Archive

Antrag 161/I/2023 Klimaverträgliche Wärmeversorgung durch Nutzung von Abwärme fördern

27.04.2023

Damit Berlin möglichst vor 2045 klimaneutral wird, muss besonders die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung entschlossen und unter Nutzung aller Potenziale vorangetrieben werden. Dazu muss besonders die Abwärmenutzung aus Industrieprozessen, von Rechenzentren und Großwärmepumpen, aus Ab- und Flusswasser und insbesondere auch aus der energetischen Abfallverwertung schnellstmöglich und effizient erfolgen, um so den Umstieg auf eine nachhaltige Wärmeversorgung erzielen zu können.

 

Die Berliner SPD bekennt sich zum Zero-Waste-Ansatz in der Berliner Kreislaufwirtschaft, dessen oberste Maxime die Müllvermeidung ist. Nur die noch nicht vermeidbaren Müllmengen Berlins, die nicht recycelt mehr werden können, sollen einer energetischen Verwertung zugeführt werden.

 

Die gegenwärtige Praxis, dass ca. 300.000 t/a des Berliner Siedlungsabfalls mechanisch-physikalisch behandelt und dann außerhalb Berlins als sogenannter Sekundärbrennstoff energetisch verwertet wird, ist schnellst möglich zu beenden. Dieser Abfall muss in Berlin verwertet und die dabei gewonnene Abwärme direkt in das Berliner Fernwärmenetz eingespeist und fossile Energieträger substituiert werden.

 

Die SPD-Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Berliner Stadtreinigung beauftragt und unterstützt wird, durch verschiedene Maßnahmen ihren Beitrag zur klimafreundlichen Wärmeversorgung noch in dieser Legislaturperiode auszubauen. Dazu muss die BSR mindestens folgende Maßnahmen auf den Weg bringen:

  • Bau einer Recyclinghalle für 120.000 Tonnen Altholz und Sperrmüll zur stofflichen Verwertung und daran anschließend Planung eines Biomasseheizkraftwerkes am Standort Gradestraße in Neukölln zur Erzeugung von Fernwärme.
  • Planung einer Rauchgaskondensationsanlage für das MüllHeizKraftWerk Ruhleben zur Erzeugung CO2-freier Abwärme in Höhe von 300-400 GWh pro Jahr mit dem Ziel der unverzüglichen Realisierung.

 

Die SPD-Mitglieder des Senats werden hiermit aufgefordert, umgehend diesen Transformationsprozess bei der BSR einzuleiten und aus dem Sondervermögen „Klimaschutz, Resilienz und Transformation“ die entsprechend notwenige Finanzierung bereit zu stellen, damit die BSR als landeseigener Betrieb maßgeblich zum Erreichen der Berliner Klimaziele mit einer innovativen und nachhaltigen Stoffstrom- und Anlagenstrategie beitragen kann.

 

Gleichzeitig bekennt sich die Berliner SPD zum Zero-Waste-Ansatz in der Berliner Kreislaufwirtschaft, dessen oberste Maxime die Müllvermeidung ist. Nur die noch nicht vermeidbaren Müllmengen Berlins, die nicht recycelt mehr werden können, sollen einer energetischen Verwertung zugeführt werden.

Antrag 160/I/2023 Erreichen der Klimaziele zwischen 2035 und 2040 ermöglichen

27.04.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie die SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um zwischen 2035 und 2040 klimaneutral zu werden. Dafür sind insbesondere die finanziellen Mittel im Haushalt bereitzustellen.

 

Über die Fortschritte ist jährlich den Gremien der SPD Berlin zu berichten.

Antrag 159/I/2023 Bürgerenergiegesellschaften rechtlich entfesseln

27.04.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert,

  • sich innerhalb der Koalition für eine sachgerechtere Ausgestaltung der im Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes benannten „Bürgerenergiegesellschaften” entsprechend der EU-Richtlinie 2018/2001 vom 11. Dezember 2018 einzusetzen. Orientiert werden sollte sich dabei an dem 2021 im österreichischen Nationalrat beschlossenen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzpaket, das die Bildung von Energiegemeinschaften erlaubt, die „über Grundstücksgrenzen hinaus Energie produzieren, speichern, verbrauchen und verkaufen können”[1].
  • in einem zum Zwecke dieses Vorhabens erarbeiteten Gesetzentwurf für den Bundestag „Energy Sharing”, also das „Recht der Gemeinschaft, den erzeugten Strom auch gemeinschaftlich zu verbrauchen”[2], zu erlauben. Mithin ist es nötig, die Wirtschaftlichkeit der beschriebenen Praktik zu fördern, indem Stromnebenkosten reduziert und/oder Prämien gewährt werden.
  • sich weiter dafür einzusetzen, dass der Zweck der Energiegemeinschaften in erster Linie nicht das Streben nach finanziellem Gewinn ist und dies in den Statuten der jeweiligen Gemeinschaft verankert wird oder sich aus der Ausgestaltung der Bürgerenergiegesellschaften durch den Gesetzgeber ergeben.

 

Antrag 158/I/2023 Konkrete Maßnahmen zum Ausbau dezentraler Erneuerbarer Energien

27.04.2023

Trotzdem das “Osterpaket” wichtige und überfällige Erleichterungen für den dezentralen Ausbau Erneuerbarer Energien enthält, verbleiben zahlreiche weitere Hemmnisse in verschiedenen Gesetzen und für verschiedene, für urbane Räume relevante Anlagenklassen. Die SPD-Bundestagsabgeordneten mögen sich für folgende Vorhaben einsetzen:

 

Maßnahme 1: bundesweite Vereinheitlichung der Anmeldung von EE-Anlagen bei Netzbetreibern

Die bundesweite Vereinheitlichung der Anmeldung von Erneuerbare-Energie (EE)-Anlagen bei den Netzbetreibern in allen Kapazitätssegmenten ist vorzuschreiben. Z.B. in §8 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und § 14e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind unter Koordination der Bundesnetzagentur erarbeitete Standardprozesse inkl. Anmeldung beim Marktstammdatenregister vorzusehen. Ferner sind Netzbetreiber zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Installateurverzeichnissen in § 13 Abs. 2 Niederspannungs- Anschlussverordnung (NAV) zu verpflichten.

 

Maßnahme 2: Anlagenzertifikats Typ B erst ab 500 kWp

Bei mittelgroßen Anlagen, etwa auf großen Dächern, ist die Kapazitätsschwelle von derzeit 135 kWp für die Notwendigkeit des Anlagenzertifikats Typ B (welche die Verträglichkeit mit dem Stromnetz sicherstellt) in der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung im EnWG auf 500 kWp anzuheben (ehemals 1 MWp). Alternativ kann festgelegt werden, dass der Einsatz spezifischer Leistungselektronikkomponenten besagte Zertifizierung unnötig macht. Dieses Segment betrifft auch Anlagen auf Schulen, Verwaltungsgebäuden und Supermärkten.

 

Maßnahme 3: Balkon-PV-Anlagen bis 800 W für Schuko-Steckdosen erlauben

Balkonanlagen sind aus der rechtlichen Grauzone zu holen und deren Betrieb zu erleichtern. Balkon-PV-Anlagen sind als „Kleinstanlagen” mit max. 800W zu definieren (in Anlehnung an § 29 Abs. 2 Nr. 2 Messstellenbetriebsgesetz), die bei Vorhandensein eines Netz- und Anlagen (NA)-Schutzes und Erfüllung der Anforderungen eines geeigneten Sicherheitsstandards (z.B. der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, DGS) in normale Schuko-Steckdosen eingesteckt werden dürfen. Im EEG sind die Kleinstanlagen von sämtlichen Steuerungspflichten und Anforderungen für größere Anlagen auszunehmen; es erfolgt entweder keine EEG-Vergütung oder bei optionalem Einsatz eines Zweirichtungszählers eine Vergütung analog zu sonstigen PV-Anlagen. Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister hat online und stark vereinfacht (laiengerecht) zu erfolgen. In § 554 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch ist festzulegen, dass Vermieter die Anbringung einer Kleinstanlage gestatten müssen, falls keine gravierenden Gründe dagegen sprechen.

 

Maßnahme 4: Floating PV-Anlagen auf künstlichen Seen ermöglichen

Schwimmende “Floating PV”-Anlagen auf künstlichen, in den letzten 10 Jahren angelegten Seen sind von den 2022 im “Osterpaket” eingeführten Beschränkungen (Mindestuferabstand 50 m und max. 15% Bedeckung) auszunehmen.

Antrag 155/I/2023 „Sylt gehört den Studierenden“ – Zukunft studentischer Mobilität

27.04.2023

Im vergangenen Jahr hat die Ampelkoalition mit dem 9-Euro-Ticket einen großen Erfolg gelandet und vielen Menschen eine echte Entlastung geboten. Insbesondere für viele Studierende, die besonders häufig unter Armut leiden und sich in finanziell prekären Situationen befinden, bestand so die einfache Möglichkeit, günstig in den Urlaub zu fahren oder Familienbesuche zu absolvieren. Mit der Einführung eines Deutschlandtickets, des 29-Euro Tickets in Berlin und den abgeschlossenen Semesterticketverhandlungen haben sich neue Herausforderungen für studentische Mobilität ergeben, die neue Lösungsansätze erfordern.

 

Berlin muss solidarisch bleiben!

Im kommenden erhalten Studierende der Berliner Hochschulen einen Zuschuss zu Ihren Rückmeldegebühren in Höhe von 75 Euro. Diese 75 Euro erhalten alle Personen, die an einem Stichtag (vermutlich dem 31. Mai 2023) in den Hochschulen immatrikuliert sind. Grund für diesen einmaligen Zuschuss sind die langen und zähen Semesterticketverhandlungen zwischen dem VBB (Verkehrsverbund Berlin Brandenburg), den Verfassten Studierendenschaften und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, sowie der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz. Nach beschwerlichen Verhandlungsrunden hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz als Kompromiss eine Zahlung von 75 Euro pro immatrikulierter Person in Aussicht gestellt. De facto zahlen somit Berliner Studierende weniger als 20 Euro für ihr Semesterticket im Monat. Doch besonders nach der langen Verhandlungszeit ist es wichtig, dass Studierende frühzeitig eine Perspektive aufgezeigt bekommen! Mobilität ist gerade für Studierende von immenser Relevanz und im Besonderen in der Hauptstadt Berlin mit häufig langen Fahrtwegen unverzichtbar. Die Wege von der Hochschule nach Hause, zwischen den einzelnen Campus und zur Arbeit sind oftmals sehr lang und erfordern einen funktionierenden ÖPNV. Denn es geht eben nicht nur um Fahrstrecken und Fahrtkosten: Wer mobil ist, hat mehr Möglichkeiten, am sozialen Leben teilzunehmen oder neue Chancen zu ergreifen. Zusätzlich trägt ein funktionaler, kostengünstiger Öffentlicher Nahverkehr zu einer ökologischen Mobilitätswende teil, die unabdingbar ist.

 

Der gefundene Berliner Kompromiss war ein wichtiges Signal, dass die Nutzung der S- und U-Bahn in der Hauptstadt zukünftig deutlich günstiger wird. Egal, ob man es benutzt oder nicht. Doch leider ist die Regelung lediglich vorübergehend und für das kommende Sommersemester befristet. Die Zukunft des Semestertickets in Form des Solidarmodells ist über die Zeit hinaus vollkommen fraglich. Dabei hat sich das Solidarmodell bewährt: Alle Studierenden zahlen den gleichen Preis, sodass das Ticket im Schnitt für alle günstiger wird. Gerade jetzt in Zeiten von Inflation und steigenden Mieten zeigt sich der große Nutzen eines solidarisch finanzierten Semestertickets. Sofern es keine für alle günstig erwerbbaren Alternativangebote gibt und unsere Forderung nach einem ticketlosen kostenfreien ÖPNV nicht umgesetzt wurde, muss das Solidarmodell fortbestehen!

 

Echte Mobilität deutschlandweit!

Durch die Einführung des 49-Euro-Tickets wird sich auch die Tarifstruktur studentischer Mobilität massiv verändern. Es steht unter den Verkehrsminister*innen wohl schon fest, dass es zunächst ein Upgrademodell geben wird. Demnach können Studierende durch die Zahlung des Differenzbetrags ihr “Semtix” zu einem Deutschlandticket aufwerten. Diese Lösung lehnen wir als langfristiges Modell ab! Ausbildungstickets müssen generell als „Deutschlandtickets“ gelten. Besonders armutsgefährdeten jungen Menschen muss ein kostengünstiger ÖPNV zugesichert werden können. Im Rahmen der aktuellen Lösung wird vielerorts das Solidarmodell durch das Deutschlandticket ernsthaft gefährdet: in Mainz zahlen Studierende zum Beispiel gegenwärtig 38 Euro für das Semesterticket – im Monat. Das ist ohnehin schon ein unsolidarisch hoher Preis, um mobil zu sein. Es ist überhaupt nicht vermittelbar, weshalb ein Semesterticket im Solidarmodell dort fortexistieren sollte und könnte durch die regionalen Studierenden massiv unter Druck geraten, während gleichzeitig für 11 Euro Aufpreis der bundesweite Nahverkehr angeboten wird.

 

Das „Deutschlandticket“ macht gerade in Mainz besonders deutlich, wie absurd teuer Semestertickets teilweise sind. Das Problem ist also nicht die zunächst gute Zwischenlösung eines Deutschlandtickets, sondern sie legt den Finger in die Wunde und weist auf die bestehende Problematik der Existenz teurer Semestertickets deutlich hin.

 

Die Konsequenz eines dauerhaften Upgrademodells wäre daher wohl die Abkehr vom Solidarmodell mit der Folge deutlich höherer Preise insbesondere für finanziell schwächere Studierende. Das deutsche Studierendenwerk warnt bereits davor, dass das Semesterticket durch Klagen angegriffen werden könnte und das Solidarmodell dann generell fallen könnte. Denn nach Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts muss der Preis eines verpflichtenden Semestertickets “verhältnismäßig gering” sein, damit er noch “zumutbar” ist. Die Lösung muss also sein: günstige Ausbildungstickets, um inklusive Mobilität zu ermöglichen und die Ausweitung der Tarife auf ganz Deutschland, in Verbindung mit dem Deutschlandticket. Bayern hat bereits angekündigt, mit einem eigenen 29-Euro Ticket als Ergänzung zum Deutschlandticket, Studierenden bundesweite Fortbewegung im Nahverkehr vergünstigt zu ermöglichen. Auf jenen Pfad muss auch Berlin dringend einkehren!

 

Die Lösung muss daher lauten: Eine kurzfristige Preisobergrenze für regionale Ausbildungstickets, sodass der Fortbestand und die Akzeptanz für das Solidarmodell gesichert werden kann. Das 49-Euro Ticket alleine ist keine Lösung! Langfristig muss der Bund eine vergünstigte Ergänzung des Deutschlandtickets einführen, bspw. angelehnt an das Sozialticket in Berlin, welches alle jungen menschen gleichermaßen entlastet! Wir halten darüber hinaus weiterhin an unserer Vision eines ticketlosen, kostenlosen ÖPNVs für alle fest.

 

Daher fordern wir:

  • die Fortführung des Solidarmodells für das Berliner Semesterticket, sofern es keine für alle erwerbbaren günstigen Alternativen gibt
  • eine kurzfristige Preisobergrenze von 20 Euro im Monat für regionale Semestertickets für Studierende und Azubis
  • die mittelfristige Einführung eines “Deutschlandtickets” für Studierende und Azubis in Höhe von 9 Euro im Monat
  • Eine Aufnahme des Berliner 9€-Sozialtickets für Studierende und Auszubildende begrüßen wir grundsätzlich. Es muss jedoch in jedem Fall sichergestellt werden, dass studentische Tickets in ihrem Gültigkeitsbereich nicht hinter das aktuelle Semesterticket zurückfallen. Jedes Ticket für Studierende und Auszubildende muss mindestens für die gesamten Tarifbereiche A, B und C gelten.
  • einen Mechanismus für die preisliche Anpassung der Azubitickets an die aktuelle Höhe der Student*innentickets.
  • Langfristig bleibt das Ziel, einen kostenlosen ÖPNV zu verwirklichen, sowie ein 9€ Deutschlandticket