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Antrag 125/I/2024 Unser Weg in ein faires Steuersystem

21.04.2024

Vermögen sind in Deutschland derzeit extrem ungleich verteilt. Nach Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung gehören den reichsten 10 Prozent in Deutschland 65 Prozent der Vermögen. Umgekehrt besitzen die ärmsten 40 Prozent gar kein Vermögen. Sie stehen den derzeitigen Krisen ungeschützt gegenüber. Damit hat Deutschland in Europa im Bereich der Vermögensungleichheit eine negative Sonderstellung. Es gibt in diesem Feld kaum eine Demokratie, die ungleicher ist als Deutschland. Das ist ein Zustand, den wir als Sozialdemokratie nicht hinnehmen können und wollen. Daher wollen wir die Beseitigung der Vermögensungleichheit ins Zentrum unserer Politik stellen. Denn eine ungleiche Gesellschaft ist oft auch eine instabile Gesellschaft. Wir geben wenigen Menschen eine Fülle an Macht, die in einer Demokratie nicht hinnehmbar ist. Wir erleben aktuell wie der Überreichtum weniger Menschen wächst während auf der anderen Seite auch die Armut in Deutschland immer weiter zunimmt. Dabei hängen Reichtum und Armut strukturell zusammen.

 

Als zentrales Instrument für die Eindämmung der Vermögensungleichheit sehen wir die Steuerpolitik. In den letzten Jahrzehnten gab es keine großen Reformen im Bereich der Steuern. Wir als Sozialdemokratie wollen eine große Reform wagen, die im Ergebnis die Überreichen belastet und umgekehrt den Großteil der Bevölkerung entlastet. Wir wollen eine Steuerreform die einen handlungsfähigen Staat und Investitionen in die Zukunft ermöglich.

 

1. Steuerprivilegien abschaffen

Wir stellen Steuerprivilegien auf den Prüfstand und werden sie insbesondere in den Bereichen abschaffen, wo sie gesellschafts-, umwelt- oder klimaschädliche oder unerwünschte Wirkungen entfalten.

 

2. Eine progressive Erbschaftsteuer

Die derzeitige Ausgestaltung der Erbschaftsteuer ist für uns kein hinnehmbarer Zustand. Aktuell zahlen vor allem die mittleren Erbschaften, während die hohen Erbschaften steuerlich meist komplett verschont werden. Ab einer Erbschaft von 10 Millionen Euro wird die Steuer sogar regressiv. Daher brauchen wir eine umfassende Reform. Das Bundesverfassungsgericht hat uns mit zwei Urteilen hier den Weg aufgezeigt. Wir müssen erstens die umfassenden Ausnahmen für Erb*innen von Unternehmen abschaffen. Wir streben eine Gleichbehandlung aller Erbschaften an, so wie es auch das Bundesverfassungsgericht mittlerweile zwei Mal geurteilt hat. Für Erbschaften von Unternehmen sollen Stundungen, Streckungen oder der Staat als stiller Teilhaber möglich sein. Damit ist der Weiterbetrieb der Unternehmen sichergestellt.

Zweitens wollen wir die unzähligen Umgehungswege der Steuer radikal abschaffen. Geld in Stiftungen zu packen, große Summen an Kinder zu verschenken, das darf nicht mehr dazu führen, dass keine Erbschaftsteuer anfällt. Gerade Menschen mit großen Erbschaften müssen ihren Teil zum funktionierenden Staat beitragen. Unser Ziel ist daher die Rückkehr zu einer progressiven Steuer. Eine Flat Tax wie sie die CDU vorschlägt lehnen wir klar ab.

Im Gegenzug wollen wir den Freibetrag bei der Erbschaftsteuer auf eine Million Euro erhöhen und ihn zu einem einmalig nutzbaren Lebensfreibetrag umwandeln. Die selbstgenutzte Immobilie soll auch weiterhin nicht zum Freibetrag gezählt werden. Eine solche Reform würde höhere Einnahmen bei der Steuer mit sich bringen, würde aber vor allem die sehr hohen Erbschaften betreffen. Es wäre zudem eine klare Vereinfachung einer heute sehr komplexen Steuer.

 

3. Einführung des Grunderbes

Derzeit werden nur zwei Prozent des Erbvolumens im gesamten ostdeutschen Gebiet weitergegeben. Damit verfestigt sich eine gravierende Vermögensungleichheit zwischen Ost- und Westdeutschland immer weiter. Ohne ein Eingreifen in das Erben wird sich an diesem Zustand auch nichts ändern. Da die Erbschaftsteuer den Ländern zu Gute kommt wird diese alleine die ungleiche regionale Verteilung von Erbschaften nicht ändern. Daher wollen wir das Konzept des Grunderbes weiterentwickeln und entführen. Wir wollen mit dem Grunderbe jedem zwischen 18 und 21 Jahren ein staatliches Erbe von 20.000 Euro steuerfrei geben. Mit dem Grunderbe sollen junge Menschen in einer entscheidenden Lebensphase die Möglichkeit haben, ihre Ideen umzusetzen. Diese können das Geld zum studieren, für eine Ausbildung oder für Investitionen nutzen. Das DIW hat ausgerechnet, dass die Einführung eines Grunderbes die Vermögen der unteren Hälfte der Bevölkerung um 60 bis 90 Prozent steigen lässt. Die Maßnahme würde jährlich 15 Milliarden Euro kosten und soll durch die Erhöhung der Erbschaftsteuer für sehr hohe Erbschaften finanziert werden. Weitere Instrumente der Umverteilung wollen wir prüfen.

 

4. Vermögensteuer? Brauchen wir!

Seit den 80er Jahren wurden die Steuern auf Vermögen innerhalb der OECD und vor allem auch in Deutschland massiv abgebaut. Dieser Abbau hat zur Folge, dass wir heute eine in Deutschland noch nie dagewesene Vermögensungleichheit erleben können. Wir haben eine Vermögensungleichheit, die den Fortbestand unserer Demokratie mittlerweile gefährdet. Deswegen ist für uns klar, dass die ausgesetzte Vermögensteuer wieder eingesetzt werden muss. Die Ausgestaltung der Vermögensteuer soll sich dabei vor allem auf die besonders reichen Teile der Bevölkerung konzentrieren. Neben natürlichen Personen sollen auch juristische Personen in die Vermögensteuer einbezogen werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wollen wir bei der Wiedereinsetzung der Steuer naturgemäß umsetzen.

 

5. Kapitalertragsteuer

Wir setzen uns für eine Reform der Kapitalertragsteuer ein. Derzeit werden Kapitalerträge niedriger besteuert als Arbeitseinkommen. Das führt zu einer niedrigen steuerlichen Belastung gerade für Menschen mit viel Geld. Das wollen wir nicht länger hinnehmen. Deswegen wollen wir die Kapitalertragsteuer deutlich erhöhen. Zweitens wollen wir eine progressive Steuer statt eines Einheitssatzes von 25 Prozent. So kann sichergestellt werden, dass gerade Menschen mit sehr hohen Erträgen ihren fairen Anteil an Steuern zahlen.

 

6. Wir senken die Steuern auf Arbeit für Geringverdiener*innen

Kein anderes Land besteuert die Arbeit so hoch und die Vermögen so niedrig, wie es Deutschland tut. Das führt zu großen Ungerechtigkeiten im Steuersystem. Die Besteuerung von Einkommen werden wir daher gerechter gestalten. Das aktuelle Steuersystem nimmt gerade mittlere Einkommen zu stark in Anspruch. Die finanziellen Lasten der Krisenbewältigung dürfen für die  ohnehin stark strapazierte große Mehrheit der Bürger*innen nicht zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen. Im Gegenteil: Wir wollen die Steuern für die Mehrheit senken. Wir werden eine Einkommensteuerreform vornehmen, die kleine und mittlere Einkommen besserstellt, die Kaufkraft stärkt und dafür im Gegenzug die oberen fünf Prozent stärker für die Finanzierung der wichtigen öffentlichen Aufgaben heranzieht. Die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel wollen wir senken.

 

7. Überreichtum bekämpfen

Derzeit erleben wir, wie wenige Menschen einen immer größeren Reichtum auf sich vereinen können. Mit 40 Milliarden Euro Privatvermögen sind die BMW Erb*innen Susanne Klatten und Stefan Quandt derzeit die reichsten Deutschen. Trotz wirtschaftlicher Krise sind die Vermögen der Top 500 in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 82 Milliarden Euro auf knapp 1,1 Billionen Euro gestiegen. Die Zahl der Milliardär*innen ist auf 226 gestiegen. In eine solche Entwicklung wollen wir eingreifen. Denn für uns ist ein solcher Überreichtum mit einer Demokratie nicht vereinbar. Menschen bekommen eine solche Machtfülle, der wir entgegen treten wollen. Bis zur Erstellung des nächsten Bundeswahlprogramms soll daher eine Kommission gegründet werden und fundierte Vorschläge erarbeiten, wie wir den derzeitigen Überreichtum bekämpfen können.

 

8. Abschaffung des Ehegattensplittings

Das Ehegattensplitting steht gerade bei den mittleren Einkommen der Steuer- und Geschlechtergerechtigkeit entgegen. Es erhält zusätzlich den Anreiz, mehrheitlich Frauen vom Arbeitsmarkt fernzuhalten und subventioniert eine veraltete Rollenverteilung.

 

9. Gut ausgestattete Steuerbehörden

Wir erleben derzeit, wie viele reiche Menschen versuchen, legal und illegal Steuern zu sparen. Nie war das Kapital mobiler und nie wurde stärker versucht, mit illegalen Mitteln Steuern zu umgehen. Derzeit treffen Kriminelle auf schlecht ausgestattete Steuerbehörden. Wir wollen die Mittel für die Steuerbehörden daher massiv erhöhen. Jede neu geschaffene Stelle bringt derzeit ein Vielfaches an steuerlichen Mehreinnahmen mit sich, es ist ein gutes Geschäft für den Staat. Wir brauchen Steuerfahnder*innen mit den besten digitalen Ermittlungsmöglichkeiten, die gut ausgestattet sind und einen länderübergreifenden Austausch sicherstellen können. Die bessere Ausstattung der Steuerbehörden hat bei den nächsten Haushaltsberatungen für uns eine sehr hohe Priorität.

 

10. Investitionen in die Zukunft

Unsere oben skizziertes Steuerkonzept ermöglicht es uns auch, wieder wichtige Investitionen in die Zukunft zu tätigen. Mit dem Klimakrise, der Bildung der Zukunft und der Digitalisierung brauchen wir Spielräume für staatliche Zukunftsinvestitionen. Nur diese können garantieren, dass wir den gesellschaftlichen Wandel auch sozial gerecht gestalten können. Um weitere Zukunftsinvestitionen tätigen zu können, müssen wir uns neben dem Umbau des Steuersystems auch mit der Schuldenbremse befassen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Spielräume, die die Schuldenbremse ermöglicht, auch zu nutzen. Perspektivisch wollen wir die Schuldenbremse in Gänze abschaffen und dazu auch konkret in Verhandlungen mit anderen Parteien treten.

 

11. Die nächste SPD Regierung ist eine Regierung der Steuergerechtigkeit

Deutschland verfügt derzeit über ein ungerechtes Steuersystem. Während die niedrigen und mittleren Einkommen hohe Belastungen tragen müssen, müssen Vermögende kaum etwas beitragen. Für uns hat eine Steuerreform daher hohe Priorität. Denn laut Berechnungen des Netzwerk Steuergerechtigkeit zahlt die/der deutsche Muster-Millionär*in auf das Einkommen von 1,6 Millionen Euro nur 21 % Steuern. Während das Durchschnittspaar mit einem Bruttoeinkommen von 110.000 Euro eine Steuer- und Abgabenquote von 43 % trägt.

Antrag 49/I/2024 Abriss von Gebäuden einschränken: Von der Bauordnung zur Umbauordnung!

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin werden aufgefordert, sich für eine Einschränkung des Abrisses von Wohn- und Gewerberäumen in Berlin einzusetzen. Gebäude sollen künftig nur dann abgerissen werden dürfen, wenn Abriss und Neubau auch unter Beachtung der Klima- und Ressourcenschutzes tatsächlich wirtschaftlicher sind als das Sanieren, Umbauen, Umnutzen oder Erweitern.

 

Zur Verankerung insbesondere der ökologischen Dimension des Abrisses sowie zur Erleichterung des Um- und Ausbaus Bestandsgebäuden ist die Berliner Bauordnung umgehend wie folgt zu ändern:

  • Einführung eines umfassenden Genehmigungsvorbehalts für den Abriss von Gebäuden, bei dem insbesondere eine ganzheitliche Lebenszyklusbetrachtung (Bau, Betrieb und Rückbau) eines Gebäudes mit den bisherigen Investitionen des Eigentümers verankert ist und ein Rückbau nur zugelassen werden kann, sofern und soweit der Neubau ökologisch insgesamt weniger belastend ist als der Erhalt des Bestandsbauwerks,
  • Erleichterung von Abweichungen sowohl für den Bestand als auch für den Neubau, um zum einen den vollständigen oder teilweisen Abriss von Bestandsgebäuden aufgrund nicht leistbarer Anforderungen zu vermeiden und um zum anderen innovative ressourcensparende Bauweisen im Neubau zu erleichtern,
  • Erhöhung der Anforderungen an die Flexibilität beim Neubau von Gewerbeimmobilien (Aufzeigen integrierter Um- oder Rückbaumöglichkeiten),
  • Beibehalten der Anforderungen der ursprünglichen Gebäudeklasse im Falle von Aufstockungen und Nutzungsänderungen, soweit wie möglich, und
  • Beibehaltung von bauzeitlichen Anforderungen bei Bestandsgebäuden, sofern und soweit dies nicht den Schutzzielen der Bauordnung entgegensteht.

 

Zudem sollen die unteren Bauaufsichtsämter im Land Berlin besser personell und digital ausgestattet werden, um die tatsächliche Leistungsfähigkeit, z.B. bei der Beurteilung von Lebenszyklusbilanzen und Rückbaukonzepten, zu erhöhen.

Antrag 147/I/2024 Bessere Suchtprävention und Hilfestellungen für suchtkranke Geflüchtete

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung setzen sich dafür ein, die Suchtprävention und die Behandlungsmöglichkeiten für suchterkrankte Geflüchtete auszuweiten und zu verbessern.

 

Dazu gehört:

  • Eine bedarfsorientierte Versorgung, auch wenn ein Krankenversicherungsschutz gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz noch nicht oder nur eingeschränkt besteht. Bei der Prüfung der Ansprüche und Unterstützung bei der Vermittlung sollten unbedingt Drogen- und Suchtberatungsstellen eingeschaltet werden.
  • Eine stärkere allgemeine Sensibilisierung und Aufklärung der versorgenden Einrichtungen über die sprachlichen und asylrechtlichen Barrieren von geflüchteten Suchterkrankten, entsprechende Hilfsangebote in Anspruch nehmen zu können.
  • Finanzierung und Ausbau von relevanten Sprachkompetenzen und niedrigschwelligen Sprachmittlerdiensten im Hilfesystem, da eine Inanspruchnahme von Angeboten der Eingliederungshilfe, insb. psychosoziale Betreuung und betreutes Wohnen, ohne Sprachkompetenz kaum möglich ist. Geflüchtete werden häufig aufgrund fehlender Sprachkenntnisse bei Entzugskrankenhäusern, Substitutionspraxen und Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) abgelehnt und nicht behandelt.
  • Eine schnellere Kostenübernahme durch das LAF bei Behandlungen, da manche Träger der Eingliederungshilfe das LAF aufgrund langsamer Zahlungen als Kostenträger ablehnen und dies bedeutet ein höheres Risiko für die Träger und lange Wartezeiten für Betroffene.
  • Eine stärkere Kontrolle und Umsetzung der geregelten Zuständigkeiten. In der Eingliederungshilfe werden trotz geregelter Zuständigkeiten, die Hilfesuchenden hin- und hergeschoben. Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) verweisen auf niedergelassene Behandler*innen, diese wiederum aufgrund hoher Auslastung an die PIAs.
  • Eine Ausweitung der zielgruppenorientierten präventiven Aufklärung über Drogenkonsum und die negativen Folgen z.B. in Migrantenselbstorganisationen, Integrationskursen und in LAF- und ASOG-Einrichtungen.
  • Mehr Förderung von Versorgungsforschung innerhalb der Suchtmedizin für innovative Therapieansätze und Modellprojekte.

 

Antrag 286/I/2024 Verstetigung der Grundversorgung in der Berliner Obdachlosenhilfe

21.04.2024

Die Berliner Kältehilfe hat in den vergangenen Jahren einen grundsätzlichen Beitrag zum Schutz obdachloser Menschen in den Wintermonaten geleistet. Mit der Bereitstellung von Notschlafplätzen und der klaren Regelung, dass für die Inanspruchnahme keinerlei Legitimation oder Bedarfsprüfung erforderlich ist, wird ein dringend benötigter Zufluchtsort für Menschen in Not geschaffen. Dabei muss jedoch auch anerkannt werden, dass die Herausforderungen und Gefahren, denen obdachlose Menschen ausgesetzt sind, sich nicht nur auf die kalten Monate beschränken. Obdachlose sind das ganze Jahr über mit vielfältigen Schwierigkeiten konfrontiert, die von Krankheiten über tätliche Angriffe bis hin zu Vereinsamung reichen.

Vor diesem Hintergrund fordern wir:

Die jeweils zuständigen SPD-Fraktionen in in Bezirk und Land sowie die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat sollen sich für folgende Forderungen einsetzen:

  1. Die Obdachlosenhilfe wird durch die Bereitstellung von ganzjährigen sicheren, barrierefreien und geeigneten Räumlichkeiten gestärkt. Eine ausreichende und nachhaltige Finanzierung muss gewährleistet werden, um die Abhängigkeit von Ehrenamtlichen bei der Versorgung schwer pflegebedürftiger Wohnungsloser zu verringern. Es bedarf einer Sockelfinanzierung, um eine notwendige kontinuierliche personelle und sachliche Ausstattung zu gewährleisten. Zeitlich befristete Projektfinanzierungen können im Bedarfsfall ausschließlich ergänzend wirken. 
  2. Das System der Kältehilfe soll professionalisiert werden, um sicherzustellen, dass auch obdachlose Menschen mit psychischen Einschränkungen adäquat betreut werden. Grundsätzlich dürfen keine Menschen, z.B. Menschen mit Suchterkrankungen,  ausgegrenzt werden. Zunehmend werden die Notwendigkeiten, die auch zu anderen Jahreszeiten eine professionelle, im Bedarfsfall auch zusätzliche Unterstützung nötig machen werden. 
  3. Es wird sichergestellt, dass Betroffene nicht direkt aus Kliniken und Krankenhäusern in die Obdachlosigkeit entlassen werden.Dazu müssen mehr Einrichtungen geschaffen werden, die eine adäquate Versorgung sicherstellen.
  4. In den Wintermonaten wird die Anzahl der Schlafplätze erhöht. Die Festlegung des Bedarfs soll in enger Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen erfolgen. Die neuen Plätze müssen dort eingerichtet werden, wo sie am dringendsten benötigt werden, ohne die weniger frequentierten Außenbezirke gegenzurechnen.
  5. Die Einsetzung des im Koalitionsvertrag beschlossenen Rats der Obdachlosenhilfe, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Ressorts und Ebenen zusammensetzt, um eine koordinierte und effektive Umsetzung von Maßnahmen für Wohnungs- und Obdachlose zu erzielen, wird priorisiert vorangetrieben.

 

Antrag 282/I/2024 Rente - aber sicher, als Umlagesystem stärken und ausbauen!

21.04.2024

Die Ampel-Koalition plant die Umsetzung eines kapitalgedeckten Fonds als weiteren Baustein für die Rente.

Daher fordern wir:

  1. Für eine stabile, sichere Rente ist in erster Linie die gesetzliche Rente zu stärken. Hierfür braucht es Bereitschaft und Bemühungen, die Sozialpartnermodelle für tarifungebundene Unternehmen und Personen, zu öffnen und so das staatliche Rentensystem für weitere rund 4 Millionen Beschäftigte attraktiv zu machen. Eine Stärkung des Generationenkapitals hätte zur Folge, dass sich das Rentenniveau dauerhaft auf 48% stabilisiert, bzw. perspektivisch bis zu 53% steigen kann. Ein Finanzierungsanteil durch Erträge aus einem kapitalgedeckten Fonds bei der gesetzlichen Rentenversicherung darf den Wert und die Akzeptanz der gesetzlichen Rente nicht gefährden. Durch die Einführung der kapitalgedeckten Teilfinanzierung darf es nicht dazu kommen, dass etwaige Verluste durch Erhöhung der Beitragszahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kompensiert werden.
  2. Das Fonds-Kapitalvermögen der gesetzlichen Rente soll als staatliches Lenkungsinstrument zur Investition in nachhaltige, fortschrittliche und gesellschaftlich erforderliche Projekte ausgestaltet werden. Hierzu gehören beispielsweise der Ausbau erneuerbarer Energien, nachhaltige Mobilität oder das Erreichen sozialer Zielstellungen. Es bedarf klarer ethischer, sozialer und ökologischer Regeln, nach denen für die Rente zweckgebundene Gelder an globalen Finanzmärkten angelegt werden dürfen. Dazu zählt, dass nur in Unternehmen investiert werden darf, die an allen Stellen entlang ihrer Lieferkette für gute Arbeit und faire Arbeitsbedingungen stehen.
  3. Betriebsrenten mit finanzieller Beteiligung der Arbeitgeber sollen verpflichtend und flächendeckend zur Absicherung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt werden. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers sollen Möglichkeiten geschaffen werden, dass bereits erwirtschaftete Versorgungspunkte vom neuen Rententräger übernommen werden. Kleinere und mittelständische Betriebe sind bei der Umsetzung zu unterstützen.
  4. Wir fordern die Einführung der Erwerbstätigenrente. Auch Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Politikerinnen und Politiker und alle Beschäftigten, die bislang über eigene Versorgungswerke Altersvorsorge betreiben, sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, um stetere und bessere Versicherungsverläufe, zu erreichen. Gleiches gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Pflichten der Solidargemeinschaft sind von allen zu tragen.
  5. Sachgrundlose Befristungen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse müssen der Vergangenheit angehören. Unter diesen Bedingungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine stabilen Renten erwirtschaften. Es bedarf eines neuen gesetzlichen Rahmens, um Scheinselbstständige und Arbeiterinnen und Arbeitnehmer in der sog. “Gig Economy” zu schützen. Kurzfristige Beschäftigungsmöglichkeiten gehören auf den Prüfstand und sind tendenziell abzuschaffen. Der Abschluss von Sozialversicherungsabkommen mit weiteren Ländern muss vorangetrieben werden.
  6. Die zum 1. Januar 2021 eingeführte Grundrente ist als gerechte Komponente im Solidarsystem konzeptionell weiter zu entwickeln. Die Einkommensgrenzen, die u. a. als Parameter bei der Grundrentenberechnung gelten, sind in Anbetracht der steigenden Lebenshaltungskosten zu erhöhen.
  7. Alle Anstrengungen, die zu einer Verbesserung von Vereinbarkeit von Familie, Privatleben und Beruf führen, sind mit der Zielsetzung zu intensivieren, dass die Teilzeitquote sinkt und die Erwerbstätigkeit insgesamt steigt.
  8. Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander. Es sind alle Mittel auszuschöpfen, um mehr soziale Gerechtigkeit und Umverteilung zu organisieren. Hierzu gehören Instrumente wie die Erbschafts- und Vermögenssteuer. Die Kapitalertragssteuer ist deutlich anzuheben.