Antrag 210/II/2019 Resolution: „Upskirting“ verbieten, verfolgen und bestrafen!

Status:
Annahme

Die SPD teilt uneingeschränkt die Auffassung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, dass das heimliche unter den Rock-Fotografieren ein widerlicher Eingriff in die Intimsphäre ist und unterstützt ihr Vorhaben für einen Gesetzesentwurf zu Verbot und Bestrafung des sogenannten upskirting.

 

Das geltende Recht ahndet upskirting lediglich als Ordnungswidrigkeit, wenn überhaupt. Dies reicht nicht aus, um die Betroffenen effektiv zu schützen und die Tat angemessen zu bestrafen.

 

Der Gesetzentwurf soll eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung auch ohne Antrag der Opfer ermöglichen. Ein Verbot samt Strafbarkeit ist längst überfällig und schließt eine weitere Lücke im Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD teilt uneingeschränkt die Auffassung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, dass das heimliche unter den Rock-Fotografieren ein widerlicher Eingriff in die Intimsphäre ist und unterstützt ihr Vorhaben für einen Gesetzesentwurf zu Verbot und Bestrafung des sogenannten upskirting.

 

Das geltende Recht ahndet upskirting lediglich als Ordnungswidrigkeit, wenn überhaupt. Dies reicht nicht aus, um die Betroffenen effektiv zu schützen und die Tat angemessen zu bestrafen.

 

Der Gesetzentwurf soll eine staatsanwaltschaftliche Ermittlung auch ohne Antrag der Opfer ermöglichen. Ein Verbot samt Strafbarkeit ist längst überfällig und schließt eine weitere Lücke im Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: erledigt durch Regierungshandeln
Überweisungs-PDF: