Antrag 22/II/2021 Wohnungsgenossenschaften zur sozialen Stabilität in Berlin einbeziehen

Status:
Erledigt

Das Land Berlin soll Wohnungsbaugenossenschaften landeseigene Flächen zu angemessenen Preisen überlassen, so dass diese sozial, als auch wirtschaftlich vermieten können. Des weiteren soll die Möglichkeit für Wohnungsbaugenossenschaften geschaffen werden Erbpachtmodelle in Anspruch zu nehmen, an deren Vertragsende eine Kaufoption eingeräumt wird.

Die Bedingungen für diese Maßnahmen sollen gemeinsam mit den Genossenschaften ausgehandelt werden. Im Zentrum dieses Aushandlungsprozesses steht die soziale Verträglichkeit der Maßnahmen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Koalitionsvertrag (Konsens)