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Antrag 274/I/2024 Beschleunigung des Solarthermieausbaus – Jetzt!

21.04.2024

Die Wärmeerzeugung aus Solarenergie zum Heizen, für Warmwasser oder die Industrie hat wesentlich höhere Potenziale als bisher angenommen. Dennoch ist der Zubau neuer solarthermischer Anlagen in Berlin seit 2012 gegenüber den Vorjahren gesunken und bis vor kurzem sogar rückläufig gewesen. Dies ist eine besorgliche Entwicklung, da die Energiegestehungskosten für die Umwandlung von Sonnenenergie in Wärme zunehmend gesunken sind. Solarthermische Anlagen haben hierbei in den letzten 30 Jahren eine ähnliche Kostendegression erreicht wie die PV-Anlagen.

 

Für die Jahre nach 2015 liegen für Berlin keine Einzelangaben zur Installation der Solarthermie vor. Daher ist davon auszugehen, dass kein aktuell präziser Überblick besteht, wie viele Solarthermieanlagen in der Hauptstadt installiert worden sind. Folglich ist das daraus resultierende Restpotential für die Solarthermie für Berlin ebenfalls unklar.

 

Aktuell sind die meisten solarthermischen Anlagen auf Einfamilienhäusern installiert. Der Berliner Wohnbestand ist jedoch zu großen Teil von mehrstöckigen Gebäuden geprägt, die bisher kaum mit Solarthermieanlagen bestückt worden sind.

 

Wir fordern:

  • Eine Berliner räumliche Potentialkarte für Solarthermie (in kW)
  • Zuschuss und steuerliche Vorteile bei der Installation von Solarthermie in Berlin
  • Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit von und mit dem Handwerk (insbesondere in Bezirken mit hohem Solarthermiepotential)

 

Antrag 126/I/2024 Mehrwertsteuersätze anpassen

21.04.2024

Soziale Gerechtigkeit steht im Mittelpunkt unserer sozialdemokratischen Vision. Als SPD setzen wir uns für eine gerechte Verteilung von Wohlstand, Chancengleichheit und sozialen Schutz für alle Bürger*innen ein. Angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, vor denen unser Land steht, sehen wir die Notwendigkeit, die Mehrwertsteuersätze anzupassen, beziehungsweise neu zu regeln:

 

  1. Der Mehrwertsteuersatz auf Trinkwasser, Obst, Gemüse, Nüsse, Getreide, Hülsenfrüchte, Knollen, Wurzeln, Müllereierzeugnisse, Tee, Kaffee, Gewürze, Backwaren, Hygieneartikel und Arzneimittel ist auf 0% zu setzen. Diese Warengruppe für Produkte des lebensnotwendigen, unmittelbaren Bedarfs ist eindeutig festzulegen.
  2. Entsprechend der aktuellen Lebensrealitäten ist die Liste der Waren und Dienstleistungen mit einer Besteuerung von 7% für die Bedarfe des täglichen Lebens und der Mehrwertsteuersatz von 19% für Konsumprodukte neu zu ordnen und anzupassen.
  3. Um unter anderem auch Steuerausfälle zu kompensieren, sind Produkte und Dienstleistungen zu definieren, die eindeutig zu zusätzlichen und sogenannten “Luxusbedarfen” zu zählen sind. Es gilt hier ebenfalls, ein besonderes Augenmerk auf gesundheits- und klimaschädliche Produkte und Dienstleistungen zu legen. Hier ist ein Mehrwertsteuersatz von 21 % einzuführen.
  4. Mit einer progressiven Steuerpolitik in Bezug zu Vermögen und Einkommen, die dem Anspruch einer echten Umverteilung folgt, somit ebenfalls dem Ziel einer deutlichen Anhebung des Höchststeuersatzes folgt und Freibeträge nach oben anpasst, kann eine über Konsumgüter regulierte Mehrwertsteuer in der Perspektive entfallen.

 

Antrag 191/I/2024 Gerechte Strafjustiz nur bei Pflichtverteidiger:innen für alle!

21.04.2024

Die Strafprozessordnung wird dahingehend geändert, dass jeder/m Beschuldigten bzw. Angeklagten ein/e Pflichtverteidiger:in auf Staatskosten zugeordnet wird, sofern sie/er die Kosten eines eigenen Strafverteidigers nicht tragen kann, unabhängig von der Art und Schwere des Vorwurfs bzw. der Anklage. Die Auswahl der/s Pflichtverteidigers:in darf nur durch eine unabhängige Instanz außerhalb des zuständigen Strafgerichts ohne Einflussnahme durch die/den zuständigen Strafrichter:in erfolgen.

Antrag 110/I/2024 Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit ressortübergreifend angehen!

21.04.2024

Die deutsche Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Asiens und der Pazifikregion war ein Unrechtssystem, das also solches anerkannt werden muss. Der Bundespräsident hat kürzlich auf seiner Reise nach Tansania für deutsche Kolonialverbrechen um Verzeihung gebeten und die Bereitschaft Deutschlands zur Aufarbeitung der gemeinsamen Vergangenheit bekräftigt.  Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit ist ein Prozess, der in allen politischen Ressorts vorangetrieben werden muss. Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung auf folgende innen- und außenpolitischen Maßnahmen anzustoßen:

 

1. Internationale Zusammenarbeit

Diplomatische Anerkennung kolonialer Vergehen: Diplomatische Bemühungen, um koloniale Vergehen anzuerkennen und bilaterale Beziehungen zu Ländern zu stärken, die von der deutschen Kolonialherrschaft betroffen waren. Auf Ebene der Generalversammlung der Vereinten Nationen muss Deutschland sich für eine Resolution zur Reparation der Sklaverei und der Kolonialverbrechen einsetzen.

 

Förderung von Kultur- und Wissensaustausch: Unterstützung von kulturellen und wissenschaftlichen Austauschprogrammen zwischen Deutschland und ehemaligen Kolonien, um das Verständnis und die Zusammenarbeit zu fördern. Die Gründung von Jugendwerken mit ehemaligen deutschen Kolonien soll geprüft werden.

 

Förderung fairer Handelsbeziehungen: Sicherstellung, dass Handelsbeziehungen mit ehemaligen Kolonien fair und gerecht sind, um wirtschaftliche Ausbeutung zu verhindern. Unterstützung von Entwicklungsprojekten in diesen Ländern.

 

Überwindung kolonialer Kontinuitäten sowohl in der Wissensgenerierung und Wissenshoheit für Lösungsansätze in der EZ als auch der Instrumente und Institutionen, über die EZ umgesetzt wird zugunsten von Akteuren des Globalen Südens

 

2. Innen, Sicherheit und Justiz

Die Rechtsstellung und die Rechtsprechungspraxis muss für Rassismus sensibilisiert und ggfs. angepasst werden. Dies beginnt bereits im Jurastudium und wird über Förderprogramme bis ins Berufsleben von Richter*innen finanziert.

 

Juristische Aufarbeitung von Kolonialverbrechen: Die Justiz kann die Untersuchung von kolonialen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen während der deutschen Kolonialzeit unterstützen und gegebenenfalls Wiedergutmachungsmaßnahmen einleiten.

 

Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung: Stärkere rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung, einschließlich struktureller Diskriminierung, können in der Justiz und Sicherheitsbehörden implementiert werden.

 

3. Kultur und Bildung

Dekolonisierung des Bildungssystems: Integration postkolonialer und dekolonialer Perspektiven in Lehrpläne und Bildungsmaterialien, um Schüler*innen ein besseres Verständnis der kolonialen Geschichte zu vermitteln.

 

Untersuchung an Institutionen mit Namensgebern, die kolonialrassistische Bezüge haben (z.B. Virchow, Hagenbeck etc.) im Rahmen des Sonderprogramm „Globaler Süden“

 

4. Gesundheit

Die Aufarbeitung deutscher Kolonialverbrechen im Gesundheitsbereich insbesondere von Menschenversuchen für die Medikamentenforschung (Robert Koch)

 

5. Wirtschaft

Die Aufarbeitung der Verflechtung deutscher Wirtschaftsbetriebe, insbesondere Reedereien, in den internationalen und insbesondere transatlantischen Versklavungshandel.

 

6. Die Bundesbeauftragte für Antirassismus wird diese Anliegen bündeln, koordinieren und kontrollieren.

Antrag 292/I/2024 Initiative für eine grundlegende Reform der Kältehilfe und Stärkung der Unterstützungsstrukturen für vulnerable Gruppen in Berlin

21.04.2024

Wir fordern die SPD Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhaus, des Senats und die zuständigen Stellen auf, die folgenden genannten Maßnahmen zu prüfen, zu unterstützen und umzusetzen, um die Kältehilfe umfassend zu reformieren und die Unterstützungsstrukturen für vulnerable Gruppen und wohnungslose Menschen nachhaltig zu verbessern. Die Umsetzung dieser Reform ist ein entscheidender Schritt, um die Würde und Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu fördern.#

Es ergeben sich folgende dringende Handlungsbedarfe:

  • Eine Förderung der Bereitstellung spezialisierter Unterkünfte für queere, insbesondere transsexuelle und non-binäre Personen ist einzurichten, um den besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden.
  • Eine Förderung der Bereitstellung spezialisierter Unterkünfte für Menschen mit Behinderung ist einzurichten, um den besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden.
  • Konkrete Schritte zur Umsetzung des Masterplans 2030 sind anzugehen, inklusive der Überprüfung und möglichen Anpassung der Zeitpläne, um realistische und erreichbare Meilensteine zu setzen.
  • Anhebung des Tagessatzes für die Unterbringung im Rahmen der Kältehilfe und Umstellung der Finanzierung auf einen gemeinsamen Topf, um eine bedarfsgedeckte Verteilung der Mittel zu gewährleisten und Bezirke, die sich stark für Wohnungsloseneinrichtungen einsetzen, angemessen zu unterstützen.
  • Die Auslage von Informationen zu existierenden Beschwerdestellen in allen Einrichtungen, wie zum Beispiel das Kontaktformular für den Bürger- und Polizeibeauftragten um Transparenz und Zugänglichkeit, ist zu gewährleisten.
  • Notwendiger Ausbau des Angebots von Tagesaufenthalten mit Fokus auf das Stadtzentrum mit Anbindung von Sozialberatung, um die überlasteten existierenden Tagesaufenthalte zu entlasten.
  • Erstellung einer Statistik zu Todesfällen durch Kältetod und andere Ursachen im Zusammenhang mit Obdachlosigkeit, welche von der Gerichtsmedizin an den Senat zu melden sind.