Antrag 110/I/2024 Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit ressortübergreifend angehen!

Status:
Annahme mit Änderungen

Die deutsche Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Asiens und der Pazifikregion war ein Unrechtssystem, das also solches anerkannt werden muss. Der Bundespräsident hat kürzlich auf seiner Reise nach Tansania für deutsche Kolonialverbrechen um Verzeihung gebeten und die Bereitschaft Deutschlands zur Aufarbeitung der gemeinsamen Vergangenheit bekräftigt.  Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit ist ein Prozess, der in allen politischen Ressorts vorangetrieben werden muss. Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung auf folgende innen- und außenpolitischen Maßnahmen anzustoßen:

 

1. Internationale Zusammenarbeit

Diplomatische Anerkennung kolonialer Vergehen: Diplomatische Bemühungen, um koloniale Vergehen anzuerkennen und bilaterale Beziehungen zu Ländern zu stärken, die von der deutschen Kolonialherrschaft betroffen waren. Auf Ebene der Generalversammlung der Vereinten Nationen muss Deutschland sich für eine Resolution zur Reparation der Sklaverei und der Kolonialverbrechen einsetzen.

 

Förderung von Kultur- und Wissensaustausch: Unterstützung von kulturellen und wissenschaftlichen Austauschprogrammen zwischen Deutschland und ehemaligen Kolonien, um das Verständnis und die Zusammenarbeit zu fördern. Die Gründung von Jugendwerken mit ehemaligen deutschen Kolonien soll geprüft werden.

 

Förderung fairer Handelsbeziehungen: Sicherstellung, dass Handelsbeziehungen mit ehemaligen Kolonien fair und gerecht sind, um wirtschaftliche Ausbeutung zu verhindern. Unterstützung von Entwicklungsprojekten in diesen Ländern.

 

Überwindung kolonialer Kontinuitäten sowohl in der Wissensgenerierung und Wissenshoheit für Lösungsansätze in der EZ als auch der Instrumente und Institutionen, über die EZ umgesetzt wird zugunsten von Akteuren des Globalen Südens

 

2. Innen, Sicherheit und Justiz

Die Rechtsstellung und die Rechtsprechungspraxis muss für Rassismus sensibilisiert und ggfs. angepasst werden. Dies beginnt bereits im Jurastudium und wird über Förderprogramme bis ins Berufsleben von Richter*innen finanziert.

 

Juristische Aufarbeitung von Kolonialverbrechen: Die Justiz kann die Untersuchung von kolonialen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen während der deutschen Kolonialzeit unterstützen und gegebenenfalls Wiedergutmachungsmaßnahmen einleiten.

 

Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung: Stärkere rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung, einschließlich struktureller Diskriminierung, können in der Justiz und Sicherheitsbehörden implementiert werden.

 

3. Kultur und Bildung

Dekolonisierung des Bildungssystems: Integration postkolonialer und dekolonialer Perspektiven in Lehrpläne und Bildungsmaterialien, um Schüler*innen ein besseres Verständnis der kolonialen Geschichte zu vermitteln.

 

Untersuchung an Institutionen mit Namensgebern, die kolonialrassistische Bezüge haben (z.B. Virchow, Hagenbeck etc.) im Rahmen des Sonderprogramm „Globaler Süden“

 

4. Gesundheit

Die Aufarbeitung deutscher Kolonialverbrechen im Gesundheitsbereich insbesondere von Menschenversuchen für die Medikamentenforschung (Robert Koch)

 

5. Wirtschaft

Die Aufarbeitung der Verflechtung deutscher Wirtschaftsbetriebe, insbesondere Reedereien, in den internationalen und insbesondere transatlantischen Versklavungshandel.

 

6. Die Bundesbeauftragte für Antirassismus wird diese Anliegen bündeln, koordinieren und kontrollieren.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung AK, Überweisung an LG im BT, Streichung Empfänger BPT (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die deutsche Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Asiens und der Pazifikregion war ein Unrechtssystem, das also solches anerkannt werden muss. Der Bundespräsident hat kürzlich auf seiner Reise nach Tansania für deutsche Kolonialverbrechen um Verzeihung gebeten und die Bereitschaft Deutschlands zur Aufarbeitung der gemeinsamen Vergangenheit bekräftigt.  Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit ist ein Prozess, der in allen politischen Ressorts vorangetrieben werden muss. Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung auf folgende innen- und außenpolitischen Maßnahmen anzustoßen:

 

1. Internationale Zusammenarbeit

Diplomatische Anerkennung kolonialer Verbrechen: Diplomatische Bemühungen, um koloniale Verbrechen anzuerkennen und bilaterale Beziehungen zu Ländern zu stärken, die von der deutschen Kolonialherrschaft betroffen waren. Auf Ebene der Generalversammlung der Vereinten Nationen muss Deutschland sich für eine Resolution zur Reparation der Sklaverei und der Kolonialverbrechen einsetzen.

 

Förderung von Kultur- und Wissensaustausch: Unterstützung von kulturellen und wissenschaftlichen Austauschprogrammen zwischen Deutschland und ehemaligen Kolonien, um das Verständnis und die Zusammenarbeit zu fördern. Die Gründung von Jugendwerken mit ehemaligen deutschen Kolonien soll geprüft werden.

 

Förderung fairer Handelsbeziehungen: Sicherstellung, dass Handelsbeziehungen mit ehemaligen Kolonien fair und gerecht sind, um wirtschaftliche Ausbeutung zu verhindern. Unterstützung von Entwicklungsprojekten in diesen Ländern.

 

Überwindung kolonialer Kontinuitäten sowohl in der Wissensgenerierung und Wissenshoheit für Lösungsansätze in der EZ als auch der Instrumente und Institutionen, über die EZ umgesetzt wird zugunsten von Akteuren des Globalen Südens

 

2. Innen, Sicherheit und Justiz

Die deutsche Kolonialzeit soll auch im justiziellen Kontext aufgearbeitet werden. Es erscheint daher zielführend, im Rahmen entsprechender Förder- und Weiterbildungsprogramme nicht nur für das Thema Rassismus zu sensibilisieren, sondern auch die deutsche Kolonialzeit zum Gegenstand zu machen.

Die Betroffenen haben weiterhin die Möglichkeit, etwaige Restitutionsbegehren individuell vor den deutschen Verwaltungsgerichten geltend zu machen. Zur ganzheitlichen bzw. strukturellen Aufarbeitung kolonialer Verbrechen erscheint eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Politik, Justiz sowie anderen staatlichen Stellen und der Wissenschaft zielführend.

 

Zudem sollen Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt und gegen Diskriminierung innerhalb der Justiz und den Sicherheitsbehörden weiterhin gefördert werden.

 

3. Kultur und Bildung

Dekolonisierung des Bildungssystems: Integration postkolonialer und dekolonialer Perspektiven in Lehrpläne und Bildungsmaterialien, um Schüler*innen ein besseres Verständnis der kolonialen Geschichte zu vermitteln. Diese Themen sind in den Rahmenlehrplänen fächerübergreifend zu berücksichtigen. Dort, wo sie bereits als Wahlmodule vorgesehen sind, sollen sie stärker in den Auswahlmöglichkeiten gewichtet werden. Die Folgen der kolonialen Vergangenheit sollten darüber hinaus auch in den Ethikunterricht der Sekundarschule I integriert werden, um den fächerübergreifenden Ansatz zu stärken.

 

Das Sonderprogramm “Globaler Süden” ist fortzusetzen und Namensgeber von Institutionen mit kolonialrassistischen Bezügen (z.B. Virchow, Hagenbeck etc.) sind kritisch zu untersuchen.

 

4. Gesundheit

Die Aufarbeitung deutscher Kolonialverbrechen im Gesundheitsbereich insbesondere von Menschenversuchen für die Medikamentenforschung (Robert Koch)

 

5. Wirtschaft

Die Aufarbeitung der Verflechtung deutscher Wirtschaftsbetriebe, insbesondere Reedereien, in den internationalen und insbesondere transatlantischen Versklavungshandel.

 

6. Die Bundesbeauftragte für Antirassismus wird diese Anliegen bündeln, koordinieren und kontrollieren.

 

 

Bei der Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen in Afrika sollte ein Schwerpunkt auf folgende bis heute nicht hinreichend bearbeiteten Fragen gelegt werden: Der Vernichtungsfeldzug gegen Herero und Nama im heutigen Namibia muss  als Völkermord eingeordnet werden

  • Im Rahmen von Vertragsverhandlungen zwischen Deutschland und Namibia müssen die berechtigten materiellen und ideellen Wiedergutmachungsansprüche dieser bsonders von deutschen Kolonialverbrechen betroffenen ethnischen Gruppen unter deren umfassenden Beteiligung an den Verhanlungsprozessen umfassend erfüllt werden gerecht zu werden.
  • Es braucht  ein differenziertes Gesamtkonzept für die deutsche Erinnerungskultur, das die Erinnerung an den Holocaust und die deutschen Kolonialverbrechen gemäß dem Konzept einer „multidirektionalen Erinnerung“ in der Weise verknüpft, welches sowohl die Singularität des Holocaust wie den  Respekt gegenüber dem Leid der Opfer der deutschen Kolonialverbrechen und deren Würde gewahrt wahrt, aber auch die Kontinuität des in beiden Vorgängen wirksamen von Rassenwahn und Herrenmenschentum geprägten Vernichtungswillens in den Blick nimmt

 

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die deutsche Kolonialherrschaft über Teile Afrikas, Asiens und der Pazifikregion war ein Unrechtssystem, das also solches anerkannt werden muss. Der Bundespräsident hat kürzlich auf seiner Reise nach Tansania für deutsche Kolonialverbrechen um Verzeihung gebeten und die Bereitschaft Deutschlands zur Aufarbeitung der gemeinsamen Vergangenheit bekräftigt.  Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit ist ein Prozess, der in allen politischen Ressorts vorangetrieben werden muss. Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung auf folgende innen- und außenpolitischen Maßnahmen anzustoßen:

 

1. Internationale Zusammenarbeit

Diplomatische Anerkennung kolonialer Verbrechen: Diplomatische Bemühungen, um koloniale Verbrechen anzuerkennen und bilaterale Beziehungen zu Ländern zu stärken, die von der deutschen Kolonialherrschaft betroffen waren. Auf Ebene der Generalversammlung der Vereinten Nationen muss Deutschland sich für eine Resolution zur Reparation der Sklaverei und der Kolonialverbrechen einsetzen.

 

Förderung von Kultur- und Wissensaustausch: Unterstützung von kulturellen und wissenschaftlichen Austauschprogrammen zwischen Deutschland und ehemaligen Kolonien, um das Verständnis und die Zusammenarbeit zu fördern. Die Gründung von Jugendwerken mit ehemaligen deutschen Kolonien soll geprüft werden.

 

Förderung fairer Handelsbeziehungen: Sicherstellung, dass Handelsbeziehungen mit ehemaligen Kolonien fair und gerecht sind, um wirtschaftliche Ausbeutung zu verhindern. Unterstützung von Entwicklungsprojekten in diesen Ländern.

 

Überwindung kolonialer Kontinuitäten sowohl in der Wissensgenerierung und Wissenshoheit für Lösungsansätze in der EZ als auch der Instrumente und Institutionen, über die EZ umgesetzt wird zugunsten von Akteuren des Globalen Südens

 

2. Innen, Sicherheit und Justiz

Die deutsche Kolonialzeit soll auch im justiziellen Kontext aufgearbeitet werden. Es erscheint daher zielführend, im Rahmen entsprechender Förder- und Weiterbildungsprogramme nicht nur für das Thema Rassismus zu sensibilisieren, sondern auch die deutsche Kolonialzeit zum Gegenstand zu machen.

Die Betroffenen haben weiterhin die Möglichkeit, etwaige Restitutionsbegehren individuell vor den deutschen Verwaltungsgerichten geltend zu machen. Zur ganzheitlichen bzw. strukturellen Aufarbeitung kolonialer Verbrechen erscheint eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Politik, Justiz sowie anderen staatlichen Stellen und der Wissenschaft zielführend.

 

Zudem sollen Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt und gegen Diskriminierung innerhalb der Justiz und den Sicherheitsbehörden weiterhin gefördert werden.

 

3. Kultur und Bildung

Dekolonisierung des Bildungssystems: Integration postkolonialer und dekolonialer Perspektiven in Lehrpläne und Bildungsmaterialien, um Schüler*innen ein besseres Verständnis der kolonialen Geschichte zu vermitteln. Diese Themen sind in den Rahmenlehrplänen fächerübergreifend zu berücksichtigen. Dort, wo sie bereits als Wahlmodule vorgesehen sind, sollen sie stärker in den Auswahlmöglichkeiten gewichtet werden. Die Folgen der kolonialen Vergangenheit sollten darüber hinaus auch in den Ethikunterricht der Sekundarschule I integriert werden, um den fächerübergreifenden Ansatz zu stärken.

 

Das Sonderprogramm “Globaler Süden” ist fortzusetzen und Namensgeber von Institutionen mit kolonialrassistischen Bezügen (z.B. Virchow, Hagenbeck etc.) sind kritisch zu untersuchen.

 

4. Gesundheit

Die Aufarbeitung deutscher Kolonialverbrechen im Gesundheitsbereich insbesondere von Menschenversuchen für die Medikamentenforschung (Robert Koch)

 

5. Wirtschaft

Die Aufarbeitung der Verflechtung deutscher Wirtschaftsbetriebe, insbesondere Reedereien, in den internationalen und insbesondere transatlantischen Versklavungshandel.

 

6. Die Bundesbeauftragte für Antirassismus wird diese Anliegen bündeln, koordinieren und kontrollieren.

 

 

Bei der Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen in Afrika sollte ein Schwerpunkt auf folgende bis heute nicht hinreichend bearbeiteten Fragen gelegt werden: Der Vernichtungsfeldzug gegen Herero und Nama im heutigen Namibia muss  als Völkermord eingeordnet werden

  • Im Rahmen von Vertragsverhandlungen zwischen Deutschland und Namibia müssen die berechtigten materiellen und ideellen Wiedergutmachungsansprüche dieser bsonders von deutschen Kolonialverbrechen betroffenen ethnischen Gruppen unter deren umfassenden Beteiligung an den Verhanlungsprozessen umfassend erfüllt werden gerecht zu werden.
  • Es braucht  ein differenziertes Gesamtkonzept für die deutsche Erinnerungskultur, das die Erinnerung an den Holocaust und die deutschen Kolonialverbrechen gemäß dem Konzept einer „multidirektionalen Erinnerung“ in der Weise verknüpft, welches sowohl die Singularität des Holocaust wie den  Respekt gegenüber dem Leid der Opfer der deutschen Kolonialverbrechen und deren Würde gewahrt wahrt, aber auch die Kontinuität des in beiden Vorgängen wirksamen von Rassenwahn und Herrenmenschentum geprägten Vernichtungswillens in den Blick nimmt

 

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Die Bundesregierung bekennt sich zur moralischen und politischen Verantwortung, die deutsche Kolonialvergangenheit konsequent aufzuarbeiten. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, wurden von der Bundesregierung bereits zahlreiche Schritte unternommen.

So wird der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien durch einen wissenschaftlichen Beraterkreises für erinnerungspolitische Fragen unterstützt. Die Aufarbeitung der Geschichte des deutschen Kolonialismus im damaligen Deutsch-Südwestafrika zwischen 1884 und 1919 wird zentrale Bedeutung beigemessen. Die Bundesregierung verfolgt dabei einen partnerschaftlichen Ansatz in der Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit. Sie sucht das Gespräch mit Wissenschaft, zivilgesellschaftlichen Akteuren und staatlichen Partnern im In- und Ausland.

Deutschland und Namibia sind 2015 in einen politischen Dialog eingetreten mit dem Ziel, die von deutschen Kolonialtruppen von 1904 bis 1908 an den Herero- und Nama-Gemeinschaften begangenen Gräueltaten aufzuarbeiten. Im Jahr 2021 paraphierten beide Seiten eine politische Erklärung, die den Völkermord an den Herero und Nama benennt. Das Projekt „TheMuseumsLab" (finanziert durch den Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und das Auswärtige Amt) setzt sich mit Fortbildungs- und Wissensaustauschprogrammen für einen verstärkten Austausch im Bereich Museumsmanagement und eine vertiefte kulturelle Zusammenarbeit mit Afrika ein. An dem Projekt nehmen regelmäßig auch Fellows aus Namibia teil. Im November 2024 wurde zudem ein von BKM und dem Land Berlin finanziertes Dekoloniales Denkzeichen „Earth Nest“ vor dem Berlin Global Village feierlich eröffnet. Der BKM fördert ferner ein Informations- und Erinnerungskonzept am Standort der ersten deutschen Kolonialschule in Witzenhausen. Beim Kunstraum SAVVY Contemporary in Berlin wurde im Übrigen ein künstlerisches Programm zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit unterstützt.

In dem vom AA finanzierten DAAD-Forschungsstipendienprogramm „German Colonial Rule – Scholarship Programme for Cooperative Research“ forschen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler auch aus Namibia zur Rolle des AA und anderer deutscher Behörden während der deutschen Kolonialzeit. Im November 2024 startete des Weiteren eine vom AA geförderte Initiative zur juristisch-historischen Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit und kolonialen Unrechts durch die Humboldt-Universität Berlin, die insbesondere auch den Austausch und eine Vernetzung mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem sogenannten Globalen Süden befördern soll. Im Rahmen der Initiative fand im Jahr 2025 eine internationale Konferenz „German Colonialism and the Law“ in Windhuk/Namibia statt.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bringt in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft ein Konzept für einen „Lern- und Erinnerungsort Kolonialismus“ voran.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat im Jahr 204 über 20 Objekte an Namibia restituiert Grundlage für Rückgaben sind die Ersten Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten, auf die sich Bund, Länder und Kommunen 2019 geeinigt haben. Rückgaben aus Deutschland erfolgen gemäß den Eckpunkten „grundsätzlich nur im Einvernehmen mit den Herkunftsstaaten und den betroffenen Herkunftsgesellschaften“. Die Bundesregierung steht im kontinuierlichen Austausch mit den betroffenen Staaten und Gemeinschaften und kommuniziert dabei grundsätzlich mit den jeweiligen Regierungen. Kulturgüter oder menschliche Überreste werden bedingungslos zurückgegeben.

Die Deutsche Digitale Bibliothek hat zudem ein zentrales Online-Portal zu Kulturgütern aus kolonialen Kontexten in deutschen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen eingerichtet, das seit Juli 2024 mehrsprachig und interaktiv nutzbar ist (https://ccc.deutsche-digitale-bibliothek.de/de/). Das Online-Portal informiert auf Deutsch, Englisch und Französisch über Kulturgüter aus kolonialen Kontexten in deutschen Einrichtungen und ihre Geschichte.
Überweisungs-PDF: