Archive

Antrag 205/II/2022 Berlin braucht eine neue Waldbaurichtlinie – für einen klimafesten Wald

9.10.2022

Der Berliner Wald leistet einen wichtigen Beitrag als Schutz- und Erholungswald. Er ist für die Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner von essentieller Bedeutung. Aber auch seine Bedeutung in seiner Funktion als nachwachsender Rohstoff Holz ist von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit für Berlin. Ein gut strukturierter Mischwald leistet einen natürlichen Beitrag als CO2 – Senke.

 

Daher ist es wichtig, die bestehenden Waldflächen zu schützen und resistent gegen den Klimawandel zu machen.

 

Die Berliner Waldbaurichtlinie aus dem Jahr 1992 (aktualisiert 2011) wird diesen Herausforderungen nicht mehr gerecht. Dass die unreflektierte Umsetzung dieser Richtlinie eine nicht zukunftsfähige Waldpolitik bedeutet, zeigt sich beispielhaft und besonders zugespitzt am Beispiel des Frohnauer Waldes. Hier soll in einem gesunden Wald, der nachweislich keines Umbaus bedarf, mit großen, schweren Holzernte-Maschinen (sog. Harvestern) umfangreich Holz geschlagen werden. Das kann für den Frohnauer Wald langfristige Schäden bedeuten bzw. ihn weniger widerstandsfähig gegen den Klimawandel machen. So müssen für den Einsatz der Harvester breite Ost-West-Schneisen in den Wald geschlagen werden, die bestehen bleiben und damit eine stärkere Durchlüftung und so auch Austrocknung des Waldes zur Folge haben können. Außerdem wird dadurch der Schutzschirm großflächig zerstört und das Bestandsinnenklima wird negativ verändert

 

Deshalb fordern wir:

  1. Die aktuelle Holzeinschlag-Strategie des Landesforstamtes Berlin durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klima ist zu überprüfen.
  2. Bis zur Evaluation dieser Strategie ist der Einsatz von Großmaschinen/Harvestern auf strukturierten Mischwaldflächen in allen Berliner Wäldern mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Die schematische Erschließung durch Rückegassen, sowie deren dauerhafte farbliche Markierung haben im Erholungswald zu unterbleiben.
  3. Das Abgeordnetenhaus soll ein neues Berliner Waldgesetz entwickeln und beschließen, das den Anforderungen an den modernen Waldumbau unter besonderer Berücksichtigung des Klimawandels gerecht wird.
  4. Eine neue Waldbaurichtlinie, die die derzeitigen klimatischen Veränderungen berücksichtigt, muss für Berlin erarbeitet werden. Dies sollte in einem Gremium im politischen Rahmen mit Waldexperten erfolgen.
  5. Die Baumartenvielfalt ist zu erhöhen. Klimastabile Gastbaumarten wie Roteiche, Esskastanie, Robinie, europäische Lärche, Douglasie etc. müssen einzeln bis gruppenweise eingemischt werden. Das zur Zeit noch bestehende, völlig unsinnige Verbot dieser als „Fremdländer oder Ausländer“ bezeichneten Baumarten ist aufzuheben, da gerade diese Baumarten besonders klimastabil sind. Berlin steht hier völlig isoliert im Vergleich zu allen anderen Bundesländern, die bereits alle aktiv ihre Wälder klimaresistent mit Einmischungen der oben genannten Baumarten umbauen.
  6. Der Berliner Wald ist als natürliche CO2- Senke zu optimieren. Dies wird erreicht durch einen hohen nachhaltigen Zuwachs an Holz. Im Holz gebundener Kohlenstoff soll langfristig als Baustoff/Bauholz fixiert werden. So kann ein Beitrag geleistet werden, andere klimaschädliche Baustoffe zu ersetzen.

 

Antrag 189/I/2023 BER-Taxis die Rückbeförderung ermöglichen

9.10.2022

Alle Berliner Taxen sollen künftig Fahrgäste auch vom BER befördern dürfen. Hierfür soll eine rechtliche Grundlage in Berlin und Brandenburg geschaffen werden. Taxen aus dem Landkreis LDS soll im Gegenzug die Beförderung von Passagieren innerhalb Berlins gestattet werden.

Antrag 303/II/2022 Heizkostenbeteiligung von Hauseigentümer*innen – für Mieter*innen und Klimaschutz

9.10.2022

Die Abgeordneten der SPD auf Bezirks-, Landes- Bundes- und EU-Ebene werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass angesichts stetig steigender Energiepreise auch die Eigentümer*innen von Wohngebäuden, die nicht den gesetzlichen Mindeststandards für energetische Sanierung entsprechen, zur Mitfinanzierung der Heizkosten der Mieter*innen/Wohnungsnutzer*innen herangezogen werden.

 

Dabei müssen die relevanten Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), des  Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) eingehalten  und sollen zurückliegende Renovierungen, sowie die CO2-Heizkosten-Aufteilung berücksichtigt werden.

 

Antrag 80/II/2022 Elterngeld gerecht gestalten

9.10.2022

Aktuell wird als Berechnungsgrundlage für das Basiselterngeld das Nettoeinkommen des Elternzeit beantragenden Elternteils benutzt; hiervon werden bis zu einer Obergrenze 65% berechnet und als Elterngeld gezahlt. Dies führt dazu, dass es sich aller bisherigen Reformen zum Trotz noch mehr lohnt, wenn in Familien mit zwei Eltern derjenige Elternteil Elternzeit beantragt, der zuvor das geringere Nettoeinkommen hatte. Das führt zu gesellschaftlicher und beruflicher Ungerechtigkeit, insbesondere für Frauen.

 

Die SPD-Fraktion im Bundestag wird deshalb aufgefordert, sich bei der Gesetzgebung hinsichtlich des Elterngeldes dahingehend für eine Reformierung einzusetzen, sodass es künftig für Familien keinen finanziellen Unterschied mehr macht, welcher Elternteil in Elternzeit geht. Eine sinnvolle Deckelung nach oben soll es weiterhin geben. Die schon bestehenden Regelungen für Selbständige, Leistungsempfänger*innen und Alleinerziehende sowie Mindestgrenzen sollen hiervon unangetastet bleiben. Familien mit mehr als zwei Elternteilen sollen hierbei durch entsprechende analoge Regelungen mitgedacht werden.

 

Antrag 18/II/2022 Kein Platz für Diskriminierung - Für starken Awareness überall!

9.10.2022

Wie überall in dieser Gesellschaft haben wir ein Problem mit struktureller Diskriminierung und übergriffigen Verhallten in unserer Partei. Wir sind eine Partei mit vielen engagierten Genoss*innen, von denen sich die meisten im Sinne unserer Grundwerte und respektvoll verhalten. Doch in dieser großen Partei gibt es auch jene, die keinen Platz hier haben sollten, da sie sexistisch gegenüber Genoss*innen handeln, rassistische Kommentare von sich geben oder diskriminieren. Diesem Verhalten müssen wir klar entgegentreten. In dieser Partei darf kein Platz für sexistisches, rassistisches, antisemitisches und diskriminierendes Verhalten sein.

 

Doch durch Haltung allein ist unsere Arbeit leider nicht gemacht. Wir müssen in unseren Strukturen etwas ändern, damit Betroffene ein Gehör finden und wir konsequenter gegenüber Fehlverhalten vorgehen können.

 

Zurzeit bleibt betroffenen Genoss*innen meist nur die Möglichkeit in dieser Partei, die Anti-Sexismus-Kommission zu kontaktieren. Doch diese Kommission hat leider kaum formelle Handlungsmöglichkeiten. Sie kann weder ein Parteiausschlussverfahren anstreben, noch kann sie schwerwiegende Maßnahmen gegenüber den Täter*innen verhängen.

 

Auch ist Anti-Sexismus nicht gleich Anti-Rassismus oder sensibel für andere Diskriminierungsformen. Demnach wissen viele Betroffene nicht, wo sie Vorfälle melden sollen. Viele Betroffene fühlen sich hilflos und sehen den einzigen Ausweg im Beenden ihres politischen Engagements oder gar dem Parteiaustritt.

 

Wir wollen das nicht länger hinnehmen. Denn wir müssen jetzt agieren, um weiteren Schaden an Betroffenen und/oder unserer Partei abzuwenden.

 

Deshalb fordern wir, die Einrichtung von Awarenessteams ab Kreisebene, welches jeweils nicht aus Mitgliedern des Vorstandes besteht. Dieses Team muss aus mindestens zwei Personen bestehen und ist quotiert zu besetzen. Für das Awarenessteam sollen jährlich mindestens ein Termin zur Weiterbildung und dem richtigen Umgang mit Betroffenen durch die Partei angeboten werden. Entsprechende Mittel sind dafür bereit zu stellen.

 

Zudem fordern wir, dass die Anti-Sexismus Kommission in eine Anti-Diskriminierungskommission umbenannt wird. Eine solche Kommission soll in jedem Kreis und Landesverband innerhalb der SPD eingesetzt werden. Die Kommission sollte mindestens aus fünf Personen bestehen und sollte quotiert sein und BIPOC* (Black, Indigenious and People of Color)-Perspektiven berücksichtigen. Entsprechende Statuten gilt es demnach anzupassen.

 

Einen Kontakt zur Kommission muss es auf der Website der jeweiligen Gliederung verpflichtend geben. Zudem muss die Kommission bei jedem Parteitag bzw. bei jeder Delegiertenversammlung des Kreises auf der Bühne vorgestellt werden, sodass die Ansprechbarkeit verbessert wird.

 

Wir fordern, dass die Kommission statutarisch mit Rechten und Pflichten ausgestattet wird. Grundsätzlich müssen alle Personen, die sich an die Kommissionsmitglieder wenden, von diesen respektiert und ernst genommen werden. Alles, was an die Kommissionsmitglieder herangetragen wird, obliegt der Schweigepflicht. Zum andern darf die Kommission Maßnahmen wie Antisexismuscoaching oder Antidiskriminierungscoaching für den gesamten Ortsverein/Abteilung verhängen. Bei stärkeren Vergehen soll sie Täter*innen für Parteiämter sperren können. Ein entsprechender Katalog ist zu erarbeiten und durch die Delegiertenversammlungen bzw. Parteitagen des Kreises, des Landes und des Bundes abzustimmen. Zudem soll die Kommission Parteiausschlussverfahren anregen können. Für Betroffene soll die Kommission, wenn diese benötigt und gewünscht wird, juristische Hilfe vermitteln. Für die Mitglieder der Kommission soll jährlich mindestens ein verpflichtender Termin zur Weiterbildung und dem richtigen Umgang mit Betroffenen durch die Partei angeboten werden. Auf Bundesebene soll eine hauptamtliche Ombudsperson für Diskriminierungsfälle als Ansprechperson eingesetzt werden.