Antrag 217/II/2019 Den Volksentscheid Transparenz Berlin unterstützen

Status:
Annahme mit Änderungen

Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt Berliner*innen seit 1999 den Zugriff auf behördliche Informationen und Dokumente – allerdings nur auf Anfrage und verbunden mit Gebühren, langen Wartezeiten und weitreichenden Ausnahmen. Bei der jetzigen Gesetzeslage müssen die Bürger*innen proaktiv auf die Verwaltung zugehen um Einsicht in Dokumente zu bekommen.

 

Ein Transparenzgesetz, wie der Volksentscheid fordert, verpflichtet öffentliche Stellen zur aktiven und zentralen Veröffentlichung aller wichtigen Informationen, zeitnah und gebührenfrei. Dazu gehören bei unserem Gesetz auch landeseigene Unternehmen. Ausnahmen von der Veröffentlichung werden zur Ausnahme und müssen konkret begründet werden. Das Land Hamburg hat bereits im Jahr 2012 ein solches Transparenzgesetz eingeführt. Die Erfahrungen aus Hamburg zeigen, dass ein solches Gesetz die Behörden effizienter macht. Wenn zentrale Informationen online einsehbar sind, sind sie auch für die Verwaltung einfacher zu finden. Das erleichtert behördeninterne Abläufe, erspart Abstimmungen und Mehrarbeit. Die Digitalisierung der Behörden wird vorangetrieben.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der ASJ (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Informationsfreiheitsgesetz im Dialog mit der Initiative „Transparenz Berlin“ zu einem Transparenzgesetz ausbauen und mit dem E-Government-Gesetz abstimmen.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Informationsfreiheitsgesetz im Dialog mit der Initiative „Transparenz Berlin“ zu einem Transparenzgesetz ausbauen und mit dem E-Government-Gesetz abstimmen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2022: Versuche, das Transparenzgesetz in der abgelaufenen Wahlperiode umzusetzen, sind an unterschiedlichen Vorstellungen der Koalitionspartner gescheitert. Mit der Koalitionsvereinbarung wurden für die neue Wahlperiode klare Anforderungen formuliert: „Die Koalition wird im Jahr 2022 ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen, dabei die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten setzen.“ Derzeit befinden sich die Koalitionsfraktionen im ersten Stadium der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs. 

Stellungnahme des Senats 2022:

Senatsbeschluss Nr. S-4852/2021 vom 17.08.2021 - TO-Punkt 06 I. Der Senat beschließt den von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit Senatsvorlage Nr. S-4852/2021 vorgelegten Standpunkt des Senats zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens über die Einführung eines Berliner Transparenzgesetzes. II. Die der Senatsvorlage Nr. S-4852/2021 im Entwurf beigefügte Vorlage zur Kenntnisnahme ist dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorgelegt worden.

→ im AGH als Drs. 19/0003

→ Anhörung im Hauptausschuss am 17. November 2021

→ Behandlung im Plenum am 18. November 2021: Zu dem Antrag Drs. 19/0003 hat der Hauptausschuss gemäß dringlicher Mitteilung einvernehmlich festgestellt, dass die nach dem Abstimmungsgesetz vorgesehene Anhörung der Vertrauenspersonen ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Nach der Beratung im Plenum wurde festgehalten, dass das in der Verfassung von Berlin und dem Abstimmungsgesetz vorgesehene Verfahren zum Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens fristgerecht zum Abschluss gekommen ist.

In den Richtlinien der Regierungspolitik 2021-2026heißt es: „Der Senat tritt für die Schaffung eines Transparenzgesetzes nach Hamburger Vorbild ein, dasdie hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes beibehält und einen umfassendenRahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten setzt.“

Überweisungs-PDF: