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Antrag 208/I/2024 Reduzierung von Werbepost bzw. -prospekten in Deutschland

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrates werden aufgefordert, sich für eine Reduzierung der Werbepost in Briefkästen einzusetzen. Dazu ist erforderlich:

 

  • Die Umstellung des derzeitigen “Opt-Out”-Systems (“Bitte keine Werbung”) auf ein “Opt-In”-System, das es erfordert, dass der/die jeweilige Briefkästeneigentümer*in dem Empfang von Werbepost ausdrücklich zustimmt.
  • Zeitungen und sonstige Verlagshäuser sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, die ausdrückliche Zustimmung ihrer Kund*innen beispielsweise eines Printabonnements einzuholen, bevor sie Werbepost des eigenen Magazins, Coupons oder ähnliche Papierartifakte an Kunden schicken.
  • Dies gilt nicht für Materialien der demokratischen Willensbildung.

Antrag 48/I/2024 Installation von PV-Anlagen auf Dächern vorantreiben

21.04.2024
  • Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung werden aufgefordert, eine Ergänzung von Photovoltaikanlagen in § 20 Abs. 2 WEG (Wohneigentumsgesetz) auf seine Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Eine solche Regelung würde idealerweise dazu führen, dass Wohnungseigentümer*innen gegenüber Miteigentümer*innen die Installation von Photovoltaik auf dem Dach eines Hauses als Anspruch geltend machen könnten.
  • Dabei ist zu prüfen, ob dem einzelnen WEG-Mitglied oder einer Minderheit von WEG-Mitgliedern bei einer solchen Regelung das Recht eingeräumt werden kann, das Dach, das Gemeinschaftseigentum ist, wie Sondereigentum zu nutzen.
  • Wenn die oben vorgeschlagene Regelung nicht den gewünschten Erfolg haben könnte, sind die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung dazu aufgefordert, eine vergleichbare Regelung zu erarbeiten, die eine von Miteigentümer*innen verursachte Blockade des Ausbaus von Photovoltaik auf dem Gemeinschaftsdach zumindest möglichst schwierig macht.

Antrag 284/I/2024 Die Sonderregelung zur Antragsfrist für Leistungen nach § 37 SGB II verlängern!

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages, die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Senat sollen sich dafür einsetzen, dass die Sonderregelung zur Antragsfrist für Leistungen nach § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB II verlängert wird.

Antrag 192/I/2024 Für eine stärkere verfassungsrechtliche Verankerung von Bestimmungen über das Bundesverfassungsgericht

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages, der Bundesregierung und des Bundesrates werden aufgefordert, zum Schutze des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan wesentliche Bestimmungen des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz zu verankern. Dazu zählen:

 

  • die Erforderlichkeit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zur Wahl von Bundesverfassungsrichterinnen und -richtern
  • die Dauer der Amtszeit von zwölf Jahren sowie der Ausschluss der darauffolgenden Wiederwahl
  • die Bindungs- bzw. Gesetzeswirkung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

 

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob es sinnvoll ist, einen Verfassungsartikel hinzuzufügen, der bestimmt, dass bei Änderungen der einfachen gesetzlichen Bestimmungen über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) insbesondere im Bereich der Organisations- und Verfahrensregeln die Richterinnen und Richter zu hören sind und die Pflicht besteht, die Findung eines Konsenses voranzutreiben.

 

Zuletzt ist verfassungsrechtlich zu verankern, dass im Falle einer Nicht-Einigung von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages nach Ablauf des im BVerfGG vorgesehenen ordentlichen Wahlverfahrens der Bundesrat die Befugnis erlangt, den vakanten Posten am Gericht zu besetzen. Es ist zu diskutieren, welche Form der Mehrheit der Bundesrat dafür benötigt.

Antrag 152/I/2024 Queere Repräsentanz im Senat auf Dauer absichern

21.04.2024

Die Abgeordneten der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, eine regelmäßige Beauftragung der „Ansprechperson Queeres Berlin“ gesetzlich auf Dauer zu verankern.

 

Diese Person soll sich ressortübergreifend und eigenverantwortlich für die queere Community und deren Belange einsetzen, als deren Sprachrohr innerhalb und außerhalb der Verwaltung wirken und ein eigenes Budget verwalten.