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Antrag 129/II/2019 Gute Bildung braucht eine gute Ausbildung. Quereinstieg jetzt reformieren

23.09.2019

In den letzten zehn Jahren wurden viele Maßnahmen unternommen, um die Bildungskrise in Berlin abzuwenden. Im Rahmen des Programms “Quereinstieg” konnten landesweit in den letzten fünf Jahren mehrere hundert Stellen an den Schulen pro Schuljahr besetzt werden. Mit der Öffnung des Schuldienstes für fachfremde Personen gelang es zudem, die Kollegien diverser zu gestalten, da nun mehr Menschen mit anderen beruflichen Hintergründen an den Berliner Schulen arbeiten. War der Quereinstieg anfangs als flankierende Maßnahme gedacht, um wenige offene Stellen zu besetzen, machen Quereinsteigende einen immer größeren Teil der neu eingestellten Lehrer*innen und Lehramtsanwärter*innen aus. Von den rund 3000 eingestellten Lehrkräften für das Schuljahr 2019/2020 wurden rund 400 Stellen mit Quereinsteigenden besetzt. Vor allem an Schulen in so definierten sozialen Brennpunkten ist der Anteil an Quereinsteiger*innen besonders groß. Das ist pädagogisch betrachtet erst einmal kein Grund zur Beunruhigung, denn wie angesprochen, bringen Quereinsteigende andere Sichtweisen und auch berufliche Erfahrungen mit, die den Schüler*innen genau so gut oder sogar mehr Vorbild sein können als das regulär ausgebildete Lehrkräfte sind. Für die Quereinsteigenden bedeutet das aber vielfach eine größere Belastung. Erst recht, wenn sie sich in der Ausbildung befinden. Denn die fehlende personelle Ausstattung wie auch die oftmals gesteigerten pädagogischen Anforderungen führen in solchen Fällen dazu, dass sich Berufseinsteiger*innen stark überfordert fühlen. Abhilfe können hier sowohl der Austausch mit als auch Unterstützung durch andere Kolleg*innen, bspw. durch Doppelsteckungen in den Klassen oder vertrauensvolles Mentoring, schaffen. Leider fehlen oftmals genaue Kenntnisse darüber, welche Quereinsteiger*innen wo unterrichten und wie sich die Kollegien in Anbetracht der Schüler*innenschaft zahlenmäßig verhält, um mit entsprechenden Maßnahmen zu entlasten.

 

Auch berechtigt nicht jeder Studienabschluss zur Aufnahme in den Quereinstieg in das Lehramt für allgemeinbildende Schulen. Ein Quereinstieg in den Lehrberuf ist nur dann möglich, wenn es für das Unterrichtsfach, das dem Studienabschluss des*der Bewerber*in entspricht, einen Bedarf an den Berliner Schulen gibt. Außerdem ist Voraussetzung für eine Einstellung, dass die potenziellen Quereinsteigenden von einer Schule für eine unbefristete Beschäftigung ausgewählt wurden. Die Hürden für den Quereinstieg sind also relativ hoch. Erst dann kann der Vorbereitungsdienst (das Referendariat) berufsbegleitend begonnen werden. Dieser hat, wie bei den regulären Lehramtsanwärter*innen, das Ziel, die Fähigkeit zu selbstständigem, berufsbezogenem Handeln in Schule, Unterricht und Erziehung zu fördern und zu befähigen, Entwicklungsprozesse der Schulen mit zu gestalten. Den 18-monatigen Vorbereitungsdienst für das Lehramt durchlaufen alle Referendar*innen in Vollzeit. Nur unterscheiden sich die in dem Rahmen zu unterrichtenden Stunden erheblich. Während reguläre Lehramtsanwärter*innen bis zu acht Stunden an den Schulen eingesetzt werden dürfen, beträgt die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung für Quereinsteigende ab dem Schuljahr 2019/2020 17 Stunden (Regelstundenmaß für Gymnasiallehrkräfte in Vollzeit beträgt 26 Stunden). Vielfach werden sie außerdem für fachfremden, d.h. Vertretungsunterricht eingesetzt. Das kann dazu führen, dass das eigentliche Ziel, nämlich das Erreichen der professionellen Handlungskompetenz im Kontext des Lehrberufs aufgrund einer Überforderung nicht bzw. nur bedingt erreicht wird. Quereinsteigende brauchen neben der gleichen Betreuung in der Ausbildung auch gleiche arbeitszeitliche Rahmenbedingungen, um den Anforderungen gerecht zu werden und sich trotzdem angemessen auf den so wichtigen Lehrberuf vorbereiten zu können. Für die Betreuung an den Schulen werden pro Referendariatsplatz nur wenige Minuten vom Land zur Verfügung gestellt. Dies ist mit der Durchführung einer ausgewogenen und individuell abgestimmten Betreuung kaum vereinbar. Daraus folgt, dass die schulpraktische Betreuung vom Engagement der dort tätigen Fachlehrkräfte abhängt. Damit aber zentrale Bausteine für eine gelungene Ausbildung wie detaillierte Beratungs- bzw. Auswertungsgespräche für alle auszubildenden Lehrkräfte möglich ist, bedarf es erheblicher Entlastungen. Eine große Hürde zur guten Betreuung von Quereinsteigenden ist auch die fehlende Vergleichbarkeit von Konzepten der Bezirke. Viele Bezirke haben eigene Mechanismen und Programme im Umgang mit Quereinsteigenden, ein Austausch findet kaum statt. Nur im Austausch können aber Best-Practise Beispiele ausgetauscht und umgesetzt werden

 

Wir fordern die zuständigen sozialdemokratischen Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion sowie die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie auf, die Rahmenbedingungen für die Ausbildung des Quereinstiegs allgemeinbildende Schulen und berufsbegleitenden Referendariats zu überarbeiten, um Überbelastung bei den Lehramtsanwärter*innen vorzubeugen und eine angemessene fachliche Betreuung sicherzustellen.

 

Konkret fordern wir,

  • dass das Stundendeputat, also die tatsächlich an den Schulen zu unterrichtenden Pflichtstunden spürbar reduziert werden, dabei aber die für den Lehrberuf so wichtige fachliche Ausbildung im Vorbereitungsdienst durch eine Verlängerung von höchstens drei Monaten sichergestellt wird.
  • ein bezirksübergreifendes Monitoring durchzuführen, das die Verteilung aller quereinsteigenden Lehrkräfte an den Schulen genau aufschlüsselt
  • ein für die in Ausbildung befindlichen Quereinsteiger*innen abgestimmtes Konzept zur Verteilung zu erarbeiten, sodass eine Durchmischung aller Referendar*innen sichergestellt ist
  • ein überarbeitetes Konzept für Ermäßigungsstunden derjenigen Schulen/Lehrkräfte, die Quereinsteigende betreuen, um den entstehenden Mehraufwand auszugleichen.

 

Antrag 270/II/2019 15 Punkte um die Klimakrise zu bekämpfen

23.09.2019

Das auf Wachstum und der Ausbeutung fossiler Ressourcen basierende Wirtschaftssystem führt offenkundig in die Klimakatastrophe – wenn nicht jetzt radikal umgesteuert wird. Das erkennen weltweit immer mehr Menschen, nicht erst seit mit „Fridays for Future“ jede Woche hunderttausende Schüler*innen weltweit für mehr Klimaschutz auf die Straße gehen. Die Klimakrise dominiert zurzeit viele öffentliche Debatten und Wahlkämpfe, ob in Australien oder zuletzt bei der Europawahl. Dabei ist es natürlich nicht so, als hätten wir keine anderen Probleme, die auf eine Lösung warten. Der weltweite Rechtsruck, die soziale Spaltung innerhalb der Gesellschaft und die militärischen Eskalationen an so vielen Brandherden wie nie stellt uns vor immense Herausforderungen. Viele dieser Herausforderungen sind aber eng mit dem Klimawandel verbunden. Wasser- und Ressourcenknappheit und Extremwetterkatastrophen befeuern u.a. durch Konflikte  ausgelöste Fluchtbewegungen und auch in sozialer Hinsicht trifft das Motto des DGB zu den Internationalen Klimaverhandlungen zu: „There are no jobs on a dead planet“.

 

Für uns bedeutet der Kampf gegen die Klimakrise nicht nur den Erhalt einer lebenswerten Umwelt, für uns ist es zugleich der Kampf gegen ein Wirtschaftssystem, das den Raubbau an Natur und Menschen für Profite fördert und die dramatischen Folgen der Allgemeinheit überlässt.

 

Wir stehen auf Seite all derer, die sich für ambitionierten Klimaschutz einsetzen. Dabei sind wir solidarisch mit den Aktivist*innen der Klimabewegungen wie z.B. Fridays For Future, Scientists for Future, Workers for Future, die auch mit zivilem Ungehorsam genau jene in den Fokus nehmen, die mit diesem Raubbau Milliarden verdienen. Ein radikaler Bruch mit dem fossilen Kapitalismus zwingt uns neue Fragen auf. Wie können wir die Fehler der Vergangenheit vermeiden und die notwendige Transformation dafür nutzen, dass die Zukunft aus einer Wirtschaftsordnung besteht, die auf demokratischer Kontrolle, sozialer Teilhabe und der Achtung der planetaren Grenzen beruht?

 

1. Wir bekennen uns zum Pariser Klimaschutzabkommen

Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen ist es gelungen eine Einigung zwischen 196 (seit dem Ausstieg der USA unter Trump nun 195) Ländern auf ein allgemeines rechtsverbindliches, weltweites Klimaschutzübereinkommen zu erreichen. Zentrales Ziel des Abkommens ist es, den Anstieg der Klimaerhitzung auf 2 Grad Celsius, möglichst sogar 1,5 Grad bis Ende des Jahrhunderts zu begrenzen. Die EU und andere Industrieländer sind gehalten, ärmere Länder zu unterstützen. Denn ein Großteil der in der Atmosphäre kumulierten Emissionen stammt aus der Industrialisierung einiger weniger Staaten, während Schwellen- und Entwicklungsländer schon heute überproportional von der Klimakrise betroffen sind. Angesichts der Versäumnisse in der Vergangenheit müssen Länder wie Deutschland äußerst schnell Maßnahmen ergreifen, um ein äußerst begrenztes CO2-Budget einzuhalten und ihren Beitrag zur Einhaltung des 1,5 Grad-Limits nachzukommen. Dafür müssen alle Sektoren liefern, also insbesondere die Energieversorgung, der Verkehr, die Industrie, Wärme und die Landwirtschaft. Sämtliche Ebenen und Bereiche sind daran gehalten, effektive Maßnahmen schnell zu ergreifen, die wir dringend einfordern.

 

2. Wir fordern die schnellstmögliche Einigung auf ein Klimaschutzgesetz. Wir dürfen uns hier vom Koalitionspartner nicht mehr hinhalten lassen. Am Klimaschutz kann sich entscheiden, ob die große Koalition bis zum Ende hält. 

Deutschland hat keine gesetzlich verankerten Klimaschutzziele. Bestehende Ziele für 2020, 2030 und 2040 sind lediglich Kabinettsbeschlüsse, die von den jeweiligen Koalitionen bestätigt wurden. Auch das führt dazu, dass Deutschland sein Ziel, 40% der Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 einzusparen, mit lediglich 32% krachend verfehlen wird. Da der Großteil der Einsparungen auf den industriellen Zusammenbruch der DDR-Wirtschaft zurückzuführen ist, kann man von einem Totalversagen sprechen. Dazu kommt, dass die nationalen Klimaziele noch immer aus dem Energiekonzept der Bundesregierung von 2010 abgeleitet werden, dass eine Emissionsminderung von 80-95% bis 2050 vorsah. Alle nachfolgenden Ziele für 2030 inklusive der Sektorziele aus dem Klimaschutzplan 2050 adressieren die 80% bis 2050. Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens sind diese Ziele völlig überholt. Bis 2050 muss Deutschland seine Emissionen danach um mindestens 95% reduzieren und eigentlich bereits 2040 weitgehend treibhausgasneutral sein. Das führt dazu, dass selbst die bestehenden klimapolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag per se nicht mit dem Pariser Abkommen vereinbar sind.

Nichtsdestotrotz hat die SPD nach dem Scheitern der Jamaika-Verhandlungen einige wichtige Stellschrauben für den Klimaschutz verankern können. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien auf eine Klimaschutzgesetzgebung geeinigt, mit der das 2030-Ziel zur Reduzierung der CO2-Emissionen um mindestens 55% gegenüber 1990 erreicht werden soll. Dafür sollen die bisher unverbindlichen Klimaziele und die Sektorziele für 2030 gesetzlich verankert und mit einem Maßnahmenpaket unterlegt werden. Zentrales Vorhaben ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien auf mindestens 65% der Bruttostromerzeugung. Wichtiger Baustein war auch die Einsetzung der sogenannten Kohlekommission, die den Weg und das Ende der Kohleverstromung in Deutschland beschreiben sollte. Das klimapolitisch ernüchternde Ergebnis von Anfang 2019 soll ebenfalls gesetzlich fixiert werden.

Das Zwischenfazit ist schockierend. Von Beginn der Regierungsarbeit an hat die Union alle klimapolitischen Initiativen ausgebremst und auf Zeit gespielt. Unter dem Einfluss der fossilen Lobby blockiert die Union das von Svenja Schulze eingereichte Klimaschutzgesetz, verschleppt den Kohleaussieg und verhindert wirksame ordnungsrechtliche Maßnahmen mit Verweis auf teure Anreizprogramme, deren Wirksamkeit höchst fraglich sind. Um die Blockaden irgendwie aufzulösen wurde daher ein Klimakabinett eingerichtet, im dem alle Minister*innen der relevanten Ressorts vertreten sind. Am 20. September soll hier ein ganzes Paket an klimapolitischen Maßnahmen beschlossen werden.

 

3. Wir fordern klare ordnungsrechtliche Maßnahmen in den Sektoren Energie, Verkehr, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft sowie Förderprogramme und eine CO2-Bepreisung.

Von Beginn der Regierungsarbeit an hat die Union alle klimapolitischen Initiativen ausgebremst und auf Zeit gespielt. Unter dem Einfluss der fossilen Lobby blockiert die Union das von Svenja Schulze eingereichte Klimaschutzgesetz, verschleppt den Kohleaussieg und verhindert wirksame ordnungsrechtliche Maßnahmen mit Verweis auf teure Anreizprogramme, deren Wirksamkeit höchst fraglich sind. Die Einführung eines eigenen nationalen Emissionshandels für Wärme und Verkehr, wie von vielen in der Union favorisiert, lehnen wir ab.

 

4. Wir fordern, dass eine notwendige Anhebung der Energiesteuersätze sozial gerecht ist.

Dafür brauchen wir deutliche Entlastungen gerade der einkommensschwachen Haushalte an anderer Stelle. Ob über die Absenkung anderer Belastungen oder eine Klimaprämie, wichtig ist die sozialpolitische Verteilungswirkung. Einkommensstarke Haushalte haben im Schnitt mehr Wohnfläche zur Verfügung, fahren größere Autos und insgesamt einen deutlich höheren CO2-Fußabdruck. Mit einer sinnvollen Steuerreform anhand der CO2-Intensität ist es möglich, einkommensschwache Haushalte in Zukunft zu entlasten und zugleich einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Weiterentwicklung der CO2 Bepreisung muss zwei konkrete Vorausetzungen erfüllen:

  1. ökologische Lenkungswirkung: sofort umsetzbare Maßnahmen zur deutlichen Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen insbesondere bei Wärme und Verkehr mithilfe einer Erhöhung der Energiesteuersätze auf ausgestoßenes CO2
  2. soziale Lenkungswirkung: soziale Ausgestaltung der Belastung durch diese Steuererhöhung und Sicherstellung der Aufkommensneutralität

 

5. Wir fordern als ersten Schritt einen Mindestpreis von 180.- Euro die Tonne CO2 für die Industrie einzuführen, der dem ETS dann die erhoffte klimapolitische Lenkungswirkung verschaffen kann und kontinuierlich steigt.

Der ETS als marktliches Mengeninstrument hat unter dem Einfluss der fossilen Lobbyverbände in den letzten 15 Jahren kaum bis gar keine Wirkung zeigen können.

 

6. In den nicht dem ETS unterworfenen Sektoren wie Wärme und Verkehr fordern wir eine kurzfristig einführbare und wirksame CO2-Bepreisung, die über einen aufsteigenden Pfad Investitionssicherheit gibt. Diese CO2-Bepreisung soll so ausgestattet werden, dass Privathaushalte nur bei Klimaschädlichem Verhalten mehr belastet werden (Ausgleichszahlung)

Bisher sind wichtige Bereiche, wie Verkehr und Gebäude nicht in den Europäischen Emissionshandel (ETS) einbezogen. Die Einführung eines eigenen nationalen Emissionshandels für Wärme und Verkehr, wie von vielen in der Union favorisiert, lehnen wir ab. Hier hoffen die gleichen Lobbyisten wie beim ETS ihren Einfluss geltend zu machen und das Instrument schrottreif zu schießen. Zudem dauert der Aufbau eines solchen Instrumentes Jahre. Jahre, die wir in Anbetracht der Klimakrise nicht haben.

 

7. Wir fordern, endliche eine stärkere Bepreisung von Flugtickets im Rahmen einer Klimaabgabe und eine Besteuerung von Kerosin auf allen Flügen vorzunehmen.

Anzustreben wäre als vorrangige Lösung eine gemeinsame europäische Lösung für die Verteuerung des Flugverkehrs. Sollte dies nicht gelingen, sollte auf nationaler Ebene ein Weg gefunden werden.

Der Flugverkehr boomt. Wesentlicher Grund sind die niedrigen Preise für Tickets, mit denen keine Bahn mithalten kann. Verantwortlich dafür ist wiederrum, dass der Staat das Fliegen subventioniert, in dem er keine Steuer auf den Verbrauch des Kerosins erhebt. Wir brauchen jetzt die Schubumkehr. Flugpreise müssen die ökologischen Kosten enthalten.  Wir halten es für dringend erforderlich, endliche eine stärkere Bepreisung von Flugtickets im Rahmen einer Klimaabgabe und eine Besteuerung von Kerosin auf allen Flügen vorzunehmen. Anzustreben wäre als vorrangige Lösung eine gemeinsame europäische Lösung für die Verteuerung des Flugverkehrs. Sollte dies nicht gelingen, sollte auf nationaler Ebene ein Weg gefunden werden. Dabei ist unabdingbar, dass die Einnahmen aus einer stärkeren Bepreisung von Flügen in den massiven Ausbau des Schienennetzes fließen.

 

8. Wir fordern, dass umgehend zusätzliche Braunkohle-Kraftwerkskapazitäten von zwei Gigawatt gedrosselt werden sollten und die alten und klimaschädlichsten Braunkohle-Kraftwerksblöcke mit 3,1 Gigawatt bis 2020 abzuschalten sind. Bis 2022 sollten Steinkohle-Kraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 7,5 Gigawatt abgeschaltet werden.

Der hohe Verbrauch fossiler Energieträger wie Kohle, Öl und Gas ist wesentliche Ursache für den Klimawandel, wobei Kohle die mit Abstand klimaschädlichste Energie ist. Kohlekraftwerke verursachen einen Großteil des weltweiten Ausstoßes von CO2. Die Bekämpfung der Klimakrise macht deshalb den Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohle und den Ausbau der klimafreundlichen erneuerbaren Energien zwingend. Die  Kohlekommission hat einen Pfad empfohlen, bei dem das letzte Kraftwerk noch 2035, vielleicht sogar noch 2038 laufen soll. Das ist klimapolitisch nicht vertretbar. Wenn wir das  1,5 Grad-Limit von Paris ernst nehmen, muss der Kohleausstieg in Deutschland 2030 abgeschlossen sein. Wir fordern daher den schnellstmöglichen Ausstieg aus dem Kohlebergbau in Verbindung mit der Sicherstellung von beruflichen Perspektiven für die noch darin Beschäftigten. Dabei ist klar, dass dies nur bei einem deutlich beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien gelingen kann.

 

9. Wir fordern einen CO2-Mindestpreis im Stromsektor

Wir halten den Europäischen Emissionshandel (ETS) für äußerst problematisch und fordern, dass die Bundesregierung sich in der EU für einen CO2-Mindestpreis im Stromsektor einsetzt. 2020 sollte dieser beginnen und bis 2025 auf mindestens 40 Euro pro Tonne steigen.

 

10. Wir fordern eine Förderpolitik, die das Potenzial unterschiedlicher Technologien bei den Erneuerbaren Energien nutzt. Die technologiespezifischen Einspeisevergütungen haben dies erfolgreich bewerkstelligt und sollten daher auch in Zukunft eingesetzt werden, um erneuerbare Energien zu fördern und auszubauen

Der Ausstieg aus der Kohleverstromung kann nur gelingen, wenn Erneuerbare Energien den Platz einnehmen können. Dazu gehört nicht nur, den Ausbau der Erneuerbaren zu beschleunigen, sondern auch ihre Integration in das Stromnetz zu gewährleisten. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) konnte in den letzten Jahren hierfür ein großer Beitrag geleistet werden. Die jährliche Deckelung des Ausbaus von Wind- und Solarenergie sowie die schrittweise Umstellung auf Ausschreibungen als Fördermechanismus hat jedoch den Ausbau der Erneuerbaren verlangsamt und es kleineren, dezentral organisierten Energieproduzenten den Zugang zu Förderungen erschwert.

Sozialdemokratische Wirtschaftspolitik steht für eine technologieoffene Förderpolitik in der Energiewende. Technologieoffen heißt jedoch nicht neutral zu bleiben: Photovoltaik, Windmühlen an Land und auf See, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft haben alle ihre speziellen Bedürfnisse, was Förderung und Ausbau angeht. Um das Potenzial jeder einzelnen Technologie zu entwickeln, muss die Förderpolitik ihren speziellen Bedürfnissen Rechnung tragen. Die technologiespezifischen Einspeisevergütungen haben dies erfolgreich bewerkstelligt und sollten daher auch in Zukunft eingesetzt werden, um erneuerbare Energien zu fördern und auszubauen – insbesondere, wenn es um dezentralere, lokale Energieerzeugungs- und -verbrauchssysteme geht.

 

11. Wir fordern sowohl den Ausbau der Übertragungskapazitäten von großen Wind Offshore Parks im Norden Deutschlands in den Süden zu verstärkt und ebenso Anstrengungen zu fördern, die auf dezentrale, kommunale Lösungen setzen.

Die Integration der Erneuerbaren darf nicht nur die Interessen der großen Energieerzeugungskonzernen verfolgen. Dem Netzausbau kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Der Ausbau der Übertragungskapazitäten von großen Wind Offshore Parks im Norden Deutschlands in den Süden muss zwar fortgesetzt und verstärkt werden. Allerdings müssen ebenso Maßnahmen und Anstrengungen gefördert werden, die auf dezentrale, kommunale Lösungen setzen. Das betrifft den Ausbau intelligenter, dezentraler Einspeisesysteme genauso wie die Weiterentwicklung hin zu einem intelligenten Energieverbrauch, der der volatilen Energiegewinnung aus Sonnen- und Windenergie besser Rechnung trägt. Speichertechnologien kommt hier eine entscheidende Rolle zu. Es sollten daher mehr Mittel für Forschung und Produktionskapazitäten für Batterien und andere Energiespeichertechnologien mobilisiert werden.

 

12. Wir fordern, die Kosten der Energiewende fair zu verteilen.

Hohe Strompreise, die aus der Förderung der Erneuerbaren Energien, aber auch aufgrund steigender Kosten für Netzentgelte resultieren, treffen dabei ärmere Haushalte härter als reichere. Zwar geht von einem höheren Strompreis ein Anreiz für einen geringeren Energieverbrauch aus. Allerdings braucht eine fortwährende Akzeptanz der Energiewende auch akzeptable Preise für die privaten Haushalte. Die SPD setzt sich dafür ein, die Ausnahmen bei der Finanzierung der Einspeisevergütungen des EEG für die energieintensive Industrie zu verringern und stattdessen nur noch für solche Sektoren zu gewährleisten, die tatsächlich in einem international harten Kostenwettbewerb stehen. Außerdem sollte die EEG-Umlage maximal gedeckelt werden. Wenn die Kosten der Einspeisevergütung zu einer EEG-Umlage oberhalb der Deckelung führen, sollten Steuermittel zur Finanzierung bereitgestellt werden. Auf diese Weise sind eine fairere Lastenverteilung und eine klare Garantie, dass die Strompreise nicht über ein gewisses Limit steigen werden, gegeben. Um die Bezahlbarkeit der Energiekosten zu gewährleisten bedarf es allerdings auch einer allgemeinen Verbesserung der unteren und mittleren Einkommen in Deutschland. Höhere Kosten verbunden durch mehr Nachhaltigkeit sind nur dann gesellschaftlich akzeptabel, wenn die soziale Frage nach mehr Gleichheit und Verteilungsgerechtigkeit beantwortet ist.

Abgesehen vom Kostenanreiz sollten außerdem weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung eingeleitet werden. Es sollten daher regulatorische Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, die dazu führen, dass elektrische Geräte keine dauerhaften Kontrolllichter besitzen, sparsamer Energie verbrauchen und nutzer*innengerecht aktiviert und deaktiviert werden.

 

13. Wir fordern, den Bahnverkehr zu stärken.

Aus ökologischer Sicht ist der Bahnverkehr ein wichtiges Element der klimagerechten Verkehrswende. Zugleich gehört der öffentliche Schienenverkehr zur Grundversorgung – es ist eine staatliche Aufgabe, für die Bereitstellung einer angemessenen Eisenbahn-Infrastruktur zu sorgen. Die Stärkung des öffentlichen Nah- und Fernverkehr zum Wohl der Allgemeinheit und breiter Bevölkerungskreise war seit jeher ein sozialdemokratisches Anliegen.

Leider gibt dieser Sektor gerade kein gutes Bild ab. Die Infrastruktur wurde lange vernachlässigt. Viele Strecken sind sanierungsbedürftig. Die Bahn hat sich aus etlichen Regionen zurückgezogen, die Gleislänge stagniert. Geradezu sprichwörtlich sind Zugverspätungen geworden. Die Netzentwicklung der vergangenen Zeit – beispielsweise mit dem Abbau von Weichen – hat diesen Missstand begünstigt, weil Flexibität verloren gegangen ist.

 

14. Wir fordern eine Klarstellung, dass die Bahn ein öffentliches Unternehmen mit einem öffentlichen Auftrag ist.

Wir begrüßen das Bestreben der Bundesregierung, zukünftig die Deutsche Bahn nicht mehr auf maximalen Gewinn, sondern auf das volkswirtschaftliche Ziel der Steigerung des Personen- und Güterverkehrs auszurichten. Hierzu bedarf es einer gesetzlichen Klarstellung über den Status der Deutschen Bahn als öffentlichliches Unternehmen, um aus dem Aktienrecht ergebenden Bedenken vorzubeugen. Die angestrebte Verdoppelung der Fahrgastzahlen bis 2030 ist ein ehrgeiziges Ziel, sollte jedoch eher als geplant erreicht werden. Hierzu ist eine Aufstockung des Volumens der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung erforderlich – über den Umfang von 86 Milliarden Euro in zehn Jahren hinaus.

 

15. Wir fordern die LKW Maut auszubauen und den Mehrwertsteuersatz für Bahnfahrten abzusenken.

Die Bahn benötigt für eine Verlagerung von Personen und Gütern von der Straße auf die Schiene faire, privilegierte Wettbewerbsbedingungen. Die Lkw-Maut muss daher auf weitere Strecken ausgeweitet und angehoben werden. Für Bahnfahrten sollte hingegen der Mehrwertsteuersatz abgesenkt werden. Die DB Netz AG ist zu verpflichten, alte Strecken wieder zu ertüchtigen und in Betrieb zu nehmen – wie beispielsweise die Stammbahn zwischen Berlin und Potsdam. Auch ist das Fahrtempo zu erhöhen, Bummelstrecken zu begrenzen. Zum Gesamtkonzept gehören auch verbesserte Anschlussverbindungen – hierbei kann der geplante „Deutschland-Takt“ eine wichtige Rolle spielen.

Notwendig ist zudem die grundlegende Überarbeitung des Bundesverkehrswegeplans, der völlig an unseren Klimazielen und den Mobilitätsbedürfnissen vorbei geht. Wir brauchen keinen Neubau von Autobahnen und Landstraßen, sondern die Wiederverfügbarmachung einer flächendeckenden Gleisinfraktruktur.

Antrag 119/II/2019 Digitalisierung an Berliner Schulen ja, aber nicht um jeden Preis

23.09.2019

Der DigitalPakt markiert eine Zeitenwende für die Bildungspolitik in Deutschland dar. Durch die Grundgesetzänderung des Artikels 104c konnte die verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, dass der Bund im großen Stil Bundesmittel in den Bildungsbereich gibt und die Länder finanziell unterstützt, um für eine bessere Ausstattung der Schulen zu sorgen und die digitale Infrastruktur zu verbessern. Der Bund stellt über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung. Daraus ergeben sich durchschnittlich 137.000€ für jede Schule in Deutschland für die Anschaffung von digitalen Geräten, die den pädagogischen Konzepten der Schulen entsprechend eine grundlegende Digitalausstattung ermöglichen sollen. Darunter zählen z.B. interaktive Tafeln oder Server für schulinterne Netzwerke bzw. flächendeckendes WLAN. Gegenzug haben sich die Länder verpflichtet, die Digitalisierung Gegenstand der Lehrpläne zu machen und Lehrer*innen entsprechend auszubilden.  Diese Maßnahmen sollen die deutschen Schulen ins 21. Jahrhundert holen.

 

Berlin erhält insgesamt 257 Mio. Euro. Zusammen mit landeseigenen Mitteln für die Digitalisierung werden in diesem Jahr rund 38 Mio. Euro in die knapp 800 Berliner Schulen investiert. Um diese Mittel zu erhalten, muss jede Schule ein Medienkonzept erstellen und sich damit um eine Förderung bewerben. Es ist vorgesehen, dass der Schulträger den Antrag mit einem IT-Entwicklungskonzept und einem Konzept über die Sicherstellung von Wartung, Betrieb und Support der schulischen IT-Infrastruktur ergänzt. Die Senatsverwaltung für Bildung hat dementsprechend eine Beratungs- und Unterstützungsstelle eingerichtet, die bei der Umsetzung helfen soll. Der Mittelabfluss erweist sich jedoch als schwerwiegendes Problem. Bundesweit wurden bisher lediglich unter 200 Mio. Euro der insgesamt 5 Mrd. Euro abgerufen. Auch in Berlin sind beim Digitalpakt in der Senatsverwaltung und in den Bezirken die gleichen Probleme zu erkennen, wie auch bei anderen größeren Investitionsprogrammen und Verwaltungsmaßnahmen. Dieser Zustand kann niemanden zufrieden stellen.

 

Doch die Digitalisierung wartet nicht auf gesetzgeberische Vorgaben. Schon jetzt existieren an einigen Schulen in Deutschland Kooperationen mit IT-Unternehmen. Konzerne wie Samsung, Apple, Google und Microsoft haben die Leerstellen in der Bildungsinfrastruktur entdeckt und Schulen, die darunter leiden, dass ihre Lehr-und Lernmaterialien den Sprung ins 21. Jahrhundert noch nicht geschafft haben, nehmen diese Zusammenarbeit an. Es ist einerseits davon auszugehen, dass durch die im Zuge des DigitalPakts freigewordenen Mittel Schulen viel stärker als bisher in die technische Ausstattung investieren werden. Das führt dazu, dass sich die schulische Infrastruktur grundsätzlich ändert. Das ist per se nichts Schlechtes. Die Schulen sehen sich in der Notwendigkeit, ihre Infrastruktur so zu ändern, dass sie zu den lebensweltlichen Erfahrungen der darin lernenden Schüler*innen passt. Nur muss darauf geachtet werden, dass sich Schulen durch die Festlegung auf bestimmte Produkte nicht von einzelnen IT-Unternehmen abhängig machen. Denn andererseits reicht die finanzielle Unterstützung an vielen Schulen längst nicht aus, um die durch Investitionsstaus oder Kürzungen des Bildungsetats hervorgerufenen löchrige Infrastruktur für die digitale Bildung auszustatten. Dies hat zur Folge, dass Schulen auch trotz des Digitalpaktes mit IT-Unternehmen kooperieren. Bisweilen sind es auch Schulen, die sich auf eigene Faust bei Digitalfirmen bewerben, um Lehrkäftefortbildungen oder Ausstattung zu erhalten. In einigen Bundesländern braucht es nur die Zustimmung der Schulleitung, in anderen die des Schulträgers. Nicht nur dass diese Kooperationen das Werbeverbot untergraben, indem ausschließlich ein (oder einige wenige) Anbieter die technische Infrastruktur bestimmt und so die Schüler*innen einseitig beeinflusst. Vielmehr kann die Verwendung digitaler Endgeräte mit darauf abgestimmten Programmen zu einer Monopolstellung führen, die den direkten Zugriff auf personenbezogene Daten der Schüler*innen ermöglicht. Durch die im Schulalltag eingesetzten Geräte und Programme lassen sich Datenströme sammeln, die wiederum Aussagen über das Verhalten der Schüler*innen zulassen. Das gilt es zu verhindern! Datensouveränität und europäische Datenschutzstandards müssen daher im Kontext des DigitalPakts mitgedacht und von staatlicher Seite garantiert werden. Dass IT-Unternehmen ihre Produkte anbieten, um Bildung zu digitalisieren, ist in Ordnung. Nur ist es Aufgabe der politischen Entscheidungsträger*innen, dafür zu sorgen, dass dies im Einklang mit dem Erziehungs- und Bildungsauftrag und nicht aufgrund kapitalistischer Interessen geschieht. Das Zusammenwirken von IT-Firmen und Schulen muss letztlich von vornherein politisch vorgegeben werden – unabhängig vom DigitalPakt. Denn Bildung in der digitalen Welt unterscheidet sich letztlich im Kern nicht von der analogen: ihre Organisation muss weiterhin staatliche Aufgabe sein. Neben technischen Geräten und Software gibt es immer wieder vermehrt Verlage, die Schulbücher auch digital anbieten. Diese Entwicklung ermöglicht nicht nur einen besseren und interaktiveren Umgang mit Schulbüchern, sondern auch das Sparen von viel Papier. Gleichzeitig sind es jedoch die Schulbuchverlage, die hierbei monopolartig den Markt und die Möglichkeiten bestimmen. Die Länder müssen hier das digitale Arbeitsblatt selbst in die Hand nehmen und während der Erstellung von Rahmenlehrplänen die Vorraussetzungen für digitale Lernmaterialien schaffen.

 

An der Bildung in Schulen sind nicht nur Lehrerinnen und der Senat beteiligt. Wir Jusos stehen für die Demokratisierung aller Lebensbereiche, so auch die Demokratisierung von Schule. Schülerinnen und Eltern müssen in den konkreten Prozess, wie Digitalisierung in den Schulen vorangetrieben wird, eingebunden werden. Die Einbindung der Schülerinnen ist zwingend notwendig, um die Praktibilität, Nutzerinnenfreundlichkeit aber auch Akzeptanz zu garantieren. In Schulen, in denen es eine Schülerinnenvertretung gibt, muss diese hinzugezogen werden, auch bevor Entscheidungen fallen. In Schulen ohne Schülerinnenvertretung muss eine gesamtschulische Lösung gefunden werden. Sobald es um den Umgang mit Daten von Schüler*innen als auch gravierende Veränderungen der Lernwelt geht, müssen auch die Eltern frühzeitig eingebunden werden.

 

Wir fordern daher von den sozialdemokratischen Mitgliedern der SPD-Abgeordnetenhausfraktion sowie der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie:

  • die Einbindung von Schülerinnen und Eltern in jedem Schritt der Entscheidungsfindung gewährleistet werden. Hierbei soll gezielt auch mit den gewählten Vertretungen wie dem Landeseltern- und dem Landesschülerinnenausschuss gearbeitet werden. Zudem sollen die Rechte der Schulkonferenz dahingehend ausgebaut werden, als dass §76 (1) des Schulgesetzes des Landes Berlin um Entscheidungs- und Anhörungskompetenzen der Schulkonferenz bei Fragen, die den Prozess der Digitalisierung an der Schule betreffen, erweitert wird
  • dass eine gesetzliche Vorgabe erarbeitet und verabschiedet wird, die eine Zusammenarbeit von IT-Unternehmen und Schulen nur nach Einverständnis durch die Senatsverwaltung für Bildung und unter Vorlage der entsprechenden Verträge
  • dass ein gesetzlicher Rahmen an Mindestanforderungen aufgestellt wird, die erfüllt sein müssen, damit die Senatsverwaltung für Bildung Einverständnis erteilt
  • dass über die bereits geplante Personalaufstockung hinaus weitere Stellen zeitnah geschaffen werden, die die an den Berliner Schulen eingesetzten Geräte/Software unter Einbezug des Medienkonzepts konstant pädagogisch betreuen und evaluieren
  • dass die Entwicklung von Medienkonzepten sowie Fortbildungsplanungen der Kollegien von den zuständigen IT-Betreuer*innen zusammen mit pädagogischen Fachleuten angeleitet und in regelmäßigen Abständen mithilfe von einem aufzustellenden Qualitätsraster überprüft wird
  • dass das Land Berlin nach alternativen Unternehmen sucht und diese den Schulen gegenüber kommuniziert
  • dass die Personalsituation und die internen Verwaltungsprozesse so anzupassen sind, dass in diesem Kalenderjahr der erste Mittelabfluss der Fördergelder gewährleistet ist
  • dass das Land Berlin aus dem bestehenden Anbieter*innen-Pool eine nicht-kommerzielle Lehr- und Lehrplattform als Standard für alle allgemein bildenden Schulen definiert, die höchsten Datenschutz-Anforderungen genügt. Entspricht keine bereits existierende Lehr- und Lernplattform diesen Anforderungen, muss das Land eine entsprechende Plattform entwickeln bzw. entwickeln lassen
  • dass das Land Berlin (ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern) neue Lösungen und Verfahren für digitale Lernmaterialien erarbeitet. Hierzu können Kooperationen mit Schulbuchverlagen, genauso wie die Erstellung neuer Lernmaterialien und neue Konzepte für digitale Lernumwelten zählen

Antrag 27/II/2019 Die Arbeitsversicherung implementieren – soziale Sicherung umsetzen

23.09.2019

Das System Hartz IV ist – wie auch das Sozialstaatspapier der SPD anerkennt – gescheitert und auch die Arbeitslosenversicherung in der jetzigen Form wird den vielfältigen gesellschaftlichen Bedürfnissen nicht mehr gerecht. Bei der Neuordnung der Sozialversicherungen muss deshalb die Reform der heutigen Arbeitslosenversicherung hin zu einer Arbeitsversicherung eine herausgehobene Bedeutung einnehmen. Ziel muss es sein, nicht nur die Arbeitslosigkeit, sondern auch Wechsel, Brüche und temporäre Aus- und Weiterbildungszeiten in der Erwerbsbiographie besser abzudecken und auf die individuelle Lebenssituation anpassbar zu machen. Von großer Bedeutung ist weiterhin, der mit dem heutigen Arbeitslosengeld I und II verbundene Abstiegs- und Existenzangst zu begegnen und echte soziale Sicherung herzustellen.

Für uns Jusos geht es darum, dass eine gute Arbeitslosenversicherung nicht nur im Fall von Arbeitslosigkeit eingreift, sondern Arbeit fördert, Weiterbildung organisiert und finanziert, Auszeiten im Erwerbsleben für Reproduktions- und Bildungsphasen absichert, Beschäftigungsfähigkeit durch Weiterbildung und Qualifikation  lebenslang erhält und vor allem Aufstiegsmöglichkeiten ermöglicht. Deshalb ist es für uns Jusos unerlässlich eine neue Weiterbildungsarchitektur im Rahmen der Arbeitsversicherung zu schaffen.

Insbesondere im Rahmen der durch die Digitalisierung geprägten Arbeit 4.0 ist davon auszugehen, dass der Qualifikationsgrad und Flexibilität der Arbeitnehmer*innen maßgeblich darüber entscheiden, ob sie weiter beschäftigt werden oder aufgrund der Substitution ihres Arbeitsplatzes oder gar gesamten Berufsbildes ihre Beschäftigung verlieren. Weiterbildung und der Anspruch auf lebenslanges Lernen müssen ein Kernelement der neuen Arbeitsversicherung werden, denn sind ist im Rahmen einer aktiven Beschäftigungspolitik die besten Mittel, Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Arbeitgeber*innen, für die die Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeitswelt bisher viele finanzielle Vorteile bringt, stärker an den Kosten der Versicherung beteiligt werden müssen.

Gleichzeitig haben sich auch die Bedürfnisse auf Seiten der Arbeitnehmer*innen verändert. Viele möchten flexibler arbeiten, sich Auszeiten nehmen und sich beruflich stetig weiterentwickeln. Die Vorstellung eines Normalarbeitsverhältnisses, im Rahmen dessen man nach der Ausbildung bis in die Rente in derselben Position beschäftigt wird, ist für viele Arbeitnehmer*innen nicht mehr attraktiv.

Auf diese Veränderten Bedarfe und die Herausforderungen der Digitalisierung muss die Arbeitsversicherung von morgen Antworten liefern.

 

I.     Grundprinzipien der Arbeitsversicherung

  1.     Qualifizierung

Grundlegendes Prinzip der Arbeitsversicherung ist die Schwerpunktsetzung auf die persönliche Qualifizierung der Arbeitnehmer*innen und der Eröffnung echter Fort- und Weiterbildungschancen. Dabei sollen die beruflichen Entwicklungswünsche der Versicherten maßgeblich sein und nicht die Qualifizierungsbedarfe ihrer Unternehmen. Die Versicherten sollen auf Wunsch individuelle Weiterbildungspläne erhalten, die nachhaltige Qualifizierung vorsehen. Es müssen differenzierte Angebote für den Erwerb von Zusatzqualifikationen entwickelt werden, welche auf eine vorhandene Ausbildung oder ein Studium aufbauen. Dabei sind Module zur Spezialisierung, Modernisierung und Umstellung notwendig. Eine Zertifizierung ist auf Grund einer europaweiten Anerkennung unverzichtbar. Hierbei können Prüfungen und Zeugnisse von offiziellen Bildungseinrichtungen (z.B. VHS, IHK) helfen eine einheitliche Qualitätssicherung zu erzielen. Jede Weiterbildung von auszuwählenden Anbieter*innen muss einer Qualitätsoffensive unterzogen werden.

Versicherte in Berufsgruppen mit hohen Substitutionspotenzialen, also mit überwiegender Wahrscheinlichkeit des Jobwegfalls aufgrund von Automatisierung und Digitalisierung, haben darüber hinaus unabhängig von der Ausstattung ihres Weiterbildungskonto einen Anspruch auf Umschulung und Nachholung von Berufsabschlüssen im Sinne einer Qualifizierungsgarantie.

  1.       Individuelle Ansprache und Beratung

Die Versicherten haben einen Anspruch auf umfassende Beratung bezüglich der Geltendmachung ihrer Versicherungsleistungen. Insbesondere soll hinsichtlich der Weiterbildungsoptionen individuell Stärken und Schwächen in Beratungsgesprächen analysiert und dementsprechend Weiterbildungspläne entwickelt werden, die auf die subjektiven Bedürfnisse und Fähigkeiten der Beschäftigten zugeschnitten sind. Ziel ist die Verstetigung der Beratungs- und Betreuungsleistungen. Insbesondere Versicherte mit hohem Substitutionspotenzial müssen regelmäßig die Möglichkeit haben, sich mit ihren Betreuer*innen zusammenzusetzen, ihre Weiterbildungspläne zu evaluieren und gegebenenfalls nachzujustieren.

Um dies zu erreichen, müssen die Geschäftsstellen der Arbeitsversicherung mit ausreichend Personal ausgestattet werden. Zusätzlich muss sichergestellt werden, dass die Mitarbeiter*innen der Arbeitsversicherung regelmäßig in Softskills weitergebildet werden, insbesondere zwischenmenschliche Kommunikation und interkulturelle Kompetenz. Beratung in Fremdsprachen muss stets verfügbar sein, z.B. durch Übersetzungsprogramme. Die bisherigen Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit, die im Rahmen der bisherigen aktiven Arbeitsmarktpolitik bestehen, werden in die Arbeitsversicherung integriert, sodass ein Gesamtgefüge entsteht. Ziel der Beratung bei Verlust des Arbeitsplatzes muss die Rückkehr in eine qualifikationsadäquate Beschäftigung sein. Arbeitssuchende dürfen nicht länger zur Annahme jeglicher, auch weit unter ihrem Qualifizierungslevel liegender, Angebote gedrängt werden. Dafür müssen die Zumutbarkeitsregelungen entsprechend geändert werden.

  1.       Paritätisch Grundfinanzierung, steuerliche Ergänzung

Die Arbeitsversicherung hat auch zukünftig zum Ziel, die paritätische Finanzierung zwischen Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in zu sichern. Die steigenden Anforderungen an die Arbeitsversicherung gebieten jedoch, die Beitragsbemessungsgrenze, die momentan noch besonders gut verdienende Versicherte entlastet, abzuschaffen. Gleichzeitig muss es möglich sein, den Arbeitgeber*innenanteil bei Bedarf zu erhöhen. Darüber hinaus muss die Basis der Einzahlenden erweitert werden. Selbstständige sind durch die massive Ausweitung der Schein- und Soloselbstständigkeit stärker als in der Vergangenheit von sozialer und finanzieller Unsicherheit betroffen und schon aus dieser Schutzwürdigkeit heraus in die Versicherung zu integrieren. Langfristig müssen auch die Beamt*innen in die Arbeitsversicherung einbezogen werden, um auch ihnen Qualifikationsmöglichkeiten zu eröffnen.

Sollte dies finanziell erforderlich sein, muss die Arbeitsversicherung wegen ihrer beschäftigungspolitischen Bedeutung aus steuerlichen Mitteln unterstützt werden.

II.    Versicherungsleistungen und Ziehungsrechte

  1.       Arbeitslosengeld I

Das Arbeitslosengeld I wird an Versicherte ausgezahlt, die aus der Erwerbsarbeit heraus arbeitslos werden, und dient zur Sicherung des Lebensstandards. Dieser Funktion wird das Arbeitslosengeld heute kaum noch gerecht. Dies liegt daran, dass zum einen die Bezugsdauer zu kurz bemessen ist, um die Versicherten adäquat vor dem Folgen der Erwerbslosigkeit zu schützen und zum anderen die Niedriglohnpolitik der letzten Jahrzehnte dazu geführt hat, dass mehr als jede*r fünfte Erwerbstätige aus dem Job direkt in Hartz IV abrutscht.

Um dieser Entwicklung zu begegnen, muss die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung verbessert werden. Das zu diesem Zweck zu implementierende ‚Mindestarbeitslosengeld‘ muss höher bemessen sein als der ALG-II-Anspruch einer alleinstehenden Person. Wird durch ein Arbeitseinkommen kein Arbeitslosengeld-I-Anspruch in dieser Höhe erreicht, erhöhen sich die Arbeitgeber*innenbeiträge so weit, bis die Höhe der geleisteten Beiträge einen Anspruch in Höhe des Mindestarbeitslosengeldes generiert. Regulär beträgt die Höhe des Arbeitslosengeldes I mindestens 70 % des Bruttobemessungsentgelds, welches durchschnittlich in den vergangen 12 Monaten erzielt werden konnte.

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I richtet sich nach der Dauer der vorherigen Beschäftigung. Allen Arbeitnehmer*innen stehen nach dem Verlust ihrer Beschäftigung – 12 Monate Bezugsdauer ALG I zu – egal, wie lange sie vorher gearbeitet haben. Wer länger als ein Jahr vorher gearbeitet hat, “erspart” sich mit jedem zusätzlichen Monat Beschäftigung einen Monat ALG I. Ab dem zweiten Jahr Beschäftigung “erspart” man sich pro zusätzlichem Jahr Beschäftigung einen Monat ALG I. Teilzeitbeschäftigung wird anteilig angerechnet. Falls die angesparten 24 Monate ALG I wegen Arbeitslosigkeit oder aus anderen Gründe angetastet werden, baut sich diese in Höhe von einem Monat zusätzlicher Bezugsdauer ALG I je gearbeiteten Monat wieder auf.

Das Arbeitslosengeld II soll demgegenüber die sozio-kulturelles Teilhabe an der Gesellschaft sichern und zukünftig in seiner Höhe dementsprechend bemessen sein. Jedoch wird es nicht in die Arbeitsversicherung integriert und weiterhin allein aus Steuermitteln finanziert.

  1.       Weiterbildung

Im Rahmen Qualifizierungsfunktion der Arbeitsversicherung werden Weiterbildungskonten geschaffen, welche gesetzlich festgelegte Ansprüche auf Weiterbildungs- und Lernzeiten finanzieren. Diese sollen bei der Agentur für Arbeit eingerichtet und geführt werden. Das Guthaben auf dem Weiterbildungskonto wird während der Erwerbstätigkeit vergrößert und paritätisch zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen finanziert. Hierbei sollen gesetzlich festgelegte Ansprüche auf Fort- und Weiterbildung greifen. Erworbene Ansprüche werden auf dem Konto verbucht und können dann bei Bedarf in Lernzeit oder Weiterbildung realisiert werden. Aber auch freiwillige Einzahlungen sollen möglich sein: Eine Aufstockung des Kontos durch paritätische Einzahlung von Geldbeträgen soll ebenso möglich sein.

Im Rahmen der Beschäftigung soll die angesparte flexible Bezugsdauer des AGL I in Guthaben des Weiterbildungskontos der Qualifizierungsfunktion der Arbeitsversicherung zur persönlichen Beruflichen Weiterbildung umgewandelt werden können. Umgekehrt ist aber eine verpflichtende Heranziehung von angesparten Zeiten der persönlichen beruflichen Weiterbildung im Falle von Arbeitslosigkeit nicht möglich.

  1.       Reduzierung von Arbeitszeit

Ziehungsrechte sollten auch zur generellen Reduzierung von Arbeitszeit im Sinne einer individuellen Arbeitszeitverkürzung bei hälftigem Lohnausgleich genutzt werden können. Hierfür soll ebenfalls die flexible Bezugsdauer des ALG I als Zeitguthaben genutzt werden können. Die individuelle Arbeitszeitverkürzung soll unabhängig von der allgemeinen Arbeitszeitverkürzung möglich sein, für die wir weiterhin eintreten.

  1.       Sabbaticals

Längere Auszeiten vom Beruf können ebenfalls mit Hilfe der Arbeitsversicherung organisiert werden. Hierfür werden 50% des Lohnes fortgezahlt. Je sieben Jahre Erwerbstätigkeit steht den Versicherten ein Anspruch auf ein einjähriges Sabbatical zu. Anteilig können auch kürzere Auszeiten flexibel vereinbart werden. Zudem sollten die bereits bestehenden tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes auf alle Arbeitnehmer*innen ausgeweitet werden um auch häufigere und/oder kürzere Auszeiten zu ermöglichen.

  1.       Verlängerung von Carearbeitszeiten

Angesparte Zeiten können auch zur Verlängerung von Carearbeit verwandt werden können. Nach vorgegebenen Regelungen (z.B. Kinder unter 16 Jahre; Verwandte in bestimmter Pflegestufe) können diese Zeiten dann zur Reduzierung bei gleichzeitiger Ausfallregelung von 70% genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der*die Partner*in – gegebenenfalls zeitversetzt – ebenfalls seine*ihre Arbeitszeit im gleichen Umfang reduziert. Alleinerziehende werden durch diese Regelung nicht gegenüber Paaren schlechter gestellt. Unabhängig hiervon sind die bislang einzeln ausgezahlten, kinderspezifische Sozialleistungen wie etwa das Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket außerhalb der Arbeitsversicherung zu einer Kindergrundsicherung zusammenzufassen. Auch wenn Carearbeitszeiten über die Arbeitsversicherung verlängert und abgesichert werden können, sollen sie nur als Überbrückung dienen. Wir sprechen uns weiterhin für eine angemessene, kostenlose Kinderbetreuung sowie professionelle, gut entlohnte und für jeden bezahlbare Pflegeangebote aus. Die Möglichkeit einer verlängerbaren Carearbeitszeit soll auf keinen Fall zum Ersatz dieser Forderungen werden.

  1. Früherer Renteneintritt und Anrechnung von Restguthaben

Guthaben, welches auf dem Weiterbildungskonto angespart wurde, repräsentiert das Recht auf Leistungen. Arbeitnehmer*innen, die zum Ende ihrer Erwerbslaufbahn noch angespartes Guthaben auf ihrem Konto haben, steht dieses Recht weiter zu. Eine Schieflage zwischen verschiedenen Arbeitnehmer*innen in der Inanspruchnahme der Leistungen der Arbeitsversicherung über den Zeitraum ihrer Erwerbsbiografie – über den Zeitraum ihres Lebens – würde eine gravierende Verteilungsungleichheit und Ungerechtigkeit darstellen. Deshalb darf angespartes Guthaben auf dem Weiterbildungskonto mit dem Renteneintritt nicht erlöschen. Angespartes Bezugsdauerguthaben für ALG I, ein noch offenes Sabbatical für den jeweiligen sieben-Jahres-Rhythmus, sowie über die Jahre nicht-wahrgenommene Arbeitszeitreduzierungen und Cararbeitszeiten, sollen deshalb in einen früheren Renteneintritt übertragen werden können. Gleichzeitig soll angespartes Guthaben beim regulären Renteneintritt anteilig in einen Abschlag auf die Rentenpunkte umgewandelt werden können.

7.        Berücksichtigung der Sozialversicherung
Die Bereitstellung einer angemessenen Altersrente, einer solidarisch finanzierten Krankenversicherung, sowie besondere Leistung im Fall von Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit, betrachten wir weiterhin als öffentliche Aufgabe. Die Arbeitsversicherung darf keinen negativen Einfluss auf diese haben. Deshalb sollen in Anspruch genommene Leistungen der Arbeitsversicherung sozialversicherungstechnische Berücksichtigung finden, beispielsweise indem für die Dauer des Bezugs von ALG I weiterhin Rentenpunkte angerechnet werden, als handle es sich bei der ausbezahlten Leistung um ein Nettoentgelt, bei dem die Sozialversicherungsbeiträge bereits abgezogen wurden. An der Grundidee einer paritätisch finanzierten Sozialversicherung halten wir fest.

Antrag 217/II/2019 Den Volksentscheid Transparenz Berlin unterstützen

23.09.2019

Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt Berliner*innen seit 1999 den Zugriff auf behördliche Informationen und Dokumente – allerdings nur auf Anfrage und verbunden mit Gebühren, langen Wartezeiten und weitreichenden Ausnahmen. Bei der jetzigen Gesetzeslage müssen die Bürger*innen proaktiv auf die Verwaltung zugehen um Einsicht in Dokumente zu bekommen.

 

Ein Transparenzgesetz, wie der Volksentscheid fordert, verpflichtet öffentliche Stellen zur aktiven und zentralen Veröffentlichung aller wichtigen Informationen, zeitnah und gebührenfrei. Dazu gehören bei unserem Gesetz auch landeseigene Unternehmen. Ausnahmen von der Veröffentlichung werden zur Ausnahme und müssen konkret begründet werden. Das Land Hamburg hat bereits im Jahr 2012 ein solches Transparenzgesetz eingeführt. Die Erfahrungen aus Hamburg zeigen, dass ein solches Gesetz die Behörden effizienter macht. Wenn zentrale Informationen online einsehbar sind, sind sie auch für die Verwaltung einfacher zu finden. Das erleichtert behördeninterne Abläufe, erspart Abstimmungen und Mehrarbeit. Die Digitalisierung der Behörden wird vorangetrieben.