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Antrag 51/II/2022 Das Handwerk bereits in der Schule fördern

9.10.2022

Wir fordern daher als SPD den Senat bzw. die Senator*innen für Bildung, für Arbeit und für Wirtschaft auf, durch spezielle Bildungsangebote bzw. Schulstunden im mittleren Schulsystem handwerkliche Talente zu fördern, speziell in den Bereichen Holzbearbeitung, Metallbearbeitung und Mechatronik. Die Einpassung dieser Angebote in den Lehrplan und die Stundentafeln obliegt entsprechenden Fachleuten aus Schule, Wirtschaft und Gewerkschaft. Außerdem sind an dafür geeigneten Schulen Räume mit den notwendigen Werkzeugen und Maschinen auszustatten.

 

Auch in der Grundschule kann das Kennenlernen des „Handwerks“ in den Ganztags- und Schulbetrieb eingebettet werden.

Antrag 04/II/2022 Dann müssen wir es eben machen: Wirksame Entlastungen auf Landesebene

9.10.2022

Die am 04. September 2022 vorgestellten Eckpunkte zum dritten Entlastungspacket werden nicht ausreichen, um in den kommenden Monaten entstehende bzw. sich noch verschärfende Härten zu verhindern. Die durchschnittlichen absoluten Beträge der „Entlastung“ übersteigen aufs Jahr gerechnet kaum die bereits jetzt entstandenen Mehrkosten für Strom und Heizung der Berliner Haushalte.

 

Das Eckpunktepapier stellt zu Beginn den angeblich „begrenzten finanzielle Spielraum des Bundeshaltshaushalts“ fest. Darüber hinaus werden die ohnehin schon engen finanziellen Spielräume der Lander weiter beschnitten, indem ihnen ein Teil der Ausgaben für das Paket auferlegt werden. An der derzeit wegen der Pandemie noch ausgesetzten Schuldenbremse wird ab Januar wieder ausnahmslos festgehalten. Folglich sind vonseiten des Bundes zunächst keine weiteren Maßnahmen zu erwarten. Angesichts von Milliardenausgaben für Banken und Unternehmen in vergangenen Krisen oder vor kurzem erst für die Bundeswehr erscheint diese Haltung geradezu zynisch.

 

Die Schuldenbremse schränkt die Handlungsfreiheit der demokratisch gewählten Landesparlamente immens ein, da im Gegensatz zum Bund der Landeshaushalt grundsätzlich ohne Kredite zu gestalten ist. In einer Situation wie der Gegenwärtigen, darf eine auf ökonomisch zweifelhaften Annahmen aufbauende Regel nicht den Zusammenhalt der Gemeinschaft und das Vertrauen in den Staat untergraben.

 

Wir begrüßen daher die Initiative Berlins zur Fortführung eines tarifzonenübergreifenden vergünstigten Tickets. Bezahlbare öffentliche Mobilitätsangebote entlasten Haushalte spürbar und dämpfen dadurch die Inflation. Bestehende Angebote müssen ausgebaut und zusätzliche geschaffen werden.

 

Derzeit erhöhen Vermieter*innen die Betriebskostenvorauszahlung in Mietwohnungen um ein Vielfaches. Maßnahmen wie die Energiepauschale und Heizkostenzuschüsse werden diese Mehrkosten nur für einen sehr begrenzten Zeitraum abfangen. Anstatt einen Kündigungsschutz zu schaffen, verweist das Papier auf Regelung des „sozialen Mietrechts“, um Obdachlosigkeit aufgrund geschuldeter Mietzahlung zu verhindern. Allerdings kann bei fristlosen Kündigungen wegen Zahlungsrückstandes kein Härtefall geltend gemacht werden. Berlin muss deshalb unbürokratisch verhindern, dass es aufgrund von Energiearmut zu Kündigungen und Räumungen in die Obdachlosigkeit kommen wird. Dazu sind auch die landesrechtlichen Kompetenzen der Wohnungsgesetzgebung auszureizen, beispielsweise indem Belegungsrechte gegenüber großen Immobilienunternehmen auf gesetzlicher Grundlage durchgesetzt werden. Da es an erschwinglichen Wohnungen mangelt, muss das Land alle Möglichkeiten ausschöpfen, um im gebotenen Fall Ersatzwohnraum bereitstellen zu können.

 

Sparen in der Krise! Das war und ist immer der grundfalsche Weg. Umso bedenklicher das insbesondere der Bundesfinanzminister diesen als „Kurs halten“ bezeichnet. Berlin muss in der Krise seiner Wirtschaft umfangreich unter die Arme greifen und durch öffentliche Investitionen die Arbeit und damit die Existenzgrundlage von Millionen Berliner*innen sichern.

 

Wir fordern daher:

1. Das Abgeordnetenhaus stellt im Rahmen eines Nachtragshaushalts eine „außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Landes entzieht“ nach § 18 der Landeshaushaltsordnung fest, um zusätzlichen finanziellen Spielraum bei der Bewältigung der gegenwärtigen Krisen zu schaffen. Dabei ist der Tilgungszeitraum etwaiger Kreditermächtigungen möglichst großzügig auszugestalten.

2. Die Schaffung weiterer umfassender, öffentlicher Mobilitätsangebote, darunter:

    1. Der schnellstmögliche Ausbau des beschlossenen Radverkehrsplans
    2. Die schnellstmögliche Realisierung des 10-Minuten-Taktes für Busse, wie im Nahverkehrsplan beschlossen
    3. Die Förderung eines gemeinwohlorientierten Lastenradverleihs
    4. Ein am „BerlKönig“ angelehntes Konzept für Rufbusse in den Außenbezirken und schlecht angebundenen Teilen der Innenstadt, der weitgehend mit dem normalen BVG-Tarif nutzbar ist.

3. Das Land schafft kurzfristig technisch wie personell ausreichend ausgestattete Anlaufstellen für Berliner*innen, die aufgrund steigender Energiekosten vor Problemen stehen. Diese:

    1. Koordinieren die effektive Inanspruchnahme von staatlichen Hilfeleistungen, wie z.B. den zusätzlichen Heizkostenzuschuss beim Wohngeld.
    2. Gewährleisten in Zusammenarbeit mit den Behörden, die kurzfristige (Teil-)Auszahlung von Leistungen, auch wenn z.B. nur eine vorläufige Prüfung von Anträgen innerhalb der gebotenen Zeit möglich ist.
    3. Unterstützen auch innerhalb bestehender Strukturen (Wohnungsbündnis) die Vermittlung von Ersatzwohnraum, wenn eine Kündigung nicht abwendbar oder Mietzahlungen nicht nachhaltig zu stemmen sein werden. Bei Misserfolg werden Bescheinigung zwecks Nachweises der unbilligen Härte einer Kündigung erteilt
    4. Schaffung einer spezialgesetzlichen Grundlage zur Ermöglichung krisenbedingter Wohnungseinweisungen
    5. Bewirtschaften leerstehende und ausschließlich kurzzeitig vermietete Wohnungen, um günstigen Ersatzwohnraum bereitstellen zu können. Die weitergehende Überführung in Gemeineigentum ist dabei zu prüfen.

4. Zur Stärkung der Berliner Wirtschaft, legt das Land ein umfangreiches Investitionsprogramm auf. Dieses unterstützt insbesondere Unternehmen in den Bereichen der erneuerbaren Energien. Die zügige Verwirklichung des Berliner Solargesetzes wird ebenfalls besonders gefördert.

5. Die Prüfung einer landesrechtlichen Ergänzungsabgabe, um Krisenprofiteur*innen an den Kosten zu beteiligen und der sich weiter verschärfenden Ungleichheit etwas entgegenzusetzen.

6. Das Land prüft, wie in diesem Zusammenhang aufkommende, personelle Engpässe kurzfristige auch durch die vergütete Einbindung der Zivilgesellschaft überbrückt werden können.

Antrag 154/II/2022 Disability Mainstreaming und Disability Budgeting

9.10.2022

Realisierung in der und durch Bundespolitik sowie die Berliner Landes- und Bezirkspolitik vorantreiben

 

Disability Mainstreaming ist ein Konzept, das darauf abzielt, die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer Vielfalt umfassend und in allen Politikbereichen mitzudenken. Die Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt in allen Bereichen zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Infolgedessen ist sie mit den entsprechenden notwendigen und auskömmlichen finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen (Disability Budgeting) im Bundeshaushalt als auch den Länder- und Kommunalhaushalten zu beschließen.

 

Von unseren sozialdemokratischen Amtsträger*innen auf Landes- und Bezirksebene, von unseren Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen fordern wir:

 

  • eine entsprechend deutliche umfangreiche und nachweisliche Unterlegung der finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen im Berliner Landeshaushalt als auch in den bezirklichen Haushalten,
  • bei der Haushaltsplanung zur Unterlegung von finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen auch die Rolle des Landes/der Bezirke als öffentliche Auftraggeber und als Zuwendungsgeber mit einzubeziehen.

 

Vergleichbares fordern wir von unseren Amts- und Mandatsträger*innen auf Bundesebene und im Deutschen Bundestag.

 

Zwar liegen mit den Konzepten zu Gender Mainstreaming/Gender Budgeting konzeptionelle Vorlagen und erfahrungsbasierte Praxisanleitungen vor. Unstrittig ist, dass diese Konzepte in allen Politikfeldern sowohl im Hinblick auf Gesetzesverfahren als auch Projektentwicklungen und entsprechender Mittelvergabe von der Planungsphase bis zur Implementierung, Überwachung und Auswertung noch verbessert werden können.

 

Damit das Konzept Disability Mainstreaming /Disability Budgeting gut implementiert wird, fordern wir

  • anwendungsorientierte Forschungsaufträge zur systematischen Implementierung und Umsetzung,
  • die Stärkung des Ansatzes des „Universal Design“ bzw. des „Design for all“ von Anfang bei öffentlichen Einrichtungen, Dienstleistungen und Aufträgen.

 

Die Einbeziehung von Selbstvertreter*innen in ihrer Vielfalt und ihren vielfältigen Kommunikationserfordernissen ist gemäß der Devise „Nichts über uns ohne uns“ für uns Sozialdemokrat*innen dabei selbstverständlich.

Antrag 153/II/2022 Kein Rückbau barrierefreier Sportanlagen

9.10.2022

Im Berliner Koalitionsvertrag von 2021 heißt es:

 

„Berlin ist die Hauptstadt des Sports… Ziel ist es, das gemeinschaftliche Sporttreiben für alle zu unterstützen: Breitensport, sowohl im Verein als auch individuell organisiert, im Gesundheits-, Behinderten-, Freizeit-, Schul-, Hochschul- und Leistungssport. Teilhabe, Inklusion und Integration werden wir gewährleisten… Wir verfolgen das Ziel, die Berliner Sportanlagen und Bäder sukzessive inklusiv, barrierefrei und multifunktional zu entwickeln… Die Special Olympics 2023 in Berlin nutzen wir, um dem inklusiven Sport unter Beteiligung der Verbände in unserer Stadt einen nachhaltigen Entwicklungsschub zu geben, gemeinsam Strukturen zu etablieren und noch mehr Berliner*innen mit und ohne Beeinträchtigungen für das gemeinsame Sporttreiben zu begeistern.“

 

Trotz aller Bemühungen ist Berlin noch weit entfernt davon, diese Ziele zu erreichen. Der Ausbau des Jahn-Sportparks zum Inklusionssportpark reicht längst nicht aus. Es gibt in allen Bezirken noch immer zu wenige barrierefreie Sportanlagen, sowohl für die Vereine, aber auch für den Schulsport und für individuellen Sport in der Freizeit. Umso mehr ist jeder barrierefreie Neu-, Aus- bzw. Umbau ein Gewinn für die Stadt. Deshalb heißt es auch im Sportstättenförderungsgesetz (Fassung vom 5. Juli 2021): „§1 (4) Die besonderen Bedürfnisse behinderter, jüngerer und älterer Menschen …  sollen berücksichtigt werden.“ Sportanlagen im Sinne des Gesetzes sind nach § 2, Abs. 2.4 ausdrücklich auch Wassersportanlagen.

 

Wir fordern daher:

  • Die Verpflichtung zum Stopp des Rückbaus von barrierefreien – ganzen oder teilweisen – Sportanlagen muss im Sportstättenförderungsgesetz und in der Berliner Bauordnung verankert werden.
  • Der Stopp zum Rückbau soll sowohl für aus privaten bzw. öffentlichen Geldern finanzierte barrierefreie Umbauten gelten.

 

Barrierefreiheit führt zu Teilhabe und Partizipation aller. Wir brauchen einen Mentalitätswandel: Barrierefreiheit bzw. die Teilhabe und Partizipation aller muss bei Zielkonflikten immer als Wert auf Augenhöhe betrachtet werden. Barrierefreie Sportstätten sind Investitionen in unsere gemeinsame Zukunft.

Antrag 152/II/2022 Beteiligungssteuerung und Berichtspflichten für landeseigene Unternehmen ausweiten - Keine Ausgleichsabgaben für niemanden!

9.10.2022

Private Arbeitgeber und Arbeitgeber der öffentlichen Hand stehen in der Verantwortung, auch Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer Vielfalt sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen und für ihre Karriere, ihre Fort- und Weiterbildung Sorge zu tragen. Das Land Berlin hat hierfür Vorbildfunktion – sowohl als Gesamtarbeitgeberin als auch im Rahmen der Beteiligungssteuerung für die vielen landeseigenen Unternehmen (Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, Landesunternehmen (Betriebe bei Mehrheitsbeteiligung und ihre Tochterunternehmen)).

 

Die Zahlung von Ausgleichabgaben (§ 160 SGB IX) belegt ein mangelndes Problembewusstsein zur Behebung der arbeitsmarktpolitischen Benachteiligung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie belegen auch unzureichende Kenntnisse in den Beteiligungsunternehmen bei der Lösung des branchenübergreifend vorhandenen Fachkräftemangels. Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit haben rund die Hälfte (47,9 Prozent) der arbeitslos gemeldeten schwerbehinderten Menschen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine akademische Ausbildung. Bei den Arbeitslosen ohne Schwerbehinderung suchen nur rund 37 Prozent eine Tätigkeit als Fachkraft oder eine Stelle, die eine qualifizierte Ausbildung voraussetzt.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Amts- und Mandatsträger*innen daher auf, dafür Sorge zu tragen:

  • In den Beteiligungsunternehmen sind Verfahren zum Disability Mainstreaming zu entwickeln, die die Einstellung und Karriereförderung von Menschen mit Beeinträchtigungen sicherstellen. Diese Aufgabe gehört auch auf die Ebene der jeweiligen Geschäftsführungen, der Vorstände und der Aufsichtsräte. Bei diesem Top Down-Ansatz bedarf es einer stärkeren Transparenz.
  • a. anlehnend an die Regelungen zur Frauenförderung-, der Gleichstellungs- und Genderpolitik sind seitens des Abgeordnetenhauses und u.a. auch durch die Senatsverwaltung für Finanzen entsprechende gesetzliche Berichtspflichten für den Beteiligungsbericht und seine unterjährigen Erfordernisse zu etablieren.
  • Seitens der zuständigen Senatsverwaltungen sind sowohl entsprechende Ausführungsvorschriften für die Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin als auch entsprechende Informationsflyer zügig zu entwickeln.
  • Die Ausgleichsabgaben sind drastisch zu erhöhen.