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Antrag 16/II/2022 Abbau von Kommunikationsbarrieren zwischen Hörenden und Gehörlosen/Schwerhörigen in der SPD

9.10.2022

In Deutschland benutzen gehörlose und stark schwerhörige Menschen in der Kommunikation untereinander oft die Gebärdensprache. Mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes 2002 ist die Deutsche Gebärdensprache als vollwertige Sprache in Deutschland anerkannt. Gehörlose und stark schwerhörige Kinder wachsen seitdem zunehmend bilingual auf.

 

Gerade Jugendliche und junge Erwachsene fordern ein verstärktes Einsetzen der Deutschen Gebärdensprache in der Kommunikation mit den hörenden Menschen. Da diese zumeist keine Deutsche Gebärdensprache erlernt haben, braucht es für die gemeinsame Kommunikation den breiten Einsatz von u.a. Gebärdensprach- und/oder Schriftdolmetscher*innen.

 

Gehörlose und schwerhörige Menschen haben ein gesetzliches Recht auf politische Teilhabe und Partizipation. Dieses Recht ist im Lebensalltag häufig erst noch einzulösen, u.a. das Recht auf

  • eine barrierefreie und verständliche Vermittlung von Informationen zum politischen und gesellschaftlichen Geschehen,
  • einen gleichberechtigten Zugang zu und Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ohne zusätzliche individuelle finanzielle Belastungen – auch in politischen Strukturen.

 

Auch die SPD mit ihren Gliederungen und Arbeitsgemeinschaften weist nach innen und außen noch zahlreiche Kommunikationsbarrieren zwischen Hörenden und Gehörlosen bzw. Schwerhörigen auf.

 

Wir fordern daher für den bereits beschlossenen aber noch weiter zu entwickelnden SPD-Inklusionsplan:

  • Die Entwicklung von klaren Regelungen zum Ausbau einer barrierefreien Kommunikation zwischen Hörenden und Gehörlosen/Schwerhörigen u.a. für die Teilhabe und das Engagement am Parteileben z.B. bei der Vorbereitung und Durchführung von Parteiveranstaltungen.
  • Regelungen auch für mögliche Kandidaturen von Menschen mit Beeinträchtigungen, u.a. gehörlose und schwerhörige Genoss*innen für politische Mandate und Ämter. Entstehende Kosten sind von der Solidargemeinschaft und nicht vom einzelnen Menschen mit Beeinträchtigung zu tragen.
  • Die Vergütung für den Einsatz von Gebärdensprach- und/oder Schriftdolmetscher*innen soll im Grundsatz nach den jeweils aktuellen Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ) erfolgen.
  • Die Entwicklung von Aktionen und Maßnahmen zur stärken Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen – u.a. auch für die verschiedenen Bedürfnisse von Gehörlosen und Schwerhörigen – bei Haupt- und Ehrenamtlichen.

 

 

Antrag 307/II/2022 Schutz vor unberechtigten Eigenbedarfskündigungen und vor Verdrängung in der Innenstadt

9.10.2022

1. Allein in Berlin wurden in den letzten 10 Jahren über 100.000 Wohnungen in Mietshäusern in Eigentumswohnungen umgewandelt. Dies bedeutet, dass im Schnitt demnächst jährlich ca. 10.000 Wohnungen allein in Berlin aus der geltende Kündigungssperrfrist von 10 Jahren fallen. Hier droht vor allem in Berlin eine soziale Katastrophe und Verdrängungswelle in den vor allem betroffenen Innenstadtkiezen durch Eigenbedarfskündigungen.

 

2. Der Berliner Senat wird deswegen aufgefordert, im Bundesrat eine Reform des Rechts der Eigenbedarfskündigungen auf den Weg zu bringen, die mindestens folgende Punkte enthält:

 

  • Die mögliche Kündigungssperrfrist wird, falls rechtlich möglich auch für bestehende Mietverträge, um 10 Jahre auf 20 Jahre verlängert, da ansonsten eine massive Zunahme der Wohnungslosigkeit durch Eigenbedarfskündigungen in Städten wie Berlin droht.
  • Der Tatbestand des Eigenbedarfs wird konkretisiert und enger gefasst werden. Der Kreis der begünstigten Personen ist auf nahe Familienangehörige zu begrenzen.
  • Eigenbedarf kann nur vorliegen, wenn die gekündigte Wohnung ständig, dauerhaft und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden soll. Dabei muss das Eigenbedarfsinteresse über das Ende der Kündigungsfrist hinaus fortbestehen.
  • Mieter*innen werden in Härtefällen besonders geschützt, und zwar wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, wie z.B. Alter, Erkrankungen und Kinder in der Schule oder Kita oder falls nachweislich kein gleichwertiger Wohnraum in der Nachbarschaft gefunden werden kann.
  • Umzugskosten für die Mieter*innen, die ausziehen müssen, werden im Falle einer berechtigen Eigenbedarfskündigung zukünftig der*die Eigentümer*in tragen.
  • Es wird ein Register der Eigenbedarfskündigungen eingeführt. Bei jeder ausgesprochenen und vollzogenen Eigenbedarfskündigung muss der Nachweis der Registrierung vorlegen. So wird ausgeschlossen, dass eine Kündigung spekulativ erfolgt.
  • In das Register werden auch der Einzug und der Auszug im Zeitraum von 5 Jahren des*derjenigen, der*die gekündigt hat, eingetragen. Wenn ein Auszug frühzeitiger erfolgt, muss durch den*die Eigentümer*in nachgewiesen werden, dass kein Missbrauch vorliegt.
  • Missbräuchliche Eigenbedarfskündigungen werden einen angemessenen Schadensersatz für die verdrängten Mieter*innen zur Folge haben, die die i.d.R. stark erhöhten neuen Mietkosten der ehemaligen Mieter*innen angemessen abbilden.
  • Missbräuchliche Eigenbedarfskündigungen werden weiterhin als Ordnungswidrigkeit mit hohen Bußgeldern belegt.
  • Es wird sichergestellt, dass öffentlich einsehbar ist, ob und wann Mietshäuser in Eigentumswohnungen umgewandelt worden sind, damit Mieter*innen zu jeder Zeit wissen, welche Schutzfristen gelten (Öffnung Grundbuch oder eigenes Kataster)

 

3. Der Berliner Senat wird aufgefordert, von Eigenbedarfskündigung betroffenen Mieter*innen bevorrechtigt Zugang zu kommunalen Wohnungen und Wohnungen mit Belegungsbindung zu geben, so wie früher sog. „Sanierungsbetroffene“ vorrangig in Berlin mit Ersatzwohnraum versorgt wurden.

Antrag 124/II/2022 Keine Abschreibungen für Nord Stream II zu Lasten der Steuerzahler:innen

9.10.2022

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, ein Gesetz einzubringen in den Deutschen Bundestag einzubringen mit dem Ziel, steuermindernde Verluste durch die Nicht-Inbetriebnahme der Ostsee-Gaspipeline Nord Stream II zu verhindern. Die Steuerzahler:innen dürfen nicht in Haftung genommen werden für die verfehlte Unternehmenspolitik einiger Energiekonzerne, Deutschland vorsätzlich durch immer neue Investitionen in russische Energieprojekte wie Nord Stream II von Russland abhängig gemacht zu haben. Die Verluste für die Investitionen, Beteiligungen, Kredite für Nord Stream II dürfen nicht zur Senkung der Unternehmensgewinne gegengerechnet und so die Steuern gesenkt werden.

Antrag 119/II/2022 Dividendenzahlungen von Unternehmen verbieten, die sich vom Staat mit Kurzarbeitergeld helfen lassen

9.10.2022

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen, der Dividendenzahlungen bei Unternehmen untersagt, die für ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt haben.

 

Das zweifelhaft leider viel zu oft angewendete Prinzip „Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren“ gehört endlich beendet. Steuerzahler:innen dürfen nicht für konjunkturelle und / oder krasse unternehmerische Fehlentscheidungen zur Kasse gebeten werden, während die Aktionär:innen dafür keinen Beitrag zahlen müssen, sondern im Gegenteil sogar noch Dividenden für den Zeitraum der Kurzarbeit erhöht bekommen.

 

Es darf künftig nicht mehr vorkommen, dass sich Unternehmen in einer Wirtschaftskrise Personalkosten aus Kurzarbeitergeld finanzieren lassen, um so am Ende sogar noch den Unternehmensgewinn zu erhöhen und Gewinnausschüttungen an die Eigner:innen vorzunehmen und ggf. sogar noch zu steigern.

Antrag 37/II/2022 Alle Energienetze in Berlin rekommunalisieren

9.10.2022
  1. Die Berliner SPD bekräftigt ihren Beschluss zur Rekommunalisierung vom 13.10.2010 (Landesparteitag)
  2. Nachdem inzwischen das Stromnetz erfolgreich vom Land Berlin erworben wurde, sollte Berlin zügig die Übernahme des Fernwärmenetzes von Vattenfall angehen.
  3. Vor dem Hintergrund des Ausbaues einer Wasserstoff-Infrastruktur ist auch der Erwerb des Gasnetzes, der GASAG oder eine strategische Beteiligung an der GASAG sinnvoll. Berlin sollte diese Varianten zielgerichtet angehen.
  4. Parallel sollte Berlin schnell und zielgerichtet eine quartiersbezogene Energieleitplanung inkl. Wärmeplanung mit dem Ziel der Versorgung durch 100% Erneuerbare Energien auf den Weg bringen. Dabei ist je nach Kiez eine sinnvolle und vor allem bezahlbare Mischung aus Maßnahmen zur Energieeinsparung an und in den Gebäuden, zur Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme sowie zur Nutzung leitungsgebundener Energien zu finden. Klimaschutz wird nur dann gelingen, wenn es auch eine Akzeptanz bei ärmeren Haushalten gibt, die ohnehin in der Regel weniger Energie verbrauchen, einfach weil sie weniger Geld zur Verfügung haben. Dabei muss Berlin auch auf Wasserstoff in der Energieversorgung setzen, der vor allem in Kraft-Wärme-Kopplung in Zeiten des Strommangels (wenig Sonne und Wind) die Versorgung mit Strom und Wärme sicherstellt. In Zeiten mit viel Wind und Sonne können dagegen stärker Wärmepumpen zum Einsatz kommen, wobei sich in Berlin besonders Kombinationen aus dem Einsatz von Wärmepumpen mit Geothermie, Abwärmenutzungen und Niedertemperaturwärmenetzen anbieten.
  5. Um die notwendige breite gesellschaftliche Akzeptanz für diese vor allem netzgebundenen Lösungen zu finden und auch die Eigenkapitalbasis zu verbreitern, wird eine Minderheitsbeteiligung von Berlinerinnen und Berlinern über eine Bürgerenergiegenossenschaft seitens der SPD unterstützt.