Antrag 16/II/2022 Abbau von Kommunikationsbarrieren zwischen Hörenden und Gehörlosen/Schwerhörigen in der SPD

In Deutschland benutzen gehörlose und stark schwerhörige Menschen in der Kommunikation untereinander oft die Gebärdensprache. Mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes 2002 ist die Deutsche Gebärdensprache als vollwertige Sprache in Deutschland anerkannt. Gehörlose und stark schwerhörige Kinder wachsen seitdem zunehmend bilingual auf.

 

Gerade Jugendliche und junge Erwachsene fordern ein verstärktes Einsetzen der Deutschen Gebärdensprache in der Kommunikation mit den hörenden Menschen. Da diese zumeist keine Deutsche Gebärdensprache erlernt haben, braucht es für die gemeinsame Kommunikation den breiten Einsatz von u.a. Gebärdensprach- und/oder Schriftdolmetscher*innen.

 

Gehörlose und schwerhörige Menschen haben ein gesetzliches Recht auf politische Teilhabe und Partizipation. Dieses Recht ist im Lebensalltag häufig erst noch einzulösen, u.a. das Recht auf

  • eine barrierefreie und verständliche Vermittlung von Informationen zum politischen und gesellschaftlichen Geschehen,
  • einen gleichberechtigten Zugang zu und Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ohne zusätzliche individuelle finanzielle Belastungen – auch in politischen Strukturen.

 

Auch die SPD mit ihren Gliederungen und Arbeitsgemeinschaften weist nach innen und außen noch zahlreiche Kommunikationsbarrieren zwischen Hörenden und Gehörlosen bzw. Schwerhörigen auf.

 

Wir fordern daher für den bereits beschlossenen aber noch weiter zu entwickelnden SPD-Inklusionsplan:

  • Die Entwicklung von klaren Regelungen zum Ausbau einer barrierefreien Kommunikation zwischen Hörenden und Gehörlosen/Schwerhörigen u.a. für die Teilhabe und das Engagement am Parteileben z.B. bei der Vorbereitung und Durchführung von Parteiveranstaltungen.
  • Regelungen auch für mögliche Kandidaturen von Menschen mit Beeinträchtigungen, u.a. gehörlose und schwerhörige Genoss*innen für politische Mandate und Ämter. Entstehende Kosten sind von der Solidargemeinschaft und nicht vom einzelnen Menschen mit Beeinträchtigung zu tragen.
  • Die Vergütung für den Einsatz von Gebärdensprach- und/oder Schriftdolmetscher*innen soll im Grundsatz nach den jeweils aktuellen Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ) erfolgen.
  • Die Entwicklung von Aktionen und Maßnahmen zur stärken Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen – u.a. auch für die verschiedenen Bedürfnisse von Gehörlosen und Schwerhörigen – bei Haupt- und Ehrenamtlichen.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand, (Konsens)
Überweisungs-PDF: