21.04.2024
Die Mitglieder der Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat setzen sich dafür ein, dass voll ausgebildete Lehrkräfte sowie Quer- und Seiteneinsteigende nach einem definierten Zuteilungsschlüssel vorrangig in die Schulen mit dem höchsten Bedarf vermittelt werden. Der Zuteilungsschlüssel soll neben der tatsächlichen Personalausstattung auch die Quote der angehenden Lehrkräfte sowie die Quote der anleitenden Lehrkräfte berücksichtigen. Die besonderen Bedarfe einer Schule, beziehungsweise die erschwerend hinzukommenden Faktoren der Schülerschaft, wie Armut, Flucht und Migrationshintergrund und ein herausforderndes Elternhaus sollen in diesem Schlüssel ihre Berücksichtigung finden.
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21.04.2024
Die Mitglieder der Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat setzen sich dafür ein, dass der Bedarf an Schulplätzen bei Wohnneubaugebieten individuell regionenscharf berechnet wird. Zur regionenscharfen Bedarfsberechnung sollen Indikatoren herangezogen werden, die die Zuzüge am Ehesten abbilden. Dabei soll die rechtlich verbindliche 1%-Quote (Schulplatzbedarf pro Neubauwohnung) aufgeweicht und den realen Bedarfen angepasst werden.
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21.04.2024
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus werden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Lehrkräfteausbildung schrittweise in ein duales Studium überführt wird.
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21.04.2024
Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Ghana und Senegal von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten gemäß § 29a des Asylgesetzes gestrichen werden.
Generell darf kein Staat auf der Liste der sicheren Herkunftsstaaten stehen, in dem homosexuelle Handlungen unter Strafe stehen.
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21.04.2024
- Es müssen für die Praxisphasen des dualen Studiums analoge gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die den Mindeststandard des BBiG nicht unterschreiten.
- Der Geltungsbereich der §§ 10 bis 33 BBiG, die das Berufsausbildungsverhältnis, Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden sowie die Eignung von Ausbildungsstätte und Personal regeln, soll auf dual Studierende in sog. praxisintegrierten Studiengängen erweitert werden.
- Zusätzlich müssen auch dual Studierende vom Schutz des § 78a BetrVG, der analogen Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen und sonstigen Interessenvertretungen (z.B. Mitarbeiter*innenvertretungen) erfasst werden, also vor einer Nicht-Übernahme bei Ende des Ausbildungsverhältnisses geschützt werden.
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