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Antrag 48/I/2024 Installation von PV-Anlagen auf Dächern vorantreiben

21.04.2024
  • Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert, eine Ergänzung von Photovoltaikanlagen in § 20 Abs. 2 WEG (Wohneigentumsgesetz) auf seine Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Eine solche Regelung würde idealerweise dazu führen, dass Wohnungseigentümer*innen gegenüber Miteigentümer*innen die Installation von Photovoltaik auf dem Dach eines Hauses als Anspruch geltend machen könnten.
  • Dabei ist zu prüfen, ob dem einzelnen WEG-Mitglied oder einer Minderheit von WEG-Mitgliedern bei einer solchen Regelung das Recht eingeräumt werden kann, das Dach, das Gemeinschaftseigentum ist, wie Sondereigentum zu nutzen.
  • Wenn die oben vorgeschlagene Regelung nicht den gewünschten Erfolg haben könnte, sind die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung dazu aufgefordert, eine vergleichbare Regelung zu erarbeiten, die eine von Miteigentümer*innen verursachte Blockade des Ausbaus von Photovoltaik auf dem Gemeinschaftsdach zumindest möglichst schwierig macht.

Antrag 188/I/2024 Unterstützung statt Repression für Sexarbeiter*innen

21.04.2024

Die SPD lehnt die Re-Kriminalisierung der Sexarbeit und die Entrechtung der in der Sexarbeit tätigen Menschen entschieden ab. Dazu gehören auch Verbotsformen, die Kundinnen und Kunden und sowie Arbeitsorte kriminalisieren sollen, wie z.B. ein „Sexkaufverbot“ bzw. das Nordische Modell.

 

Vor diesem Hintergrund setzt sich die SPD in Deutschland, in der Europäischen Union sowie in intergouvernementalen und supranationalen Gremien für eine menschenrechtsbasierte Regelung der Sexarbeit ein, welche die rechtliche Stellung von Sexarbeitenden stärkt. Die Behebung der Missstände im Bereich der Prostitution kann nur durch den weiteren Ausbau und der Verbesserung der Rahmenbedingungen legaler Sexarbeit erfolgen, nicht aber durch die Abschaffung rechtlicher Rahmenbedingungen durch Kriminalisierung, wie z.B. im Nordischen Modell. Ziel ist, Sexarbeiter*innen strukturell und nachhaltig zu unterstützen und keinen Repressalien auszusetzen. Vor diesem Hintergrund strebt die SPD die folgenden rechtlichen Verbesserungen in den zuvor genannten Rechtsräumen und sichert ausreichend finanzielle Mittel für Projektträger:

 

  1. Verbesserung des Opferschutzes:
  2. Umfangreiche bedingungslose und unbefristete Schutzrechte alle Betroffene von Menschenhandel, insbesondere Minderjährige. Die Schutzrechte wirken als Ausnahmeregeln vom Aufenthaltsrecht und sind damit unabhängig von Aufenthaltsfragen, der Mitwirkung als Zeug*innen in Strafverfahren oder von Ausstiegsprozessen.
  3. Möglichkeit von schnellen und unkomplizierten Arbeitsvisa für Opfer von Menschenhandel; Möglichkeit des Familiennachzugs (insbesondere minderjährige Kinder) für Betroffene von Ausbeutung und Menschenhandel
  4. Recht auf Entschädigung und Zahlung entgangener Löhne durch beispielsweise einen staatlichen Härtefallfonds.
  5. Umfangreiche finanzielle Aufstockung der Beratungsstellen bzw. Schaffung von ausreichend vielen, niedrigschwellig zugänglichen, Beratungsstellen sowie Schaffung von Zufluchtswohnungen oder anderen Unterbringungsmöglichkeiten, bessere und stabile Finanzierung von Frauenhäusern.
  6. Bessere Finanzierung der Fach- und Ausstiegsberatung:
  7. Auf- und Ausbau des bestehenden Netzes anonymer und niedrigschwelliger Beratungsstellen.
  8. Finanzierung von (berufsbegleitenden) Um- bzw. Ausstiegsprogrammen, die es auch Menschen ohne Sozialleistungsansprüche in Deutschland ermöglicht, sich zu qualifizieren und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
  9. Anti-Diskriminierungsmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt, die vormals in der Sexarbeit tätige Personen vor Diskriminierung aufgrund dieser Arbeit schützen
  10. Bessere Gesundheitsvorsorge und -versorgung für Sexarbeiter*innen:
  11. Ausbau der Beratung für niedrigschwellige, kostenlose und mehrsprachige gesundheitliche Prävention und Behandlung in den Gesundheitsämtern.
  12. Anonyme und kostenlose Test- und Behandlungsangebote inkl. Impfungen.

 

Antrag 94/I/2024 Geschlechtergerechtigkeit bei Unterhaltszahlungen

21.04.2024
  • Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, zu prüfen, inwieweit das familiengerichtliche Verfahren in Bezug auf die Eintreibung von Unterhalt verbessert werden kann.
  • Insbesondere soll dabei dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Ex-Partner den Unterhalt immer wieder als Druckmittel nutzen und darüber hinaus von der Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs häufig abgesehen wird, wenn die jeweiligen Unterhaltsberechtigten von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ihres Ex-Partners eingeschüchtert sind.
  • Darüber hinaus sollte beim familiengerichtlichen Verfahren insbesondere Partnerschaftsgewalt bei etwaigen Umgangsregelungen stärker berücksichtigt werden.
  • Mithin soll nach dem Vorbild Bayerns eine Zentralstelle zur Unterhaltseintreibung (entweder des Bundes oder der jeweiligen Bundesländer) eingerichtet werden, um die logistische Arbeit besser leisten zu können.
  • Außerdem werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung dazu aufgefordert, zu prüfen, inwieweit es sinnvoll ist, Unterhaltsvorschuss alleinerziehenden Nicht-EU-Ausländern ohne Aufenthaltstitel nicht zu gewähren. Hierbei sollte Berücksichtigung finden, dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG regelmäßig die Lebensunterhaltssicherung erfordert, die bei Alleinerziehenden, die keinen Unterhalt von ihrem Expartner bekommen, oftmals nicht möglich ist.
  • Zuletzt soll geprüft werden, ob und inwieweit eine Schärfung der bereits vorhandenen strafrechtlichen Instrumente bei widerrechtlich und in besonders verwerflicher Art und Weise (§ 170 StGB) unterhaltsverweigernden Personen verhältnismäßig und zielführend sind. Die generelle Unterstrafestellung der widerrechtlichen und vorsätzlichen Vorenthaltung von Unterhalt gegenüber dem sorgerechtlich verantwortlichen Elternteil des Kindes sollte als Option erwogen werden.

 

Antrag 284/I/2024 Die Sonderregelung zur Antragsfrist für Leistungen nach § 37 SGB II verlängern!

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages, die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Senat sollen sich dafür einsetzen, dass die Sonderregelung zur Antragsfrist für Leistungen nach § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB II verlängert wird.

Antrag 192/I/2024 Für eine stärkere verfassungsrechtliche Verankerung von Bestimmungen über das Bundesverfassungsgericht

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrates werden aufgefordert, zum Schutze des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan wesentliche Bestimmungen des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz zu verankern. Dazu zählen:

 

  • die Erforderlichkeit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zur Wahl von Bundesverfassungsrichterinnen und -richtern
  • die Dauer der Amtszeit von zwölf Jahren sowie der Ausschluss der darauffolgenden Wiederwahl
  • die Bindungs- bzw. Gesetzeswirkung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

 

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob es sinnvoll ist, einen Verfassungsartikel hinzuzufügen, der bestimmt, dass bei Änderungen der einfachen gesetzlichen Bestimmungen über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) insbesondere im Bereich der Organisations- und Verfahrensregeln die Richterinnen und Richter zu hören sind und die Pflicht besteht, die Findung eines Konsenses voranzutreiben.

 

Zuletzt ist verfassungsrechtlich zu verankern, dass im Falle einer Nicht-Einigung von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages nach Ablauf des im BVerfGG vorgesehenen ordentlichen Wahlverfahrens der Bundesrat die Befugnis erlangt, den vakanten Posten am Gericht zu besetzen. Es ist zu diskutieren, welche Form der Mehrheit der Bundesrat dafür benötigt.