Antrag 191/I/2024 Gerechte Strafjustiz nur bei Pflichtverteidiger:innen für alle!

Die Strafprozessordnung wird dahingehend geändert, dass jeder/m Beschuldigten bzw. Angeklagten ein/e Pflichtverteidiger:in auf Staatskosten zugeordnet wird, sofern sie/er die Kosten eines eigenen Strafverteidigers nicht tragen kann, unabhängig von der Art und Schwere des Vorwurfs bzw. der Anklage. Die Auswahl der/s Pflichtverteidigers:in darf nur durch eine unabhängige Instanz außerhalb des zuständigen Strafgerichts ohne Einflussnahme durch die/den zuständigen Strafrichter:in erfolgen.