- Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert, eine Ergänzung von Photovoltaikanlagen in § 20 Abs. 2 WEG (Wohneigentumsgesetz) auf seine Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Eine solche Regelung würde idealerweise dazu führen, dass Wohnungseigentümer*innen gegenüber Miteigentümer*innen die Installation von Photovoltaik auf dem Dach eines Hauses als Anspruch geltend machen könnten.
- Dabei ist zu prüfen, ob dem einzelnen WEG-Mitglied oder einer Minderheit von WEG-Mitgliedern bei einer solchen Regelung das Recht eingeräumt werden kann, das Dach, das Gemeinschaftseigentum ist, wie Sondereigentum zu nutzen.
- Wenn die oben vorgeschlagene Regelung nicht den gewünschten Erfolg haben könnte, sind die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung dazu aufgefordert, eine vergleichbare Regelung zu erarbeiten, die eine von Miteigentümer*innen verursachte Blockade des Ausbaus von Photovoltaik auf dem Gemeinschaftsdach zumindest möglichst schwierig macht.
Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesgruppe (Konsens)
PDF:
Beschluss:
Überweisung
Text des Beschlusses:
- Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert, eine Ergänzung von Photovoltaikanlagen in § 20 Abs. 2 WEG (Wohneigentumsgesetz) auf seine Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Eine solche Regelung würde idealerweise dazu führen, dass Wohnungseigentümer*innen gegenüber Miteigentümer*innen die Installation von Photovoltaik auf dem Dach eines Hauses als Anspruch geltend machen könnten.
- Dabei ist zu prüfen, ob dem einzelnen WEG-Mitglied oder einer Minderheit von WEG-Mitgliedern bei einer solchen Regelung das Recht eingeräumt werden kann, das Dach, das Gemeinschaftseigentum ist, wie Sondereigentum zu nutzen.
- Wenn die oben vorgeschlagene Regelung nicht den gewünschten Erfolg haben könnte, sind die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung dazu aufgefordert, eine vergleichbare Regelung zu erarbeiten, die eine von Miteigentümer*innen verursachte Blockade des Ausbaus von Photovoltaik auf dem Gemeinschaftsdach zumindest möglichst schwierig macht.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Die in der letzten Legislaturperiode durch das EEG 2023 und das Solarpaket I geschaffenen verbesserten Rahmenbedingungen haben den Ausbau von PV-Anlagen bereits deutlich attraktiver und einfacher gemacht. Im neuen Koalitionsvertrag unterstreichen wir das Ziel, den Ausbau der Solarenergie massiv voranzutreiben und private Haushalte zu Akteuren der eigenen Energieversorgung zu machen. Geplant ist unter anderem eine systemdienliche Ausgestaltung der Förderung der Solarenergie in Verbindung mit Speichern und die Vereinfachung von Anmeldeverfahren durch Digitalisierung und Standardisierung. Generell soll die Energiewende so gestaltet werden, dass Wirtschaft und Verbraucher stärker zu Mitgestaltern werden, unter anderem durch Entbürokratisierung und Bürgerenergie.
Dennoch bleibt die spezifische Herausforderung der oft schwierigen Entscheidungsfindung in WEGs, die der Antrag adressiert, relevant. Die Landesgruppe wird die im Antrag formulierten Vorschläge zur weiteren Erleichterung (Nach erfolgten Erleichterungen durch Solarpaket I und WEG-Reform 2020) der Installation von PV-Anlagen in WEGs prüfen und in die politische Diskussion auf Bundesebene einbringen. Die Vereinfachung von Prozessen und die Stärkung der Rechte einzelner Eigentümer, die in erneuerbare Energien investieren wollen, sind wichtige Hebel, um die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziele im Bereich Solarenergie zu erreichen.
Überweisungs-PDF:
