27.04.2023
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und im Senat werden aufgefordert, sich für die Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Diskriminierungsfälle für Schule und Kita am Parlament einzusetzen.
Die unabhängige Beschwerdestelle fungiert als Ansprechpartner und Beratungsstelle für Schüler*innen, Eltern und schulisches Personal und veröffentlicht darüber hinaus jährlich einen Arbeitsbericht. Bei der Einrichtung der unabhängigen Beschwerdestelle ist zu gewährleisten, dass diese als eigenständige, unabhängige und weisungsfreie Stelle am Parlament angesiedelt und bedarfsgerecht ausgestattet wird. Der für Schule und Kita zuständige Bereich soll organisatorisch so aufgebaut werden, dass er die notwendige pädagogische und juristische Expertise aufweist.
Zu den für die unabhängige Beschwerdestelle einzuführenden Rechten gehören:
- Ersuchen um mündliche und schriftliche Auskünfte und Berichte, Vorlage von Akten und sonstigen Unterlagen und Gestattung von Ortsbesichtigungen (insbesondere Schulbesuchen)
- Das Recht, Maßnahmen vorzuschlagen und Handlungsempfehlungen zu geben.
- Recht, Handlungsempfehlungen bezogen auf den Abbau von institutionellen und strukturellen Diskriminierungen an den Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung zu geben, in besonderen Fällen Eskalationsrechte über und in Abstimmung mit dem Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung.
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27.04.2023
Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für eine Kostenübernahme des Trainings für Menschen mit Lese-Rechtschreibstörung und Dyskalkulie durch die Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit einzusetzen.
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27.04.2023
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass im Haushalt der zuständigen Senatsverwaltung ausreichend Mittel bereitgestellt werden, mit denen die Bekanntheit der Grundbildungskurse zum Thema „Menschen mit geringen Schreib- und Lesefähigkeiten“ dauerhaft erhöht werden kann.
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27.04.2023
Die Sondierungsverhandlungen mit der CDU und die hohe Wahrscheinlichkeit einer GroKo in Berlin versprechen sozialpolitisch einen Rückschritt. Auch die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“ droht zu scheitern.
Wir erinnern noch einmal daran, dass 59,1 % der Berliner*innen im Herbst 2021 für die Vergesellschaftung privater Immobilienkonzerne gestimmt haben. Und wir erinnern auch noch einmal daran, dass der Landesparteitag der SPD im Juni 2022 dafür gestimmt hat, bei entsprechend positivem Votum der Expert*innenkommission, die Erstellung eines Vergesellschaftungsgesetzes voranzutreiben. Und dass diese Arbeit transparent stattfinden soll.
Ein, zwangsläufig überteuerter, Rückkauf von Wohnungen aus privater Hand, ist nicht das, was der Volksentscheid aussagt. Private Investor*innen dürfen nicht dafür belohnt werden mit Mietraum zu spekulieren.
Ebenso ist die Entwicklung eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes fragwürdig. Dieses zweistufige Verfahren scheint die Umsetzung des Volksentscheides in die Länge zu ziehen. Die Expert*innenkommission soll demnach nicht direkt ein Gesetz zur Vergesellschaftung entwickeln. Es sollen erst die Kriterien zur Vergesellschaftung höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Entscheidet dieses positiv, soll dann das geforderte Gesetz zur Vergesellschaftung erarbeitet werden. Es wird damit gerechnet, dass die Vergesellschaftung nicht vor 2026 erfolgen kann.
Dieses Vorgehen wird nicht dem Willen der Berliner*innen gerecht. Und dieses Vorgehen darf nicht von uns unterstützt werden. Das positive Votum zum Volksentscheid und somit die Entscheidung der Mehrheit der Berliner Bevölkerung muss von der neuen Landesregierung respektiert, ernst genommen und umgesetzt werden.
Wir fordern daher weiterhin, bei positivem Votum der Kommission, die sofortige Erarbeitung eines Vergesellschaftungsgesetzes und der unmittelbaren Umsetzung desselben. Und wir lehnen den überteuerten Rückkauf von Wohnungen von privaten Investor*innen ab.Ebenso fordern wir die sozialdemokratischen Verhandler*innen in den Koalitionsverhandlungen dazu auf, den Landesparteitagsbeschluss der SPD zur Grundlage der Verhandlungen zu machen und sich im zu fassenden Koalitionsvertrag klar zur Umsetzung des Volksentscheides „DW & Co. enteignen“ zu bekennen.
Denn nur so kann der Wohnungsmarkt in Berlin für alle zugänglich und bezahlbar bleiben
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27.04.2023
Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass das Wohnraumversorgungsgesetz dahingehend verändert wird, dass für gemeinnützige Zwecke dem Land Berlin, den Bezirken und freien Trägern zu vergünstigten Konditionen Wohnungen und Gewerberaum für ihre Arbeit von kommunalen Wohnungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Es soll auch geprüft werden, inwiefern eine Quote zur höheren Vermietung an freie Träger beitragen kann.
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