. Freie Software sichert digitale Souveränität,da sie die Gefahr von Lock-In-Effekten senkt und gute Voraussetzungen für modulare Softwarearchitekturen bietet.

 

6. Fairen und nachhaltiger Handel bei IT-Beschaffung fördern

„Think global, act local“ – es hat globale Auswirkungen, welche IT beschafft wird. Künftig sollen daher bei öffentlichen IT-Beschaffungen Arbeits- und Umweltbedingungen in der Produktion noch stärker Gewichtung bei der Vergabeentscheidung finden, um die Arbeitsbedingungen der Menschen, die sie herstellen zu verbessern, umweltverträgliche Materialien zu verwenden und Energieverbräuchezu senken. Hierzu sollten gute Praktiken der nachhaltigen Beschaffung in einzelnen Bundesländern und Kommunen ermittelt, zur Nachahmung empfohlen sowie in der Bundesverwaltung repliziert werden.

Antrag 218/II/2019 Netzausbau im Mobilfunk stärken

22.09.2019

Egal ob im ländlichen Bereich oder in der Stadt – Handygespräche brechen ab, mobiles Internet fehlt oft flächendeckend. Der private Mobilfunkmarkt hat in vielen Bereichen beim Netzaufbau versagt. Aufgrund des lückenhaften Netzausbaus für Mobilfunknetze fordern wir eine hohe Priorität und Beschleunigung des Ausbaus der 4G/5G- Netze.

 

1. Zustand der Netzabdeckung ermitteln

Wo wirklich Funklöcher bestehen, ist derzeit nicht mit eindeutig zu ermitteln. Deshalb soll mit den folgenden Maßnahmen die Datenlage verbessert werden:

1a) Mobilfunkanbieter dazu veranlassen, ihr Netzabdeckungskarten zusammenzuführen bzw. in einem zusammenführbaren Format bereitzustellen. So kann die infrastrukturelle Anbieterseite dargestellt werden.

1b) Komplementäre eigene Messungen der Bundesnetzagentur zur Netzabdeckung und Dartstellung im Breitbandatlas.

1c) Datennutzungsvereinbarungen zwischen Bundesnetzagentur und bedeutenden Diensteanbietern wie Google oder Facebook, Cloudanbietern wie Amazon und Content Delivery Networks wie Akamai zu Netzverfügbarkeit und Datendurchsatzraten je Ort, um die Nutzer:innenerfahrung systematisch und automatisiert zu erfassen.

1d) Es wird ein transparentes und regelmäßiges Monitoring eingeführt zu Netzausbau, das bei Nichteinhaltung der Ausbauvorhaben unmittelbare Rückmeldung an zuständige Stellen gibt.

 

2. Gemeinsame Nutzung von Infrastruktur fördern

Die gemeinsame Nutzung von Mobilfunkmästen durch mehrere Mobilfunkanbieter ist durch geeignete Maßnahmen zu erzielen, z.B. durch Einführung von nationalem Roaming auch für 4G und entsprechender Vergütung des Betreibers durch die den Mast nutzenden Betreiberunternehmen.

3. Ausbau der Mobilfunknetze
Der Ausbau der Mobilfunknetze muss eine hohe Priorität erhalten und der Ausbau der 4G/5G- Netze beschleunigt werden. Die Mobilfunkanbieter müssen ihre Netze dort ausbauen, wo dauerhaft relevante Nachfrage besteht. Die Nachfrage soll auch durch Förderprogramme gestärkt werden, die Unternehmen in unterversorgten Regionen den Internetanschluss via 4G/5G-Mobilfunkzu vergünstigen. In Bereichen, in denen der Mobilfunkmarkt weiterhin versagt, muss ein staatliches Infrastrukturausbau-Programm gestartet werden.

 

4. Verbindungstechnologien zusammen denken
4a) Förderung des Glasfaserausbaus in Regionen mit schlechter Mobilfunkversorgung, insbesondere als Vorleistung zur Erschliessung neuer Mobilfunkstandorte durch Mobilfunkanbieter und als Grundlage alternativer Internetzugänge (WLAN, neue drahtlose Verfahren beispielsweise im 26-GHz-Band), indem ein Programm zum Anschluss öffentlicher Einrichtungen wie Rathäusern, Schulen oder Gesundheitseinrichtungen aufgelegt wird.

4b) Die Mobilfunkanbieter sollen dazu veranlasst werden, Technologien wie „Voice over LTE“ und „WLAN Call“ generell zu gestatten, um die Netze zu entlasten und für die Bürger:innen eine nahtlose Mobilfunkerfahrung zu ermöglichen.

4c) Förderung – auch finanzielle – öffentlicher WLAN-Hotspots und Freifunk-Initiativen, um die Mobilfunkzellen in ländlichen Gemeinden zu entlasten.

 

5. Zukünftige Frequenznutzung flexibilisieren
Weiter steigender Frequenzbedarf kann auch durch räumlich und/oder zeitlich begrenzte Vergabe von Frequenzbereichen entsprechend dem Bedarf einzelner Mobilfunkanbieter gedeckt werden. Die Bundesnetzagentur und die Mobilfunkprovider sollen sich auf die dafür notwendigen komplexen Netzmanagement-Prozesse vorbereiten, wobei eine Lösung für das dicht besiedelte Europa zum weltweiten Vorbild werden kann.

Antrag 210/II/2019 Resolution: „Upskirting“ verbieten, verfolgen und bestrafen!

22.09.2019

Die SPD teilt uneingeschränkt die Auffassung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, dass das heimliche unter den Rock-Fotografieren ein widerlicher Eingriff in die Intimsphäre ist und unterstützt ihr Vorhaben für einen Gesetzesentwurf zu Verbot und Bestrafung des sogenannten upskirting.

 

Das geltende Recht ahndet upskirting lediglich als Ordnungswidrigkeit, wenn überhaupt. Dies reicht nicht aus, um die Betroffenen effektiv zu schützen und die Tat angemessen zu bestrafen.

 

Der Gesetzentwurf soll eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung auch ohne Antrag der Opfer ermöglichen. Ein Verbot samt Strafbarkeit ist längst überfällig und schließt eine weitere Lücke im Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.